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        Meilenstein für die Versorgungssicherheit Strom: Kapazitätsmarkt sichert zukünftig die Versorgung mit Strom ab
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        13.5.2026
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    <autor>
          | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
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        Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des BMWE für ein Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten (StromVKG) beschlossen. Damit wurde ein zentraler Meilenstein für die Gewährleistung der Stromversorgungssicherheit in Deutschland erreicht. Mit dem Gesetz wird der Rahmen geschaffen, damit dem Stromsystem im Jahr 2031 ausreichend zuverlässige Stromerzeugungskapazitäten zur Verfügung stehen. Es dient der Umsetzung der sog. Kraftwerksstrategie.
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Bundesministerin Katherina Reiche: „Erneuerbare Energien brauchen eine Lebensversicherung - und die heißt gesicherte Leistung. Wer den Ausbau der Erneuerbaren und den Kohleausstieg ernst meint, muss jetzt flexible Kraftwerke und neue Kapazitäten auf den Weg bringen. Mit dem StromVKG sorgen wir dafür, dass Strom auch dann sicher verfügbar ist, wenn Wind und Sonne pausieren. Das ist Klimaschutz mit wirtschaftlicher Vernunft und gleichzeitiger Versorgungssicherheit - und ein klares Signal für den Industriestandort Deutschland.“

Deutsche und europäische Analysen zur Versorgungssicherheit zeigen, dass ab Anfang der 2030er-Jahre die Herausforderungen für das Stromsystem zunehmen. Die Flexibilität in der Stromnachfrage und Stromimporte werden perspektivisch ihren Beitrag leisten, das schwankende Angebot aus erneuerbaren Energien jederzeit zuverlässig auszugleichen. Neue steuerbare Kapazitäten werden aber weiterhin notwendig sein, insbesondere ab den 2030er Jahren. Es besteht Handlungsbedarf.

Das StromVKG führt daher einen Kapazitätsmarkt ein, damit ausreichend Anlagen zur Bereitstellung elektrischer Leistung gebaut und betriebsbereit gehalten werden. Rechte und Pflichten der Marktakteure werden klar geregelt, so dass hier Planungs- und Investitionssicherheit hergestellt wird. Fokus der Maßnahme ist das Jahr 2031. Durch mehrjährige Verpflichtungsmöglichkeiten für neue Anlagen wird aber auch die Versorgungssicherheit in den Jahren danach deutlich gestärkt.

Der Gesetzesentwurf sieht stufenweise Ausschreibungen für die Bereitstellung von Kapazitäten vor. In mehreren Schritten wird der Gesamtbedarf für das Jahr 2031 ausgeschrieben. Die Ausschreibungen stehen grundsätzlich allen Technologien offen, die die Ausschreibungsbedingungen erfüllen, zuverlässig steuerbare Leistung bereitstellen können und zur Sicherung der Energieversorgung beitragen.

In einem ersten Schritt werden nur neue Anlagen ausgeschrieben, um die Versorgungssicherheit substantiell zu stärken. Vorgesehen sind zunächst Ausschreibungen im Umfang für 11 Gigawatt neuer steuerbarer Leistung für eine Verpflichtung von 15 Jahren. Davon richten sich die ersten Ausschreibungen im Umfang von 9 Gigawatt an sog. „Langzeitkapazitäten“, die in der Lage sind, auch über einen längeren Zeitraum am Stück Strom bereitzustellen. So können auch längere Phasen ohne Erzeugung aus erneuerbaren Energien (sog. „Dunkelflauten“, also Zeiten mit wenig Wind und Sonne) abgesichert werden. Danach folgen weitere Ausschreibungen für neue „Erzeugungskapazitäten“ im Umfang von 2 Gigawatt ohne Langzeitkriterium.

Schließlich erfolgen in den Jahren 2027 und 2029 weitere, vollständig technologieoffene Ausschreibungen. Bewerben können sich dann neben Kapazitäten wie z.B. Kraftwerken und Speichern auch flexible Nachfrager und neben neuen Anlagen auch Bestandsanlagen.

Der Gesetzesentwurf soll nun möglichst zügig im Bundestag beraten und beschlossen sowie von der Europäischen Kommission beihilferechtlich genehmigt werden. Die Regelungen des StromVKG basieren auf dem im Januar 2026 mit der Europäischen Kommission erzielten Grundsatzeinigung für eine Ausgestaltung eines Versorgungssicherheitsinstruments im Einklang mit dem EU-Beihilferecht.

Das StromVKG soll durch weitere Maßnahmen ergänzt werden. In einer Gesamtstrategie greifen Versorgungssicherheit, Klimaschutz und Marktprinzipien ineinander. Im Jahr 2027 werden Ausschreibungen für den Umstieg auf Wasserstoffbetrieb von Kraftwerken durchgeführt. Außerdem wird 2027 ein Gesetz zur Umsetzung eines umfassenden Kapazitätsmarkts zur Sicherung der Versorgung ab 2032 vorgelegt.

Den Gesetzesentwurf finden Sie hier:

Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA (PDF, 2 MB)


https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2026/05/20260513-meilenstein-fuer-die-versorgungssicherheit-strom-kapazitaetsmarkt-sichert-zukuenftig-die-versorgung-mit-strom-ab.html


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