Ausprobieren statt Abwarten: Kabinett gibt Startschuss für Reallabore in ganz Deutschland

6.5.2026 - | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Mehr Freiraum für Innovationen, Abbau von bürokratischen Hürden.

Die Bundesregierung hat heute einen wichtigen Schritt unternommen, um Reallabore in ganz Deutschland zu ermöglichen. Ziel ist es, das Land als Wirtschafts- und Innovationsstandort nachhaltig zu stärken, indem Freiräume für Innovation geschaffen und bürokratische Hürden abgebaut werden. Grundlage ist der heutige Kabinettbeschluss der von der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie sowie vom Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung vorgelegten Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zum Reallabore-Gesetz.

Reallabore ermöglichen es, Innovationen für eine befristete Zeit kontrolliert unter möglichst realen Bedingungen zu testen. Dadurch kann frühzeitig über Chancen und Risiken gelernt und der Praxis-Transfer erleichtert werden. Bislang stehen der praktischen Umsetzung von Reallaboren jedoch oftmals Hürden im Weg. Hier setzen die Regelungen an. Über alle Innovationsbereiche hinweg werden Rahmenbedingungen auf dem gesamten Weg einer Innovation in die Erprobung im Reallabor und von dort in die allgemeine Anwendung verbessert. Als neuer, wichtiger Anwendungsbereich für Reallabore kommt zudem die passgenaue Vereinfachung und Beschleunigung von Verwaltungsverfahren hinzu: Durch eine allgemeine Erprobungsklausel wird es Behörden ermöglicht, bessere und schnellere Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren sowie Digitalisierung zu testen, z. B. durch den Einsatz von KI oder dem Zusammenlegen mehrerer Verfahrensschritte – und dabei von verwaltungsrechtlichen Regelungen abzuweichen. Konkrete Freiräume in Fachgesetzen ermöglichen zudem Erprobungen im Gesundheitswesen, im Jugendmedienschutz, in der digitalen Verwaltung, bei der Registermodernisierung für die Wirtschaft, im Bildungsbereich, im Telekommunikationssektor oder auch im Luftverkehr.

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche: „Mit dem Bundeserprobungsgesetz schaffen wir Raum für Ideen, die unser Land voranbringen. Wer Innovation will, darf sie nicht im Regulierungsdickicht ausbremsen. Wir geben Wirtschaft und Verwaltung die Freiheit, Neues schneller auszuprobieren - damit aus guten Ideen echte Dynamik wird.“

Bundesdigitalminister Dr. Karsten Wildberger: „Wir durchschlagen heute den gordischen Knoten der deutschen Verwaltungsbürokratie. Das Bundeserprobungsgesetz gibt den Behörden vor Ort die Freiheit, den schnellen, digitalen und unbürokratischen Staat einfach mal zu machen. Damit liegt die Entscheidung bei den Menschen, die die Prozesse in ihrem Zuständigkeitsbereich am besten kennen. Vertrauen statt Kontrolle: Wir geben unseren Beamtinnen und Beamten endlich den Freiraum, mutig und innovationsfreudig handeln zu können.“

Stärkung und Erweiterung des bisherigen Gesetzentwurfs

Konkret schlägt die Bundesregierung vor, den bisherigen Gesetzesentwurf im parlamentarischen Verfahren dreifach zu stärken und zu erweitern. Ziel ist der Ausbau zu einem umfassenden Bundeserprobungsgesetz.

  1. Rahmenbedingungen für Innovationsförderung bereichsübergreifend verbessern: Genehmigungsprozesse werden innovationsfreundlicher und die praktische Umsetzung von Reallaboren unterstützt. Ein strukturierter Wissenstransfer sorgt dafür, dass die Praxis-Erkenntnisse zügig in der Gesetzgebung berücksichtigt werden und damit der Weg für Zukunftslösungen in den Markt geebnet.
  2. Ermächtigung der Behörden, von starren bundesrechtlichen Verwaltungsvorschriften abzuweichen: Maßnahmen zur Beschleunigung oder zur Senkung der Kosten von Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren sowie Verwaltungsdigitalisierung können zukünftig vor Ort erprobt werden – z. B. durch den Einsatz von KI, Zusammenlegung von behördlichen Zuständigkeiten und Verfahrensschritten oder Erprobung proaktiver Verwaltungsleistungen. Dafür dürfen Bundes-, Landesbehörden und Kommunen von bestimmten verwaltungsrechtlichen Regelungen des Bundes abweichen. Wenn die Erprobung erfolgreich ist, soll diese deutschlandweit ausgerollt und bundesrechtliche Regelungen angepasst werden.
  3. Schaffung neuer rechtlicher Experimentierklauseln, die durch zusätzliche Artikel in sieben Fachgesetze implementiert werden sollen. Dadurch werden konkrete neue Freiräume für Wirtschaft, Staat und Gesellschaft geschaffen.

Neue Freiräume für Erprobungen

In diesen Bereichen sollen durch neue Experimentierklauseln zukünftig Innovationen und technologischer Fortschritt praktisch erprobt werden können:

Alle Empfehlungen der Formulierungshilfe verfolgen das Ziel, Innovationen schneller in die Praxis zu bringen und gleichzeitig die Verwaltung zukunftsfähig aufzustellen. Durch die Kombination aus regulatorischer Flexibilität und gezieltem Praxistest entstehen neue Chancen für technologische Entwicklung, wirtschaftliches Wachstum und bürgernahe Dienstleistungen.

Erprobungsklauseln in den Ländern

Das Bundeserprobungsgesetz ergänzt durch die allgemeine Erprobungsklausel bereits bestehende vergleichbare Regelungen zur Erprobung und Flexibilisierung aus Brandenburg, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Hessen. In Nordrhein-Westfalen wurde zudem gestern, am 05. Mai 2026, ein „Gesetz zur erprobungsweisen Befreiung von Regelungen für kommunale Körperschaften (KommBefrG)“ vom Kabinett beschlossen, das es Kommunen ermöglicht, vom Landesrecht abzuweichen.

Die Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zum Reallabore-Gesetz finden Sie hier: https://bmds.bund.de/service/gesetzgebungsverfahren


https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2026/05/20260506-kabinett-gibt-startschuss-fuer-reallabore-in-ganz-deutschland.html