Abraham: Dramatische Menschenrechtssituation in einigen Europarat-Staaten

8.7.2026 - | Deutscher Bundestag

Die „dramatische Menschenrechtssituation“ in einigen Mitgliedsstaaten stand im Fokus der dritten Sitzungswoche der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PVER) vom 22. bis 26. Juni 2026, berichtet Knut Abraham (CDU/CSU), Leiter der deutschen Delegation zur PVER. „Die jetzige Situation untergräbt die Glaubwürdigkeit der Institution.“ Im Interview spricht der CDU-Abgeordnete über die Lage in Georgien, Aserbaidschan, der Türkei und Belarus, begrüßt das Bekenntnis der Mitgliedstaaten zur Menschenrechtskonvention in der Migrationspolitik und mahnt, dass Systeme der Künstlichen Intelligenz (KI) durch demokratische Steuerungsmechanismen geleitet werden müssten. Das Interview im Wortlaut:

Herr Abraham, was hat die Parlamentarierinnen und Parlamentarier in der dritten Sitzungswoche bewegt?

Die dramatische Menschenrechtssituation in einigen Mitgliedstaaten wie der Türkei, Georgien und Aserbaidschan stand diese Woche besonders im Fokus. Die Debatte über das „Justizsystem und das harte Vorgehen gegen die Opposition in der Türkei“, wo unter anderem der Bürgermeister von Istanbul, Ekrem İmamoğlu, aus politischen Gründen im Gefängnis sitzt und die Staatsanwaltschaft über 2.000 Jahre Haft fordert. Die Debatte über „die Unterdrückung kritischer Stimmen in Aserbaidschan“ sowie die zunehmende Repression in Georgien waren Thema. In allen drei Staaten handelt es sich um einen direkten Angriff auf die Demokratie und die Grundwerte der Institution. Aber auch ein Gespräch mit Vertretern der belarusischen Opposition, die in der PVER vertreten sind, hat mich bewegt. Es ging um die fortschreitenden Kriegsvorbereitungen im Land: die massive Rekrutierung von Soldaten, die Zusammenarbeit mit Russland und ein neues Gesetz, das einen Angriff auf Nachbarstaaten „erlauben“ soll.

Die Versammlung hat sich mit Rückschritten von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in einigen Mitgliedstaaten des Europarates beschäftigt. Aserbaidschan wurde im Januar 2024 aus der PVER ausgeschlossen und Georgien ist im Januar 2025 aus der PVER ausgetreten, als ein Ausschluss bevorstand. Beide Staaten sind jedoch weiterhin Mitglieder des Europarates. Was für Probleme gibt es konkret in den beiden Ländern und was kann die Versammlung jetzt noch in den Ländern ausrichten, wo diese nicht mehr der Versammlung angehören?

Von „Problemen“ zu sprechen, ist ein Euphemismus. Die Lage ist in beiden Ländern dramatisch. Die PVER hat die Regierungen gewarnt, dass die jetzige Situation nicht mit den Werten der Institution vereinbar ist. In Georgien hat die Repression gegen die demokratische Opposition, die Zivilgesellschaft und die unabhängigen Medien weiter zugenommen. Führende Oppositionspolitiker, Vertreter der Zivilgesellschaft und Journalisten sitzen im Gefängnis. Die georgische Regierung will alle demokratischen Oppositionsparteien verbieten und hat keine einzige Empfehlung der Versammlung umgesetzt. Der derzeitige Trend führt „faktisch zur Errichtung einer Ein-Parteien-Diktatur.“ Wir haben eine sofortige Umkehr des anhaltenden Angriffs gefordert. Politische Gefangene müssen freigelassen werden, und es müssen freie und faire Wahlen abgehalten werden. Unsere Forderungen richteten sich aber auch an das Ministerkomitee: alle zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, inklusive einer Staatenklage gegen Georgien vor dem Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).

Und in Aserbaidschan?

Auch hier haben wir es nach vielen Kriterien mit einer Diktatur zu tun: mit der systematischen Unterdrückung von Medien, politischer Opposition und Zivilgesellschaft. Journalisten, Blogger, Demokratieaktivisten, Oppositionelle und Menschenrechtsverteidiger befinden sich entweder in Haft oder stehen unter Hausarrest. Das betrifft auch alle Journalisten von Abzas Media, darunter die 27-jährige Nargiz Absalamova, die 2025 zu acht Jahren verurteilt wurde. Es gibt heute über 300 politische Gefangene. Wegweisende Urteile des EGMR werden ignoriert. Obwohl die PVER ganz klar die roten Linien aufzeigt, behandelt das Ministerkomitee Aserbaidschan immer noch als normales Mitglied. Entweder Aserbaidschan lässt politische Gefangene frei und setzt die Urteile um, oder es verlässt den ältesten Club der Demokratien. Die jetzige Situation untergräbt die Glaubwürdigkeit der Institution.

Nach der Beschwerde einiger Mitgliedstaaten, die Menschenrechtskonvention schränke ihre Migrationspolitik zu sehr ein, hat das Ministerkomitee der Organisation im Mai in Chişinău eine Erklärung zu dem Thema abgegeben. Was folgt Ihrer Meinung nach daraus nun?

