Berliner Prinzipien für Sudan

4.5.2026 - | Auswärtiges Amt

Im Nachgang zur Sudan-Konferenz vom 15. April 2026 in Berlin, die im Anschluss an die Konferenzen 2024 von Paris und 2025 von London drei Jahre nach Beginn des verheerenden Konflikts stattfand, haben die in Berlin versammelten Außenministerinnen und -minister und hochrangigen Vertreterinnen und Vertreter der Staaten sowie internationaler und regionaler Organisationen – der Afrikanischen Union (AU), der Europäischen Union (EU), Deutschlands, Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika als gemeinsame Gastgeber sowie Ägyptens, Äthiopiens, Djiboutis, Katars, Kenias, Norwegens, Saudi-Arabiens, der Schweiz, Südsudans, Tschads, Türkiyes, Ugandas, der Vereinigten Arabischen Emirate, der Vereinten Nationen (VN), der Liga der Arabischen Staaten und der Zwischenstaatlichen Behörde für Entwicklung (IGAD) – (im Folgenden als „Teilnehmer“ bezeichnet) die folgenden Grundsätze für eine friedliche und dauerhafte Lösung dieses Konflikts im Einklang mit der gemeinsamen Erklärung des Quad-Formats, dem Fahrplan und den Resolutionen der Afrikanischen Union und einschlägigen Resolutionen des VN-Sicherheitsrats zu Sudan bekräftigt:

  1. Souveränität, Einheit und Unversehrtheit: Wir bekräftigen unser Bekenntnis zur Souveränität, Einheit und territorialen Unversehrtheit Sudans sowie zum Erhalt sudanesischer staatlicher Institutionen und zu Fortschritten bei einem von der Zivilbevölkerung angeführten Übergang.
  2. Friedliche Lösung: Es gibt keine militärische Lösung für diesen Konflikt. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass sich alle Seiten auf eine humanitäre Waffenruhe einigen, an die sich ein fortdauernder Waffenstillstand sowie ein unabhängiger, inklusiver und transparenter von der Zivilbevölkerung angeführter Dialog und Übergangsprozess anschließen, die die Grundlage für dauerhaften Frieden und die Wiederherstellung der Zivilherrschaft bilden.
  3. Umsetzung, Überwachung und Verifikation: Wir sind entschlossen, mit Hilfe regionaler und internationaler Partner die vollständige Umsetzung von Deeskalationsmaßnahmen zu unterstützen, auch durch vertrauensbildende Maßnahmen und die Einrichtung von Überwachungs- und Verifikationsmechanismen als Bestandteil einer Waffenstillstandsvereinbarung.
  4. Zivile Regierungsführung Sudans: Wir respektieren die Wünsche der sudanesischen Bevölkerung. Die sudanesische Bevölkerung muss über die künftige Regierungsführung Sudans entscheiden, und zwar im Rahmen eines inklusiven, glaubwürdigen und transparenten innersudanesischen politischen Prozesses, der einen Dialog zwischen den Sudanesen ermöglicht, in dem all die vielfältigen sudanesischen Stimmen inner- und außerhalb Sudans vertreten sind. Für einen dauerhaften Frieden in Sudan ist die vollständige, gleichberechtigte und wahrhafte Teilhabe von Frauen an allen Politik- und Friedensprozessen erforderlich.
  5. Ende der Unterstützung von außen: Jegliche direkte oder indirekte Unterstützung von außerhalb Sudans, die die Fortsetzung des Konflikts ermöglicht – sei sie logistischer, finanzieller oder militärischer Art–, muss beendet werden.
  6. Humanitärer Zugang: Alle Seiten müssen im Einklang mit geltendem Völkerrecht, humanitärem Völkerrecht und einschlägigen VN-Resolutionen sowie unter Wahrung der Souveränität Sudans den schnellen, sicheren, ungehinderten und dauerhaften humanitären Zugang über Grenzen und Konfliktlinien hinweg sowie die operationelle Präsenz humanitärer Helferinnen und Helfer im ganzen Land gewähren.
  7. Schutz der Zivilbevölkerung: Zivilpersonen müssen jederzeit geschützt sein und menschlich behandelt werden, auch Frauen und Mädchen, die weiterhin einem hohen Risiko sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt sind. Die Bewegungsfreiheit für Zivilistinnen und Zivilisten einschließlich Schutzsuchender, der Zugang zu humanitärer Hilfe und die freiwillige Rückkehr an ihre Wohnorte müssen gewahrt werden.
  8. Schutz ziviler Infrastruktur: Zivile Infrastruktur muss geschützt werden und darf nie zu einem rechtmäßigen Ziel werden. Wir verurteilen Angriffe auf Infrastruktur, darunter auch Krankenhäuser, Schulen, Gebetsstätten, Märkte, diplomatische Vertretungen, humanitäre Lager und Zentren humanitärer Hilfe sowie Energieinfrastruktur, mit Nachdruck.
  9. Unterstützung der Nachbarländer Sudans, die Geflüchtete aufnehmen: Wir würdigen und unterstützen die Großzügigkeit der Nachbarländer Sudans, die Millionen sudanesischer Geflüchteter und Rückkehrer aufnehmen.
  10. Humanitäre Mittel: Wir sind weiterhin entschlossen, die Lücke im Budget für die humanitäre Hilfe anzugehen, und unsere Bemühungen, alle Menschen in Not zu unterstützen, fortzusetzen, auch durch Sudans Netzwerk an lokalen Helferinnen und Helfern sowie „Emergency Response Rooms“. Wir rufen alle Mitglieder der internationalen Gemeinschaft auf, auf den dringenden humanitären Bedarf zu reagieren.
  11. Gerechtigkeit und Rechenschaftspflicht: Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und andere abscheuliche Gräueltaten müssen untersucht und strafrechtlich verfolgt werden. Dies wird zur Versöhnung und zu einem dauerhaften Frieden beitragen. Überlebende und betroffene Gemeinschaften müssen in ihrem Heilungsprozess unterstützt werden. Darüber hinaus betonen wir, wie wichtig internationale Hilfe ist, um die Bemühungen bezüglich einer Übergangsjustiz in Sudan voranzubringen.
  12. Wirtschaftliche Erholung und Wiederaufbau: Wir bekennen uns zur Unterstützung einer wirtschaftlichen Erholung und eines Wiederaufbaus in sudanesischer Eigenverantwortung und unter nationaler Führung, die zum Ziel haben, Lebensgrundlagen und die Grundversorgung wiederherzustellen, kritische Infrastruktur wiederaufzubauen, institutionelle Kapazitäten zu stärken und die Voraussetzungen für die sichere, freiwillige und würdevolle Rückkehr Binnenvertriebener und Geflüchteter zu schaffen.

Die Teilnehmer bekennen sich dazu, diese Grundsätze zu achten und entsprechend zu handeln.


https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/sudan-2770278