Philosoph der FAU erhält Förderung durch das Heisenberg-Programm der DFG.
Dass wir uns für absichtliches Handeln rechtfertigen müssen, steht außer Frage. Doch gilt das auch für Überzeugungen und Emotionen? Das untersucht Dr. Christian Kietzmann, Philosoph an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU), und stützt sich dabei insbesondere auf die Handlungstheorie der britischen Philosophin und Wittgenstein-Schülerin Elizabeth Anscombe. Sein Vorhaben mit dem Titel „Verantwortung jenseits des absichtlichen Handelns“, in dem er auch bislang unveröffentlichte Werke Anscombes erschließen will, wird von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) im Rahmen des Heisenberg-Programms als Heisenberg-Stelle gefördert.
Zunächst einmal verstehe ich unter „Verantwortung“, dass wir einander moralisch zur Verantwortung ziehen, etwa durch Vorwürfe oder Emotionen wie Groll oder Empörung. Klarerweise tun wir das bei Handlungen, die jemand absichtlich ausführt und die wir für moralisch problematisch halten. Aber wir tun das auch bei Dingen, die keine absichtlichen Handlungen sind, etwa bei bestimmten Unterlassungen. Denken Sie beispielsweise an einen Nachtwächter, der während seiner Schicht einschläft und es deshalb versäumt, einen Einbruch zu verhindern. Dass der Nachtwächter nicht wie vorgeschrieben seine Runde dreht, ist eine schuldhafte Unterlassung, die wir ihm zu Recht vorwerfen können. Vorwürfe, Groll und Empörung sind aber auch bei manchen Überzeugungen und Emotionen angebracht, obwohl sie ebenfalls nichts sind, was wir absichtlich tun.
Machen wir uns das für Überzeugungen klar. Wir bewerten Überzeugungen anhand epistemischer, also den Erwerb von Wissen regulierender, und moralischer Normen – und kritisieren, loben oder tadeln einander entsprechend. Wir sagen dann etwa „Wie kannst Du solch einen Unsinn glauben?“ oder „Das ist sexistisch und erniedrigend, so etwas solltest Du nicht glauben!“. Das heißt, wir ziehen einander für die epistemische und moralische Qualität dessen, was wir glauben, zur Verantwortung – nicht unbedingt im juristischen Sinn, dafür umso mehr im Sinn einer sozialen Sanktionierung. Die entscheidende Frage aber ist: Unterliegt das, wofür wir da zur Rechenschaft gezogen werden, überhaupt unserer Kontrolle? Können wir etwas für unsere Emotionen und Überzeugungen? Denn nur dort, wo wir eine solche Kontrolle ausüben, ergibt die Praxis des Zur-Verantwortung-Ziehens einen Sinn. Es wäre schließlich nicht nur unfair, sondern auch sinnlos, Leuten Vorwürfe für etwas zu machen, worauf sie keinen Einfluss haben.
„Ich versuche, eine neue Konzeption der Kontrolle von Überzeugungen zu entwickeln und diese auch auf Emotionen und Schlussfolgerungen zu übertragen. Dabei möchte ich insbesondere die Gedanken der britischen Philosophin Elizabeth Anscombe weiterentwickeln“
Dr. Christian Kietzmann, Philosoph an der FAU
Solche Vorschläge gibt es in der Philosophie durchaus, aber das würde darauf hinauslaufen, unsere gängige Praxis massiv zu verändern. Andere Ansätze schreiben Überzeugungen und Emotionen eine willentliche Kontrolle zu und behandeln sie damit letztlich so wie absichtliches Handeln. Meiner Meinung nach ist das schon begrifflich nicht möglich. Ich versuche, eine neue Konzeption der Kontrolle von Überzeugungen zu entwickeln und diese auch auf Emotionen und Schlussfolgerungen zu übertragen. Dabei möchte ich insbesondere die Gedanken der britischen Philosophin Elizabeth Anscombe, einer Schülerin Ludwig Wittgensteins, weiterentwickeln. Ihr 1957 publiziertes Werk Intention gilt bis heute als Klassiker der Handlungstheorie. Überhaupt hat Anscombes Werk im vergangenen Jahrzehnt eine Art Renaissance erlebt.
Anscombe zufolge hat das absichtliche Handeln eine Reihe von charakteristischen Merkmalen. Zum einen wissen wir unmittelbar, was wir selbst absichtlich tun – im Gegensatz zu dem, was andere tun, denn davon wissen wir nur dadurch, dass wir sie beobachten oder fragen. Außerdem können wir in der Regel eine Begründung für unser Handeln angeben, die zeigt, was uns daran lohnend vorkommt. Und wir denken oft vor dem Handeln darüber nach, wie wir ein gegebenes Ziel erreichen können – und vielleicht auch, welche Ziele überhaupt erstrebenswert sind. All das finden wir in ähnlicher Form auch bei Überzeugungen: Wir wissen unmittelbar, was wir glauben, wir können in der Regel begründen, warum das Geglaubte uns wahr zu sein scheint, und wir können durch Überlegung neue Überzeugungen aus bereits vorhandenen ableiten. Meine Idee ist nun, dass diese Merkmale in beiden Fällen – beim Handeln und bei Überzeugungen – den Kern dessen ausmachen, was wir hier sinnvoll unter Kontrolle verstehen können.
In einer Reihe von Texten hat Anscombe Überlegungen zu Verantwortung, zur Natur und Normativität von Überzeugungen und zu Schlussfolgerungen formuliert. Eines der Ziele meiner Arbeit wird sein, diesen Überlegungen exegetisch nachzugehen. Dabei kommt es vor allem darauf an, verstreute Bemerkungen zu einem einheitlichen Bild zusammenzufügen und systematische Lücken sinnvoll zu füllen. Außerdem ist ein Teil von Anscombes wissenschaftlichem Nachlass, der an der University of Pennsylvania in Philadelphia aufbewahrt wird, noch nicht publiziert. Während eines Forschungsaufenthaltes dort will ich die einschlägigen Manuskripte durchsehen und einige Texte für eine Publikation aufbereiten. Ich bin sehr dankbar dafür, dass die DFG diese Vorhaben in den kommenden fünf Jahren unterstützen wird.