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        Ärger nach Besuch von Eon-Mitarbeiter
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        6.7.2026
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    <autor>
          | Stiftung Warentest
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        Karl Daum ließ einen Vertriebs­mit­arbeiter von Eon ins Haus. Anschließend hatte er einen Strom­vertrag für zwei Jahre und jede Menge Ärger. Wie man sich am besten wehrt.
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Mitte September 2025 klingelt ein freundlicher Herr beim Ehepaar Margit und Karl Daum. Er möchte einen Strom­vertrag von Eon verkaufen. Das ist legal. Dubios ist aber, was in den folgenden Monaten passiert.


Eon-Vertreter wollte den Stromzähler sehen
Das Ehepaar Daum und der Eon-Vertreter kommen schnell ins Gespräch, sind sich sympathisch. Eine Pflegerin ist auch vor Ort. Karl Daum berichtet: „Ich hatte einen guten Eindruck von dem Herrn.“ Er erzählte, er habe als Fliesenleger gearbeitet, also hand­werk­lich, so wie Daum in seinen jungen Jahren auch. Den Abschluss eines Strom­vertrags lehnt der 97-Jährige ab. Daran erinnert er sich genau. Lediglich Infomaterial dürfe man ihm zuschi­cken. Der freundliche Herr wollte außerdem auch den Stromzähler über­prüfen.

Spätestens an dieser Stelle hätten die Daums stutzig werden und den Vertreter aus der Wohnung weisen sollen. Denn mit der Zählernummer wäre es möglich, den alten Strom­vertrag zu kündigen und einen neuen abzu­schließen.

Wichtig zu wissen: Der Energieversorger ist grund­sätzlich nicht für den Zähler zuständig. Er gehört normaler­weise dem Mess­stellen­betreiber oder in kleineren Orten dem Netz­betreiber. Sie kündigen sich in der Regel vorher schriftlich an und weisen sich aus.



Eine Vertrags­bestätigung kommt ins Haus
Einige Tage nach dem Vertreter­besuch erhält das Ehepaar eine Vertrags­bestätigung für einen Strom­tarif, der bis Mitte September 2027 läuft. Die Konditionen sind schlechter als bei den Stadt­werken Lichtenfels, ihrem aktuellen Versorger. Allein die jähr­liche Grund­gebühr ist rund 75 Euro teurer.

Zum Glück handelt Karl Daum schnell und widerruft − zur Sicherheit − den 24-Monats­vertrag frist­gerecht.

Tipp: Bei Haustür­geschäften steht Ihnen normaler­weise eine 14-tägige Widerrufs­frist zu. Gründe müssen Sie nicht angeben.


Zahlungs­aufforderungen und Mahnungen kommen
Mit dem Widerruf hat sich der Fall für das Ehepaar Daum aber noch nicht erledigt. Daum erhält in den folgenden Monaten Mahnungen von Eon und schließ­lich zwei Abrechnungen für die Zeit vom 18. November 2025 bis 19. Januar 2026 und eine weitere für den Zeitraum bis Mitte März 2026. Eon droht außerdem mit einem Inkassounternehmen. Zwischen­zeitlich wird den Daums mitgeteilt, sie seien der Grund­versorgung zuge­ordnet worden. Auch diesem Vertrag wider­sprach Daum ohne Erfolg.

Keine der diversen Mails, die Karl Daum an den Versorger geschrieben hat, führte zur Lösung seines Problems. Statt­dessen macht sich Eon die Mühe, bei den Behörden weitere Eigentümer des Hauses zu ermitteln – und adressiert seine Forderungen nun an Daums Ehefrau Margit.

Besonders kurios: Nicht nur Eon schickt Strom­abrechungen mit Verbrauchs­daten, sondern auch von den Stadt­werken Lichtenfels kommt eine Jahres­rechnung für 2025.



Was sagt Eon?
Wir haben Eon um Stellung­nahme gebeten und auch nachgefragt, wie es sein kann, dass das Ehepaar Daum zwei Stromanbieter hat – und warum es der Grund­versorgung zuge­ordnet wurde. Eon teilte mit, dass Daum nach einem Beratungs­gespräch den Abschluss eines Strom­vertrages beauftragt habe. „Wegen eines manuellen Bearbeitungs­fehlers wurde der Vertrag nicht korrekt storniert, sondern als Wechsel zu einem anderen Tarif interpretiert. Infolgedessen erhielt Herr Daum von uns die Vertrags­bestätigung sowie die entsprechenden Rechnungen und Mahnungen. Hierfür bitten wir aufrichtig um Entschuldigung (...) dies ist selbst­verständlich nicht der Anspruch, den wir an die Qualität unseres Kunden­service haben. (...) Wir haben umge­hend eine sogenannte Mahn­sperre gesetzt.“



Keine Stellung­nahme zum Verhalten des Vertreters
Zum Verhalten ihres Vertriebs­mit­arbeiters hat sich das Unternehmen allerdings nicht geäußert. Eon hat der Stiftung Warentest aber das Original des Liefer­auftrags zur Verfügung gestellt, den der Vertreter dem Unternehmen über­mittelt hat.

