+++ Bedeutender Tag für Niederbayern: Bayerns Innenminister Joachim Herrmann und Bauminister Christian Bernreiter haben heute am Standort Plattling den Mietvertrag für das künftige Verwaltungsgericht unterzeichnet. Ab 1. Juli 2028 werden sieben Kammern mit insgesamt rund 50 Stellen im ehemaligen Postgebäude am Bahnhofsplatz untergebracht. Der Freistaat mietet das Gebäude an – ganz nach seinem neuen Grundsatz „Mieten statt Bauen“. +++
Innenminister Herrmann: „Die Unterzeichnung des Mietvertrags ist ein wichtiger Meilenstein für die bayerische Verwaltungsgerichtsbarkeit. Mit der Errichtung des Verwaltungsgerichts in Plattling werden wir künftig in allen sieben Regierungsbezirken mit einem eigenen Verwaltungsgericht vertreten sein. Plattling überzeugt dabei durch seine zentrale Lage in Niederbayern und seine hervorragende Verkehrsanbindung. Damit schaffen wir heimatnahe Beschäftigungsmöglichkeiten und stärken einen bürgernahen, leistungsfähigen Rechtsschutz vor Ort.“
Bauminister Bernreiter: „Ein eigenes Verwaltungsgericht für Niederbayern ist ein Kernelement der Heimatstrategie und für die gesamte Region bedeutsam. Plattling bietet dafür optimale Voraussetzungen. Mit der heutigen Unterzeichnung des Mietvertrags gehen wir einen wichtigen Schritt. Wir stärken Niederbayern als eigenständigen Justiz- und Behördenstandort. Bürgerinnen und Bürger profitieren von kurzen Wegen und einer starken und bürgernahen Verwaltung. Das ist ein klares Bekenntnis zu gleichwertigen Lebensverhältnissen in ganz Bayern!“
Der Standort im alten Postgebäude direkt am Bahnhof ist ideal gewählt: Das Verwaltungsgericht in Regensburg ist gut erreichbar, zudem sind kurze Wege vom ÖPNV zum Gericht garantiert. Das Projekt in Bahn-Nähe ist anspruchsvoll, insbesondere durch nötige Umplanungen und Freistellungsverfahren im Bereich der Bahnflächen. Der Entwurf zeigt ein modernes und funktionales Gebäude, das heimatnahe Arbeitsplätze für hochqualifizierter Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter sowie Beschäftigter in der Verwaltung bieten wird.
Die Anmietung entspricht dem neuen Grundsatz „Mieten statt Bauen“, den das Bayerische Kabinett im April 2026 beschlossen hat. Damit geht die Staatsregierung bei der Unterbringung staatlicher Behörden neue Wege: Ziel ist, vorhandene Flächen und Gebäude noch besser zu nutzen. Sollten im staatlichen Bestand keine geeigneten Räume verfügbar sein, wird vorrangig auf Angebote des freien Marktes zurückgegriffen. Durch die Anmietung spart der Freistaat im Vergleich zu eigenen Baumaßnahmen Zeit und Ressourcen. Mit dem neuen Konzept stellt der Freistaat schnelle Handlungsfähigkeit und mehr Effizienz sicher – besonders, was den regulären Bedarf, etwa bei Büroflächen, angeht. Der Freistaat wird in Ausnahmefällen auch weiterhin selbst bauen, wenn es beispielsweise um herausragende Projekte oder Spezialbauten geht.