1. Förderung von Leichtathletik-Weltmeisterschaften 2029 oder 2031 in München.
2. Gründung des „Zentrums für Safe Sport e. V.“
3. Sport an Bayerns Schulen
4. Bundesratsentschließung zur Evaluierung der Richtlinie (EU) 2016/680 (JI-Richtlinie)
1. Förderung von Leichtathletik-Weltmeisterschaften 2029 oder 2031 in München
Der Ministerrat begrüßt die Bewerbung um die Austragung von Leichtathletik-Weltmeisterschaften für die Jahre 2029 oder 2031 in München. Veranstalterin soll die Olympiapark München GmbH in enger Abstimmung mit dem Deutschen Leichtathletikverband sein. Das Kabinett hat beschlossen, dass sich der Freistaat Bayern vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags im Fall eines Zuschlags zu einem Drittel an den Durchführungskosten beteiligt, sofern sich Bund und Landeshauptstadt München in gleicher Höhe beteiligen. Ein ähnliches Kostenvorgehen gab es bereits bei den European Championships 2022.
Der Stadtrat der Landeshauptstadt hat der Bewerbung bereits in seiner Sitzung am 25. März 2026 zugestimmt. Für eine Austragung im Jahr 2029 werden Gesamtausgaben in Höhe von rund 120 Millionen Euro erwartet, für eine Austragung im Jahr 2031 Gesamtausgaben in Höhe von rund 123 Millionen Euro. Der Bedarf an staatlichen Fördermitteln läge bei 36 bis 37 Mio. €. Über die Vergabe der Weltmeisterschaften wird der Leichtathletik-Weltverband Mitte September 2026 entscheiden.
Leichtathletik-Weltmeisterschaften sind mit 50 zur Austragung kommenden Entscheidungen eines der prestigeträchtigsten Sportgroßereignisse weltweit und zugleich ein globales TV-Highlight. Sie rangieren bei den Einschaltquoten gleich nach Olympischen Spielen und Fußball-Weltmeisterschaften. Eine Ausrichtung in München bietet daher große Möglichkeiten, den Olympiapark, die Landeshauptstadt und Bayern als professionelle Sportdestination sichtbar zu machen, weiter zu etablieren und das internationale Ansehen zu steigern. Die Anlagen des Olympiaparks ermöglichen, Weltmeisterschaften als Gesamterlebnis zu inszenieren, wie es bereits bei den European Championships 2022 eindrucksvoll gelang. Ergänzend werden Impulse für den Breitensport und den Nachwuchsleistungssport ausgelöst.
Zudem würde die erfolgreiche Ausrichtung von Leichtathletik-Weltmeisterschaften mit Blick auf die angestrebte Olympiabewerbung nachweisen, dass ein globales Großereignis professionell und nachhaltig organisiert werden kann, und die Eignung der Landeshauptstadt und des Freistaats Bayern als Austragungsort für Olympische und Paralympische Spiele nachhaltig unterstreichen.
zum Seitenanfang
2. Gründung des „Zentrums für Safe Sport e. V.“
Heute hat Staatssekretär Sandro Kirchner den Ministerrat über die für den 9. Juli 2026 geplante Gründung des Trägervereins „Zentrum für Safe Sport e. V.“ (ZfSS) informiert. Mit dem neuen Zentrum in Kassel wollen Bund und Länder ein deutliches Signal zur Bekämpfung interpersonaler Gewalt im deutschen Sport setzen.
Interpersonale Gewalt und sexuelle Übergriffe im Sport sind inakzeptable Verletzungen der Rechte Betroffener und schaden dem Vertrauen in den Sport. Zurecht sorgen sie in der Sportpolitik und in der Öffentlichkeit für anhaltende Diskussionen. Das ZfSS soll als zentrale, unabhängige Einrichtung interpersonale Gewalt im deutschen Sport bekämpfen und Aufgaben in den Bereichen Prävention, Intervention und Aufarbeitung übernehmen.
Hierfür sollen die Sportverbände ein eigenes Safe-Sport-Regelwerk in ihrem Zuständigkeitsbereich implementieren. Durch die Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung von Untersuchungs-, Mediations- und Disziplinarverfahren auf das ZfSS kann es mögliche Hinweise auf Verstöße gegen das jeweilige Regelwerk niederschwellig entgegennehmen, untersuchen und sanktionieren.
Der Aufbau des ZfSS ist das Ergebnis eines seit Dezember 2022 laufenden Prozesses unter Federführung des Bundes, an dem die Länder sowie der organisierte Sport beteiligt waren. Die Sportministerkonferenz der Länder hat in ihrer 53. Sitzung am 19. März 2026 beschlossen, die Gründung gemeinsam mit dem Bund zeitnah umzusetzen.
Gemäß Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung richtet sich das ZfSS zunächst vorrangig an den Spitzensport, der in die Zuständigkeit des Bundes fällt. Im Rahmen der Anlaufphase des ZfSS sollen mögliche Synergieeffekte für den Breitensport geprüft werden.
