Bayern übernimmt den Vorsitz des länderübergreifenden E-Justice-Rats / Justizminister Georg Eisenreich: „Wir wollen die gute Zusammenarbeit der Länder und des Bundes fortzuführen und die Digitalisierung der Justiz konsequent …

1.7.2026 - | Bayerische Staatsregierung

Bayern übernimmt heute (1. Juli) den Vorsitz des länderübergreifenden E-Justice-Rats von Nordrhein-Westfalen. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Der E-Justice-Rat stellt länderübergreifend die Weichen bei der Digitalisierung der Justiz. Es stehen spannende Themen wie zum Bespiel die Entwicklung und der Einsatz von KI in der Justiz oder die Errichtung einer gemeinsamen Bundesjustizcloud auf der Tagesordnung. Wir stehen am Beginn eines neuen Zeitalters. Wir wollen die gute Zusammenarbeit der Länder und des Bundes fortführen und die Digitalisierung der Justiz konsequent vorantreiben.“

Der Bund hat jüngst angekündigt, in den Jahren 2027 bis 2029 insgesamt 210 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur für Digitalisierungsprojekte der Justiz zur Verfügung zu stellen. Eisenreich: „Mir ist wichtig, dass die für die Digitalisierung vorgesehenen Mittel zielgenau ohne unnötige bürokratische Hürden bei den richtigen Projekten ankommen. Wir brauchen flankierend auch die zeitnahe Reform des Zivilprozesses für schlankere und schnellere Verfahrensabläufe.“

Der E-Justice-Rat besteht aus den Amtschefinnen und Amtschefs der Justizministerien des Bundes und der Länder. Neuer Vorsitzender ab 1. Juli ist Ministerialdirektor Dr. Winfried Brechmann, Amtschef des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz. Er übernahm heute offiziell das Amt von Dr. Daniela Brückner, Staatssekretärin im nordrhein-westfälischen Justizministerium. Dr. Brechmann: „Ich möchte mich ausdrücklich bei meiner Vorgängerin Frau Dr. Brückner und ihrem Team für ihre großartige Leistung und ihren Einsatz für die Digitalisierung der Justiz in Deutschland in den letzten sechs Jahren bedanken. Wir werden weiter Tempo machen, um die Mittel aus dem Pakt für den Rechtsstaat rasch für konkrete Projekte einzusetzen und die von Bund und Ländern gemeinsam beschlossenen Digitalprojekte wie etwa die Bundesjustizcloud entschlossen voranzubringen.“

Hintergrund: Der E-Justice-Rat

Der E-Justice-Rat wurde im Jahr 2012 gegründet. Hintergrund war die 2009 in Kraft getretene Neuregelung des Art. 91c GG (Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bereich der Informationstechnik). Zu den Aufgaben des E-Justice-Rats gehören u. a. die Koordination der Zusammenarbeit der Länder untereinander und mit dem Bund in Fragen der Informationstechnik der Justiz, die Entscheidung über grundlegende IT-Projekte und das Festlegen fachübergreifender IT-Standards. Der Vorsitz wechselt alle vier bis sechs Jahre auf ein anderes Land, das vom e-Justice-Rat einvernehmlich bestimmt wird.

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