Die Landeshauptstadt Dresden setzt ab dem 1. September 2026 neue Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung in Dresdner Kitas und Horten sowie in der Kindertagespflege fest. Für Eltern mit Kindern in der Krippe und Kindertagespflege, im Kindergarten und im Regelhort sowie Förderhort steigen die Elternbeiträge zwischen 4,3 Prozent und 7,3 Prozent. Hintergrund der steigenden Elternbeiträge sind die im vergangenen Jahr stark gestiegenen Personal- und Sachkosten aller Dresdner Kitas und Horte. Die entsprechende Betriebskostenübersicht für das Jahr 2025 steht im elektronischen Amtsblatt der Landeshauptstadt Dresden in der Ausgabe vom 30. Juni 2026 unter www.dresden.de/amtsblatt.
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Betreuungsform |
Elternbeitrag |
Elternbeitrag |
Veränderung |
Veränderung |
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Krippe/Kindertagespflege, |
280,19 Euro |
268,75 Euro |
11,44 Euro |
4,26 |
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Kindergarten, |
231,40 Euro |
215,75 Euro |
15,65 Euro |
7,25
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Hort, |
125,43 Euro |
119,12 Euro |
6,31 Euro |
5,30 |
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Hort an Förderschulen, |
125,43 Euro |
119,12 Euro |
6,31 Euro |
5,30
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Detaillierte Informationen zu den neuen Elternbeiträgen sowie zu den Voraussetzungen für eine Übernahme oder einen Erlass finden Eltern im Internet unter www.dresden.de/elternbeitraege.
Grundlage für die Anpassung der Beiträge ist die seit dem 1. September 2022 geltende Elternbeitragssatzung. Danach werden die Elternbeiträge jedes Jahr zum 1. September anhand der Betriebskosten des Vorjahres neu berechnet. Der vom Stadtrat beschlossene, schrittweise sinkende Bemessungssatz wurde dabei bereits berücksichtigt.
Familien mit mehreren Kindern profitieren von einer gestaffelten Beitragsregelung, wenn die Kinder zur gleichen Zeit in einer Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege, einem Regelhort oder Hort einer Förderschule betreut werden. Für das zweite Kind werden nur 60 Prozent des regulären Elternbeitrags berechnet. Alleinerziehende erhalten eine Absenkung von zehn Prozent. Dadurch zahlen sie für das erste Kind 90 Prozent und für das zweite Kind 50 Prozent des regulären Beitrags. Ab dem dritten Kind entfällt der Elternbeitrag grundsätzlich vollständig. Darüber hinaus können Eltern eine Ermäßigung oder einen vollständigen Erlass der Beiträge beantragen, wenn sie Sozialleistungen beziehen oder ihnen aufgrund ihres niedrigen Einkommens die Zahlung der Elternbeiträge nicht zugemutet werden kann.
Persönliche Beratung bietet die Beitragsstelle des Amtes für Kindertagesbetreuung, Breitscheidstraße 78 e, Haus E, 2. Obergeschoss, an. Die Sprechzeiten sind montags von 9 bis 12 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 17 Uhr. Termine außerhalb der regulären Sprechzeiten können telefonisch unter 0351-4885034 oder online unter https://terminvergabe.dresden.de vereinbart werden.