Psychotherapie-Versorgung und Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Mit zwei Petitionen hat sich der Petitionsausschuss in seiner zweistündigen öffentlichen Sitzung am Montag, 8. Juni 2026, befasst. In der ersten Stunde ging es ab 12 Uhr um eine Petition zum Thema „Gebührenordnung für Heilberufe – Sicherstellung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung durch angemessene Vergütung“, in der zweiten Stunde ab 13 Uhr um eine Petition mit dem Titel „Inklusion und Teilhabe – Keine Kürzung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung“.
Nach Artikel 17 des Grundgesetzes kann sich jede und jeder mit einer Bitte oder Beschwerde an den Deutschen Bundestag wenden. Diese landen beim Petitionsausschuss, der die Petitionen prüft und berät. Dadurch hilft der Ausschuss festzustellen, ob beschlossene Gesetze das beabsichtigte Ziel erreichen oder zu neuen Problemen führen. Dann kann noch einmal kritisch überprüft werden, ob das Parlament in einem bestimmten Anliegen aktiv werden soll. (08.06.2026)
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw24-pa-petitionen-1182332