
<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<tiskova_zprava>
    <titulek>
        Verordnung zu Jahresemissionsgesamtmengen zugestimmt
    </titulek>
    <datum>
        12.6.2026
    </datum>
    <autor>
          | Deutscher Bundestag
    </autor>
    <perex>
        Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. Juni 2026, in namentlicher Abstimmung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (21/6124(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur Verordnung der Bundesregierung „zur Überführung der jährlichen Minderungsziele in Jahresemissionsgesamtmengen für die Jahre 2031 bis 2040“ (Jahresemissionsgesamtmengen-Verordnung 2031–2040; 21/5069(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5428(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Nr.2) zugestimmt. Für die Verordnung votierten 303 Abgeordnete, 188 stimmten dagegen. Es gab 73 Enthaltungen.
    </perex>
    <text>
        
Verordnung der Bundesregierung 
Die Bundesregierung hatte eine Verordnung zur Überführung der jährlichen Minderungsziele in Jahresemissionsgesamtmengen für die Jahre 2031 bis 2040 vorgelegt, der der Bundestag gemäß Paragraf 4 des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) zustimmen muss. Damit werden die im KSG festgeschriebenen prozentualen jährlichen Minderungsziele in absolute Zahlen, gemessen in CO2-Äquivalenten, umgesetzt.

Demnach sollen die Jahresemissionsgesamtmengen schrittweise sinken: von 409 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten im Jahr 2031 über 294 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten im Jahr 2035 bis auf 150 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten im Jahr 2040. (sas/hau/11.06.2026)

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw24-de-jahresemissionen-1181928


    </text>
</tiskova_zprava>
