Digitale Datendrehscheibe bei der Bundesnetzagentur verbessert die Transparenz bei Kurzzeitvermietungen und ermöglicht eine evidenzbasierte Steuerung
Die Bundesregierung setzt die digitale Datendrehscheibe bei der Bundesnetzagentur als zentrale Lösung zur Transparenz von Kurzzeitvermietungen um: Im Rahmen der EU-Verordnung 2024/1028 wird ab dem 20. Mai 2026 ein System zum digitalen Datenaustausch zwischen Online-Plattformen, Vermietern, Behörden und Statistikämtern eingeführt, wobei eine zentrale Datendrehscheibe pro Mitgliedstaat Buchungsdaten digital, automatisiert und datenschutzkonform sammelt und von berechtigten Behörden abgerufen werden kann. Wegen Verzögerungen beim EU-Prototyp verlängert das BMWi die Funktionstests zum Anschluss an die Schnittstelle bis Ende Juni 2026, und Unternehmen müssen erst ab dem 1. September 2026 Daten für Juli und August 2026 an die Bundesnetzagentur senden. Die Datendrehscheibe soll Landes- und Kommunalbehörden belastbare Daten liefern, um Tourismusströme zu steuern und Wohnungsmärkte zu schützen; Länder und Kommunen können digitale Verfahren einrichten, über die Vermieter online registrieren, wobei ein Opt-in auch später möglich bleibt, und sie entlastet Online-Plattformen bei Datenanfragen, während Einsparungen von rund 636.000 Euro jährlich angestrebt werden.
Heute nimmt die Bundesnetzagentur ihre neue Aufgabe als digitale Datendrehscheibe bei Kurzzeitvermietungen auf. Die EU-Verordnung 2024/1028 führt zum 20. Mai 2026 ein System zum digitalen Datenaustausch zwischen Online-Plattformen, Vermietern von Kurzzeit-Unterkünften, Behörden und Statistikämtern ein. Herzstück ist eine zentrale digitale Datendrehscheibe pro Mitgliedstaat, an die Online-Plattformen Buchungsdaten digital, automatisiert und datenschutzkonform senden und von der berechtigte Behörden diese Daten digital abrufen können.
Durch Verzögerungen beim EU-seitig vorgegebenen technischen Prototypen für die digitale Datendrehscheibe bleibt den Online-Plattformen wenig Zeit, um ihre eigenen technischen Vorbereitungen fertigzustellen. Hier schafft das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Erleichterungen: Die Funktionstests zum Anschluss an die Schnittstelle bei der Bundesnetzagentur werden bis Ende Juni 2026 verlängert. Außerdem brauchen die Unternehmen erst am 1. September 2026 Daten für die Monate Juli und August 2026 an die Bundesnetzagentur zu senden.
Über die digitalen Datendrehscheibe bei der Bundesnetzagentur erhalten Landes- und Kommunalbehörden künftig belastbare Daten zu Kurzzeitvermietungen, mit denen sie Tourismusströme steuern und Wohnungsmärkte dort schützen können, wo es nötig ist. Dafür müssen die an den Daten interessierten Länder und Kommunen digitale Verfahren einrichten, über die Vermieter ihre Kurzzeit-Unterkünfte einfach online registrieren können. Ob Länder und Kommunen Daten von Online-Plattformen beziehen und daher am digitalen Datenaustausch partizipieren wollen, entscheiden sie selbst. Ein solches „Opt-in“ bleibt auch zu einem späteren Zeitpunkt noch möglich.
Mit der Bundesnetzagentur, die große Expertise bei Digitalprojekten und im Digitalen Binnenmarkt mitbringt, wird das von Wirtschaft und Tourismusverbänden begrüßte Digitalisierungsprojekt für Deutschland erfolgreich umgesetzt. Vermietern und Online-Plattformen wird ihre Markttätigkeit durch einfache und bürokratiearme Online-Verfahren nach gemeinsamen EU-Standards erleichtert. Die digitale Datendrehscheibe bei der Bundesnetzagentur entlastet allein Online-Plattformen bei Datenanfragen in Höhe von ca. 636.000 Euro jährlich.
Parlamentarische Staatssekretärin Gitta Connemann: „So geht Digitalisierung mit echtem Nutzen! Die digitale Datendrehscheibe ist eine gute Nachricht für Tourismus, Mieter und Mittelstand. Künftig erhalten Länder und Kommunen verlässliche Daten zu Kurzzeitvermietungen über Plattformen wie Airbnb oder Booking.com. Das schafft mehr Transparenz, erleichtert die Kontrolle von Wohnraumschutzgesetzen und hilft, Zweckentfremdung zu verhindern. Wohnraum muss Wohnraum bleiben. Zugleich sorgen wir für faire Wettbewerbsbedingungen zwischen digitalen Plattformen und der Hotellerie. Wer sich an Regeln hält, darf keinen Nachteil haben. Die neue Lösung entlastet außerdem Unternehmen und Verwaltung. Daten werden künftig digital, sicher und einheitlich übermittelt. Das spart Zeit und Bürokratie. Ich ermuntere die Länder, dieses Angebot breit zu nutzen und den Kommunen zugänglich zu machen. Gute Daten sind die Grundlage für gute Entscheidungen.“