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        Landesvolksbegehren „Erhalt der Abteilungen, Geburtshilfe, Gynäkologie und Kinderheilkunde im Krankenhaus Dornbirn“
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    <datum>
        11.6.2026
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    <autor>
        Thomas Mair | Land Vorarlberg
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         Bregenz (VLK) – Der Eintragungszeitraum für das Volksbegehren „Erhalt der Abteilungen, Geburtshilfe, Gynäkologie und Kinderheilkunde im Krankenhaus Dornbirn“ ist mit 10. Juni 2026 abgelaufen. Die Landeswahlbehörde gibt einen Überblick über die weiteren, im Landes-Volksabstimmungsgesetz, fixierten Abläufe.  
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Nach Ablauf des Eintragungszeitraums hat der Bürgermeister/die Bürgermeisterin die Anzahl der Stimmberechtigten sowie die Anzahl der gültigen Eintragungen in der Gemeinde zu ermitteln. Die Ergebnisse müssen bis spätestens 1. Juli 2026 an die Landeswahlbehörde übermittelt werden.

Nach Einlangen der Ergebnisse aller Gemeinden hat die Landeswahlbehörde bis spätestens 15. Juli 2026 allfällige Irrtümer in den zahlenmäßigen Ergebnissen zu berichtigen und die Gesamtzahl der Stimmberechtigten sowie der gültigen Eintragungen zu ermitteln.

Im Anschluss daran entscheidet sie, ob nach den Bestimmungen der Landesverfassung ein Volksbegehren vorliegt. Voraussetzung hierfür ist insbesondere, dass das Volksbegehren von wenigstens 5.000 stimmberechtigten Personen schriftlich gestellt wurde.

Entscheidet die Landeswahlbehörde, dass ein Volksbegehren vorliegt, ist dieses innerhalb einer Woche der Landesregierung vorzulegen. Die Landesregierung hat das Volksbegehren innerhalb von drei Monaten zu behandeln. Vor ihrer Entscheidung sind die Antragsteller zu einer mündlichen Anhörung einzuladen.


https://presse.vorarlberg.at/land/public/Landesvolksbegehren-Erhalt-der-Abteilungen-Geburtshilfe-Gyn-kologie-und-Kinderheilkunde-im-Krankenha


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