Ich freue mich, dass sich die Staaten auf eine sehr gute Erklärung einigen konnten. Einerseits bekräftigt sie die Errungenschaften des Konventionssystems und die Unabhängigkeit des EGMR. Andererseits bekennen sich die Staaten zu einer Migrationspolitik, die Kontrolle im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und internationaler Verpflichtungen herstellt. Die „bedingungslose Verpflichtung“ der Staaten, alle Urteile des EGMR umzusetzen, wurde ebenfalls betont. Das „absolute“ Verbot von Folter und unmenschlicher Behandlung (Artikel 3) wurde nicht infrage gestellt. Es gehört zu den großen Errungenschaften des Europarates. Dies war auch die Botschaft in unserer Konferenz im Bundestag zum Thema „75 Jahre Europäische Menschenrechtskonvention: ein europäischer Triumph in Gefahr“.

Wird die auch in der Europäischen Union gebündelte Migrationspolitik den Menschenrechtsstandards des Europarates gerecht oder was müsste beim Zusammenwirken beider Organisationen verbessert werden?

Jede Migrationspolitik, ob europäisch oder national, muss sich an die Europäische Menschenrechtskonvention, die Genfer Flüchtlingskonvention, die EU-Menschenrechts-Charta und das Grundgesetz halten. Die Erklärung begrüßt neue Initiativen der Europäischen Union, wie das Verhandeln von Abkommen mit sicheren Drittstaaten, um irreguläre Migration zu beenden. Es würde auch das Sterben im Mittelmeer beenden. Was nicht geht, ist eine Relativierung der Standards unter dem Vorwand von nationaler Sicherheit – wie es der ehemalige ungarische Ministerpräsident Orbán es versucht hat. Auch eine Politik, die auf Zusammenarbeit mit der libyschen Grenzpolizei setzt und unmenschliche Behandlungen von Migranten in Kauf nimmt, verstößt gegen die Konvention.

Der Abgeordnete Max Lucks (Bündnis 90/Die Grünen), Mitglied der Delegation, hat seinen Bericht zur Lage der Demokratie, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit im Iran vorgestellt. Was sind darin für Sie die wichtigsten Punkte?

Obwohl der Iran kein Mitglied des Europarates ist und wir wenig wie keinen Einfluss auf die innenpolitische Lage im Iran haben, ist diese Debatte für Menschen im Iran von großer Bedeutung. Institutionen wie der Europarat verteidigen auch die Idee der universellen Menschenrechte und geben jenen, die in repressiven Staaten leben, die Hoffnung auf eine andere Zukunft: ein regelbasiertes Menschenrechtssystem. Genauso wie die Institution einst für den Dissidenten Václav Havel in der kommunistischen Tschechoslowakei eine Inspiration war. Es zeigt auch, dass Errungenschaften wie das Folterverbot oder die Abschaffung der Todesstrafe in Europa nicht selbstverständlich sind. Im Iran werden Folter und die Todesstrafe eingesetzt. Der Bericht verurteilt dies scharf und macht deutlich, dass Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit die Grundlage für Frieden und Sicherheit sind. Ob in Europa oder im Nahen Osten.

Inwieweit wird KI von der Versammlung als Bedrohung für die Demokratie gesehen? Gab es eine Debatte dazu?

Wenn wir im 21. Jahrhundert über Menschenrechte und Demokratie reden, kommen wir um das Thema KI nicht umher. Während KI viele neue Möglichkeiten bietet, ist das Destabilisierungspotenzial unserer Demokratien durch KI enorm und birgt eine Gefahr, die wir nicht unterschätzen dürfen. Daten, die zum Trainieren von KI-Systemen verwendet werden, können von Demokratiefeinden für Zwecke der Massenüberwachung, der Zensur politischer Meinungen oder der Desinformation ausgenutzt werden. Wir müssen also sicherstellen, dass neue KI-Systeme durch demokratische Steuerungsmechanismen geleitet werden. Die estnische Ministerin für Bildung und Forschung, Kristina Kallas, warnte in der Debatte, dass „die langfristige Widerstandsfähigkeit unserer Demokratien“ auch davon abhängen wird, wie wir KI regulieren und die Menschen darauf vorbereiten.

Die Versammlung und die Regierung von Island haben in diesem Jahr zum dritten Mal den Vigdís-Preis für die Stärkung der Rechte der Frauen verliehen. Welche Bedeutung hat der mit 60 000 Euro dotierte Preis?

Frauenrechte und Gleichberechtigung sind heute fundamentale Bestandteile der europäischen Grundwerte und Prinzipien. Das war nicht immer so. Diese Errungenschaft haben wir vielen mutigen Menschen – vor allem Frauen – zu verdanken, die sich gegen gesellschaftlichen Widerstand durchgesetzt und diese Werte erkämpft haben. Darunter die Frauen aus Liechtenstein, die sich noch in den 1980er-Jahren an den Europarat gewandt haben, um in ihrem Land das Wahlrecht zu erkämpfen. Ziel dieses Preises ist es, Menschen und Initiativen zu ehren, die sich weiterhin für die Stärkung der Rechte der Frauen einsetzen. Dieses Jahr hat die slowenische Initiative „My Voice, My Choice“ gewonnen, die über 300 Organisationen aus der EU vereint und sich für sichere und zugängliche Schwangerschaftsabbrüche einsetzt.

(ll/08.07.2026)



https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw28-interview-abraham-1194226