Die Bayerische Staatsregierung begrüßt die Initiative ausdrücklich und wird sich weiterhin dafür einsetzen, die Bekämpfung interpersonaler Gewalt im Sport konsequent voranzubringen.
zum Seitenanfang
3. Sport an Bayerns Schulen
Olympia beginnt in Bayern nicht erst im Stadion – sondern bereits im Sportunterricht, im Klassenzimmer und auf dem Pausenhof. Gemeinsam legen wir im Sportunterricht die Basis, bringen Kinder in Bewegung und entwickeln durch ein enges Netzwerk mit Sportvereinen und Sportfachverbänden unsere Talente bis zur Weltspitze. Nicht zuletzt mit Blick auf eine mögliche Ausrichtung Olympischer und Paralympischer Spiele in Deutschland setzt Bayern auf eine konsequente Förderung des Sports – vom Sportunterricht über den Breitensport bis hin zum Nachwuchsleistungssport.
Die erste Säule bildet dabei ein qualitativ hochwertiger Sportunterricht. Hierzu gehören die fundierte Ausbildung und bedarfsgerechte Fortbildungsangebote der Sportlehrkräfte. So wurden beispielsweise im Bereich des (Rettungs-)Schwimmens in den letzten 10 Jahren über 6.300 Lehrkräfte in knapp 370 Veranstaltungen fort- und weitergebildet. Bayern bietet das bundesweit vielfältigste Programm an Schulsportwettbewerben einschließlich der Bundesjugendspiele: Allein beim Bundes-Wettbewerb „Jugend trainiert für Olympia & Paralympics“ nehmen pro Schuljahr ca. 90.000 Schülerinnen und Schüler in über 9.000 bayerischen Schulmannschaften teil. Derzeit gibt es 464 „Sport-Grundschulen“ mit einer zusätzlichen dritten Sportstunde in Jahrgangsstufe 1. Das Angebot wird ausgebaut und sich zum Schuljahr 2026/2027 um weitere 100 auf insgesamt 564 erhöhen.
Zusätzlich stärken Projekte wie die zum Schuljahr 2025/2026 neu eingeführte Bewegungs-Halbestunde „Tigerstark mit Timi“, die Initiative „Lerne durch Bewegung – LeBe!“ oder auch das fortgeführte Sonderprogramm zur Verbesserung der Schwimmfähigkeit die tägliche Bewegung von Kindern insbesondere im Grundschulalter.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem außerschulischen Sport. Auch hier baut Bayern die Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen kontinuierlich aus – insbesondere im Rahmen des Sport-nach-1-Modells mit derzeit rd. 3.300 Kooperationen und von Sportangeboten im Ganztag. Mit Blick auf den ab dem kommenden Schuljahr startenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung unterstützt der Freistaat Schulen, Kommunen und Sportvereine durch landesweite Vernetzungstreffen und Beratungsangebote dabei, sportliche Angebote für Kinder und Jugendliche weiter auszubauen.
Ein besonderes Augenmerk gilt der Talentsichtung und der Förderung des sportlichen Nachwuchses. Mit den bayerischen Schule-Leistungssport-Verbundsystemen, den vier vom Deutschen Olympischen Sportbund akkreditierten sog. Eliteschulen des Sports an den Spitzensport-Standorten München, Nürnberg, Berchtesgaden und Oberstdorf, den Eliteschulen des Fußballs in München, Nürnberg und Augsburg sowie den derzeit 45 Partnerschulen des Winter- und Sommersports als deren dezentraler Unterbau schafft der Freistaat bayernweit optimale Voraussetzungen für die Verbindung von schulischer Bildung und leistungssportlicher Entwicklung. So ist im ganzen Freistaat ein Netzwerk entstanden, das erst kürzlich mit zwei neuen Partnerschulen des Wintersports in Landshut im Bereich Eishockey erweitert worden ist.
Auch im Rahmen des bayerischen Vorsitzes der Bildungsministerkonferenz setzt der Freistaat bundesweit Impulse für den Schulsport. Mit der in München verabschiedeten Olympia-Erklärung haben sich die Länder einstimmig für eine deutsche Bewerbung um Olympische und Paralympische Sommerspiele ausgesprochen und die Bedeutung von Sport und Bewegung für Bildung und Persönlichkeitsentwicklung hervorgehoben. Begleitend stehen die Schulsport-Aktionswoche „Schulsport tut Bayern gut!“ sowie das für Ende Juli angesetzte Landesschulsportfest „Tigerstark mit Timi – Fit für Olympia“ im Zeichen der olympischen Idee.
zum Seitenanfang
4. Bundesratsentschließung zur Evaluierung der Richtlinie (EU) 2016/680 (JI-Richtlinie)
Der Ministerrat hat heute einen an Bundesregierung und EU-Kommission gerichteten Entschließungsantrag beschlossen, der sich für eine Änderung der JI-Richtlinie einsetzt. Die Richtlinie enthält Vorgaben für den Datenschutz im Rahmen der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung und ergänzt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Aktuell findet eine Überprüfung der Richtlinie durch die Europäische Kommission statt. Mit der Bundesratsentschließung verfolgt die Staatsregierung das Ziel, die JI-Richtlinie bürokratieärmer und technologiefreundlicher auszugestalten, damit sich die Polizei stärker auf ihre Kernaufgabe fokussieren kann.
Die wichtigsten Änderungsbedarfe in der JI-Richtlinie sind:
zum Seitenanfang
https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-30-juni-2026