Auffällig ist hier: Das Geburts­datum von Karl Daum ist falsch und die Angaben zum Last­schrift­einzug fehlen. Hinzu kommt: Karl Daum ist stark sehbeein­trächtigt. Er schließt nie Verträge ab, wenn nicht eine Unterstüt­zung dabei ist, die ihm vorlesen kann und seine Hand auf der Unter­schrifts­zeile absetzt. Daum ist sich daher sicher, dass es sich bei der Unter­schrift auf dem Liefer­auftrag nicht um seine Original­unter­schrift handeln kann. Er war inzwischen bei der Polizei und hat Straf­anzeige wegen Urkunden­fälschung gegen den Vermittler gestellt.

Nach Eons Einschät­zung gibt es keine Anhalts­punkte dafür, dass die Unter­schrift auf dem Liefer­auftrag nicht von Herrn Daum stammt. Wir hatten Eon gebeten, Karl Daums Unter­schrift auf dem Liefer­auftrag mit einer weiteren zu vergleichen.



Lückenlose Belieferung durch das Stadt­werk
Karl Daum hatte übrigens während des ganzen Konflikts nur einen rechts­kräftigen Stromliefer­vertrag mit den Stadt­werken Lichtenfels. Der zuständige Werk­leiter Dietmar Weiß sagt: „Der Fall konnte mitt­lerweile geklärt werden. Herr Daum wird weiterhin lückenlos durch uns beliefert. Leider müssen wir fest­stellen, dass er kein Einzel­fall ist. Ich höre auch von anderen Stadt­werk­ekollegen, dass es den Verdacht auf unlautere Methoden gibt.“

Das Stadt­werk Lichtenfels hatte deswegen bereits im Jahr 2024 Tipps für das Verhalten bei Haustürgeschäften heraus­gegeben.


Nach­träglich ärgert sich Karl Daum über seine Gutgläubig­keit und sagt: „Ich habe sechs Monate lang viele Mails an Eon geschickt. Auch meine Frau und meine Kinder haben mich unterstützt. Aber erst als sich die Stiftung Warentest einge­schaltet hat, ist Bewegung in die Sache gekommen.“ Dass dies nötig war, ärgert den rüstigen Rentner besonders.



Die Polizei warnt vor auffälligen Vertriebs­methoden
Wir haben uns umge­schaut und mehrere Beschwerden zu den Vertriebs­methoden von Eon gefunden. Die Polizei aus dem nord­rhein-west­fälischen Lippe warnte im Dezember 2025 vor Vertretern, die Eon Verträge verkaufen, ebenso zum Beispiel die Stadtwerke Recklinghausen oder Stadtwerke Südholstein.



Hanno­veraner Unternehmen wehrt sich
Auch der Grund­versorger Enercity, ein kommunales Unternehmen, beob­achtet aktuell in der Stadt Hannover und im Umland vermehrt Haustür­geschäfte. Wir haben nachgefragt, ob sich beim dortigen Kunden­service Beschwerden über die Vertriebs­methoden von Eon häufen: „Ja, uns haben in den vergangenen Monaten viele Beschwerden dazu erreicht – allein für das erste Halb­jahr 2026 sind uns Fall­zahlen im nied­rigen drei­stel­ligen Bereich bekannt. Da nicht alle Betroffenen sich direkt bei uns melden, gehen wir von einer insgesamt noch höheren Anzahl an Vorfällen aus.“

Enercity hat zudem recht­liche Schritte gegen Eon einge­leitet und teilt mit: „Wir erachten ein solches Vorgehen als wett­bewerbs­widrig. Daher haben wir Klage gegen Eon einge­reicht. Zu den Einzel­heiten des Verfahrens können wir keine Aussagen machen. Wir laden weiterhin alle Kundinnen und Kunden ein, beim Verdacht auf unlautere Vertrieb­spraktiken mit uns Kontakt aufzunehmen, um gemein­sam eine Klärung herbei­zuführen.“

Tipp: Bei Ärger mit einem Strom- oder Gasanbieter können Sich sich, als privater Haushalt, kostenlos an die Schlichtungsstelle Energie wenden.




https://www.test.de/Haustuergeschaeft-Aerger-nach-Besuch-von-Eon-Mitarbeiter-6319500-0?wt_mc=owned.site.rssfeeds.dl...


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