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        Verpflichtender Sachkundenachweis für die Haltung von Hunden, Reptilien, Amphibien und bestimmten Papageienvögel
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    <datum>
        29.6.2026
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    <autor>
        Gerhard Wirth | Land Vorarlberg
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        Neue bundesweite Regelung stärkt verantwortungsvolle Tierhaltung und Tierwohl.
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Bregenz (VLK) – Landesrätin Martina Rüscher verweist auf die mit 1. Juli 2026 in Kraft tretende Novelle des Tierschutzgesetzes und der Tierhaltungsverordnung des Bundes. Wer sich ab 1. Juli 2026 erstmals einen Hund, bestimmte Papageienvögel, Reptilien oder Amphibien anschaffen möchte, muss künftig einen verpflichtenden Sachkundenachweis erbringen. Ziel der neuen bundesweiten Regelung ist es, Tierhalterinnen und Tierhalter bereits vor der Anschaffung auf eine verantwortungsvolle und artgerechte Tierhaltung vorzubereiten.

„Ein Haustier bedeutet Verantwortung – oft über viele Jahre hinweg. Der Sachkundenachweis vermittelt wichtiges Grundwissen und trägt dazu bei, dass Tiere von Beginn an gut versorgt und ihren Bedürfnissen entsprechend gehalten werden. Damit stärken wir das Tierwohl und helfen gleichzeitig, unüberlegte Spontananschaffungen zu vermeiden“, betont Landesrätin Martina Rüscher.

Die neue Regelung betrifft ausschließlich Personen, die ab dem 1. Juli 2026 erstmals einen Hund, bestimmte Papageienvögel, Reptilien oder Amphibien halten möchten. Wer ein entsprechendes Tier bereits vor diesem Zeitpunkt gehalten hat, muss den Sachkundenachweis nicht nachholen. Ebenso bestehen Ausnahmen für Personen, die bereits ausreichende Erfahrung in der Haltung nachweisen können oder über bestimmte fachliche Ausbildungen verfügen.

Der Sachkundenachweis vermittelt Grundlagen zur artgerechten Haltung, Pflege, Gesundheit und zum verantwortungsvollen Umgang mit den jeweiligen Tieren. Für Hunde ist vor der Anschaffung ein vierstündiger Theoriekurs zu absolvieren. Zusätzlich ist innerhalb eines Jahres nach Aufnahme der Hundehaltung eine zweistündige Praxiseinheit mit dem eigenen Hund nachzuweisen. Bei Hunden muss den Sachkundenachweis nur jene Person absolvieren, die als Halterin oder Halter in der Heimtierdatenbank eingetragen ist.

Für Reptilien, Amphibien und die betroffenen Papageienvögel ist ein vierstündiger Theoriekurs vorgesehen.

In Vorarlberg werden die erforderlichen Kurse zukünftig von anerkannten Kursanbieterinnen und Kursanbietern angeboten. Die entsprechende Verordnung zur Umsetzung wurde vom Bundesministerium erst vor rund zwei Wochen an die Länder übermittelt. Das Land Vorarlberg arbeitet mit Hochdruck daran, die erforderlichen Informationen sowie die anerkannten Kursanbieterinnen und Kursanbieter auf der Website bereitzustellen. Eine Übersicht über die Kursangebote sowie alle Informationen zum Sachkundenachweis finden Interessierte künftig unter https://vorarlberg.at/inneres-sicherheit. Die Übersicht der Kursangebote wird laufend ergänzt und aktualisiert.

Ergänzende Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen stehen außerdem auf der Kommunikationsplattform Verbrauchergesundheit des Bundes (www.verbrauchergesundheit.gv.at) sowie auf der Informationsplattform Tierwissen (www.tierwissen.at) zur Verfügung.

„Wer die Anschaffung eines Hundes oder eines anderen betroffenen Haustieres plant, sollte sich über die neuen Bestimmungen informieren und den erforderlichen Sachkundenachweis möglichst früh absolvieren“, so Landesrätin Rüscher.


https://presse.vorarlberg.at/land/public/Verpflichtender-Sachkundenachweis-f-r-die-Haltung-von-Hunden-Reptilien-Amphibien-und-bestimmten-Papa


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