Erster Aufruf im neuen Förderprogramm "Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern" 3.6.2026 Jürgen Marks | Bayerische Staatsregierung MÜNCHEN. Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger gibt den Startschuss für den nächsten Förderaufruf zum Ausbau der Ladeinfrastruktur im Freistaat. Vom 6. bis 17. Juli 2026 können Förderanträge für den Aufbau neuer öffentlich zugänglicher PKW-Ladeinfrastruktur eingereicht werden. Der bereitgestellte Fördermitteltopf beträgt zwei Millionen Euro. Aiwanger: „Bayern ist bei der verfügbaren Ladeleistung seiner öffentlichen Ladeinfrastruktur bundesweit Spitzenreiter. Diesen Vorsprung wollen wir weiter ausbauen. Wir sind für Technologieoffenheit, der Bürger soll entscheiden ob er mit einem Verbrenner, einem Elektro- oder Wasserstoffauto fahren will und unterstützen deshalb ideologiefrei alle Antriebsarten. Mit dem neuen Programm zünden wir jetzt auch die nächste Ausbaustufe für Bayerns Ladeinfrastruktur. Wer sich für ein E-Auto entscheidet, muss sich überall im Freistaat darauf verlassen können, schnell und unkompliziert laden zu können.“Die neue Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern“ ist Anfang des Jahres in Kraft getreten. Der erste Förderaufruf im Juli wird von der Kompetenzstelle Elektromobilität und dem Projektträger Bayern bei der Bayern Innovativ GmbH betreut.Aiwanger: „Die Elektromobilität kommt zunehmend im Massenmarkt an. Deshalb muss auch die Ladeinfrastruktur mitwachsen. Wir sorgen dafür, dass der Ausbau nicht hinter der Entwicklung der Fahrzeugzahlen zurückbleibt. Besonders gefragt sind künftig leistungsstarke Schnellladepunkte, die kurze Ladezeiten ermöglichen und den Alltag der Menschen erleichtern.“Förderfähig sind deshalb Standorte, an denen pro Antrag mindestens ein Schnellladepunkt oder vier Normalladepunkte errichtet werden.Aiwanger: „Die Zeit der einzelnen AC-Ladesäule auf der grünen Wiese geht zu Ende. Für die nächste Phase der Elektromobilität brauchen wir leistungsfähige Lade-Hubs und moderne Infrastruktur. Genau dort setzen wir mit unserer Förderung an.“ Antragsberechtigt sind juristische Personen, insbesondere auch Gebietskörperschaften und Verwaltungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts. Detaillierte Informationen zum Förderprogramm „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2026–2029“ sowie zum aktuellen Förderaufruf: Ansprechpartner: Jürgen Marks Leiter Pressereferat https://www.bayern.de/erster-aufruf-im-neuen-frderprogramm-ladeinfrastruktur-fr-elektrofahrzeuge-in-bayern