Gemeinsame Erklärung zur Ahndung von Sanktionsverstößen der Demokratischen Volksrepublik Korea
Die gemeinsame Erklärung der Regierungen von Australien, Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, Neuseeland, der Republik Korea, dem Vereinigten Königreich, den Vereinigten Staaten und des Europäischen Auswärtigen Dienstes begrüßt die Unterrichtung des Sicherheitsrats durch das Open Source Centre am 30. April über die fortgesetzte Umgehung maritimer Sanktionen der Demokratischen Volksrepublik Korea. Die vorgelegten Beweise – darunter Aufnahmen von Schiffen, Routenrekonstruktionen, die Manipulation automatischer Identifikationssysteme und die Analyse von Hafenaufenthalten – deuten auf klare Verstöße gegen das UN-Sanktionsregime hin, insbesondere gegen das Exportverbot von Kohle und Eisenerz. Namentlich werden die Schiffe DREAM WAVE, PEACEFUL 8, ORION, FU RUN DA 1 und OSTROV ANTSIFEROVA genannt; sieben weitere Schiffe wurden dem 1718-Ausschuss zur Benennung angezeigt und sollen rasch benannt werden: FLYFREE, CASIO, MARS, CARTIER, SOPHIA/PRADA, ARMANI und YI LI 1. Es wird betont, dass unverzügliche Benennungen für Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit des VN-Sanktionsregimes von entscheidender Bedeutung sind, gemäß Absatz 12 der Resolution 1718.
Die Regierungen Australiens, Deutschlands, Frankreichs, Italiens, Japans, Kanadas, Neuseelands, der Republik Korea, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten sowie der Europäische Auswärtige Dienst begrüßten die Unterrichtung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen durch das Open Source Centre am 30. April über die anhaltende Umgehung maritimer Sanktionen durch die Demokratische Volksrepublik Korea.
Die vorgelegten Beweise – darunter Aufnahmen von Schiffen, Routenrekonstruktionen, die Manipulation automatischer Identifikationssysteme und die Analyse von Hafenaufenthalten – deuten auf klare Verstöße gegen die in Resolutionen des Sicherheitsrats niedergelegten Verpflichtungen hin, denen zufolge die Ausfuhr von Kohle und Eisenerz aus der Demokratischen Volksrepublik Korea untersagt ist. Die an diesen Aktivitäten in den letzten Monaten nachweislich beteiligten Schiffe sind die DREAM WAVE (IMO 8693073), die PEACEFUL 8 (IMO 1039424), die ORION (IMO 9638953), die FU RUN DA 1 (IMO 1099814) und die OSTROV ANTSIFEROVA (IMO 9178070).
Wir nehmen ferner die klaren Beweise zur Kenntnis, die für die sieben Schiffe sprechen, die dem 1718-Ausschuss im Dezember 2025 zur Benennung nach Resolution 2321 des Sicherheitsrats angezeigt wurden und die nach wie vor überprüft werden, und rufen den Ausschuss auf, rasch zu handeln, um diese Schiffe zu benennen: die FLYFREE (IMO 1092684), die CASIO (IMO 9125786), die MARS (IMO 1077402), die CARTIER (IMO 1091898), die SOPHIA/PRADA (IMO 1079345), die ARMANI (IMO 1078561), und die YI LI 1 (IMO 1059149).
Nach Absatz 12 der Resolution 1718 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen hat der Ausschuss den Auftrag, Informationen über Verstöße zu prüfen und daraufhin geeignete Maßnahmen zu ergreifen und die Umsetzung der Maßnahmen, deren Aufsicht ihm obliegt, zu stärken. Unverzügliche Benennungen sind für die Aufrechterhaltung der Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit des VN‑Sanktionsregimes von entscheidender Bedeutung.