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        Unterkunft für von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen
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    <datum>
        3.7.2026
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    <autor>
        Katja Reuter | Stadtbibliothek Köln
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        Rat beschließt Abbruch und Neubau eines Gebäudes in der Cohnenhofstraße.
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Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 2. Juli 2026, den Abbruch und Neubau einer Unterkunft zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung für von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen in der Cohnenhofstraße beschlossen. Im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung gemäß § 14 des Ordnungsbehördengesetzes Nordrhein-Westfalen (OBG NRW) ist die Stadt Köln verpflichtet, Menschen unterzubringen, die von Obdachlosigkeit bedroht sind. Dieser Verpflichtung kommt sie durch die Bereitstellung entsprechender Unterkünfte nach. Angesichts der steigenden Zahl betroffener Personen und des absehbaren Wegfalls bestehender Kapazitäten, besteht hier auch zukünftig Handlungsbedarf.

Der Abbruch des bisherigen Bestandsgebäudes sowie die Planung des Neubaus wurden bereits mit einem Planungsbeschluss vom 23. März 2021 vom Rat der Stadt Köln beschlossen. Die überarbeitete Entwurfsplanung sieht nun eine zweigeschossige Unterkunft mit ausgebautem Dachgeschoss in konventioneller Bauweise vor. Nach der vorliegenden Planung beträgt die Wohnfläche insgesamt rund 582 Quadratmeter. Es sind insgesamt 15 Unterbringungseinheiten mit jeweils Dusche/WC und Kochgelegenheit, von einer Größe zwischen rund 21 und 34 Quadratmetern geplant. In der Unterkunft können voraussichtlich 15 bis 20 Personen untergebracht werden. Im Erdgeschoss stehen drei rollstuhlgerechte Unterbringungseinheiten zur Verfügung und die übrigen 12 Einheiten sind alle barrierefrei ausgestattet.

Für den Neubau werden die energetischen gesetzlichen Bestimmungen des aktuell geltenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie die wesentlichen Komponenten der Energieleitlinien Stadt Köln 2025 eingehalten. Es ist beabsichtigt, die Wärmeerzeugung für den Heizkreis und die Warmwasserversorgung durch erneuerbare Energien, mittels einer Wärmepumpe, sicherzustellen. Auf eine Zusatzheizung mit fossilen Energieträgern wird verzichtet

Es wird mit Gesamtbaukosten von rund 3,64 Millionen Euro gerechnet. Der Beginn des Abbruchs ist ab dem vierten Quartal 2027 vorgesehen und der Baubeginn für den Neubau ist im vierten Quartal 2028 geplant, wobei mit einer reinen Bauzeit von 15 Monaten zu rechnen ist. Die Fertigstellung ist bis zum ersten Quartal 2030 geplant.



https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presseservice/unterkunft-fuer-von-obdachlosigkeit-bedrohte-menschen


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