Einsatz von K.-o.-Tropfen bei Raub und Vergewaltigung: Bundesregierung beschließt Strafverschärfung 13.5.2026 | Bundesministerium der Justiz Wer sogenannte K.-o.-Tropfen zur Begehung einer Vergewaltigung oder eines Raubes einsetzt, soll zukünftig mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett heute auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Hubig beschlossen hat. Mit der Gesetzesanpassung soll der besonderen Gefährlichkeit Rechnung getragen werden, die von dem Einsatz von K.o.-Tropfen ausgeht. Der Vorschlag für die Anpassung des Strafgesetzbuches erfolgt auch im Lichte aktueller Rechtsprechung. Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu: „Vergewaltigungen unter Einsatz von K.-o.-Tropfen sind besonders hinterhältig und gefährlich. Die Täter mischen ihren Opfern heimlich Substanzen unter, um sie gezielt wehrlos zu machen. Tatorte sind Bars und Clubs – aber auch das eigene Zuhause. Die Betroffenen haben oft keine Chance, den Übergriff zu bemerken und abzuwehren. Das ist sexuelle Gewalt in einer besonders schlimmen Form – und sie trifft vor allem Frauen. Das Strafrecht muss darauf eine harte Antwort geben, denn wirksamer Gewaltschutz erfordert konsequente Strafen. Deshalb werden wir das Gesetz nachschärfen: Wer K.-o.-Tropfen für eine Vergewaltigung einsetzt, muss künftig mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Das Vorhaben ist Teil unserer Gesamtstrategie zum besseren Schutz vor Gewalt. Wir müssen und wir werden insbesondere Frauen besser vor Übergriffen schützen – und dabei setzen wir auf eine Vielzahl an Maßnahmen im Strafrecht und darüber hinaus.“ Der heimliche Einsatz von K.-o.-Tropfen bei einem Raub- oder Sexualdelikt kann bereits nach geltendem Recht straferschwerend berücksichtigt werden. Allerdings hat der Bundesgerichtshof 2024 entschieden, dass K.-o.-Tropfen nicht als „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des Strafgesetzbuches zu verstehen sind. Damit handelt es sich nach geltendem Recht regelmäßig nicht um eine besonders schwere Form des sexuellen Übergriffs oder des Raubes, für den das Gesetz eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren vorsieht. Stattdessen ergibt sich nach derzeitiger Rechtslage regelmäßig eine Mindeststrafe von lediglich drei Jahren Freiheitsstrafe. Die geltende Rechtslage wird damit der besonderen Gefahr und Verwerflichkeit, die von dem Einsatz von K.-o.-Tropfen ausgeht, nicht gerecht. Der Gesetzentwurf sieht daher vor, dass in solchen Fällen zukünftig eine Mindeststrafe von fünf Jahren Freiheitsstrafe gelten soll. Dazu soll der Einsatz gefährlicher Mittel der Verwendung einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs bei einem sexuellen Übergriff oder einem Raub gleichgestellt werden. Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf wird nun für das parlamentarische Verfahren an den Bundesrat und den Deutschen Bundestag übersandt. Den Gesetzentwurf finden Sie hier. https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/0513_Schutz_vor_KO_Tropfen.html