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        Änderungen der Personalvertretungsgesetze von Land und Gemeinden: Entwürfe in Begutachtung
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        8.9.2026
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    <autor>
        Mathias Bertsch | Land Vorarlberg
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        Bregenz (VLK) – Bis 8. Oktober 2026 liegen die Entwürfe zur Änderung des Landes und des Gemeinde Personalvertretungsgesetzes zur Begutachtung auf. Zentrale Inhalte sind die Verlängerung der Funktionsdauer der Personalvertretungen von vier auf fünf Jahre sowie Verbesserungen im Zusammenhang mit dem Personalvertretungswahlrecht. Die Gesetzestexte sind auf dem Landesportal abrufbar; Einsicht ist auch in den Gemeindeämtern, den Bezirkshauptmannschaften und beim Amt der Landesregierung möglich. Änderungsvorschläge können während der Begutachtungsfrist über das im Veröffentlichungsportal des Landes verfügbare Online Formular abgegeben werden. 
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Mit den geplanten Änderungen wird die Funktionsdauer der Personalvertretungen von vier auf fünf Jahre verlängert sowie eine Reihe von Verbesserungen mit dem Ziel eines zeitgemäßen Personalvertretungswahlrechts umgesetzt. Vorgesehen sind insbesondere reduzierte Formvorschriften bei der persönlichen Stimmabgabe und der Briefwahl sowie eine Stärkung der Vorzugsstimmen. Bestimmte wahlbezogene Informationen sind auf dem Veröffentlichungsportal des Landes bzw. der Gemeinden im Internet zu veröffentlichen. Zudem wird im Bereich der Gemeinde die Regelung für die erste in der Gemeinde durchzuführende Personalvertretungswahl angepasst.

Die Gesetzesentwürfe sind unter www.vorarlberg.at/gesetzesentwurf einsehbar.


https://presse.vorarlberg.at/land/public/-nderungen-der-Personalvertretungsgesetze-von-Land-und-Gemeinden-Entw-rfe-in-Begutachtung


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