Die veränderte Bedrohungslage macht eine rasche Stärkung der Landes‑ und Bündnisverteidigung notwendig. Deshalb muss die Bundeswehr schnell und in großem Umfang mit modernem Material und Munition ausgestattet werden. Dazu wurden die finanziellen, gesetzlichen und internen Rahmenbedingungen angepasst.
Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine am 24. Februar 2022 hat die europäische Sicherheitsordnung grundlegend erschüttert. Die Bundesregierung reagierte darauf mit einer Neuausrichtung der deutschen Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Deutschland und seine Verbündeten sehen sich erstmals seit dem Ende des Kalten Krieges wieder einer konkreten militärischen Bedrohung in Europa ausgesetzt. Für die Bundeswehr steht deshalb die Rückbesinnung auf die Landes- und Bündnisverteidigung als Kernauftrag im Fokus. Eine umfassende Modernisierung und Stärkung der Streitkräfte wurde als Reaktion auf diese Bedrohungslage eingeleitet. Ziel ist es, die Bundeswehr schnell mit kriegstauglichem Material auszustatten und die Fähigkeit zur Landes- und Bündnisverteidigung weiter zu stärken.
Diese sicherheitspolitische Zäsur hat auch das Beschaffungswesen der Bundeswehr verändert. Während in den Jahren zuvor die Beschaffung oft von langwierigen Verfahren und komplexen Abstimmungsprozessen geprägt war, steht seitdem der Faktor Zeit im Mittelpunkt. Die Bundeswehr muss für die Herstellung der Einsatzbereitschaft dringend benötigtes Material und Ausrüstung schnell und effektiv beschaffen können. Die bisherigen, oft auf Perfektion und umfassende Dokumentation ausgerichteten Prozesse wurden zugunsten pragmatischer und beschleunigter Verfahren angepasst.
"Die umfassende Einsatzfähigkeit der Bundeswehr ist das übergeordnete Ziel, sie herzustellen und zu erhalten ist Richtschnur für sämtliches Handeln im Beschaffungswesen. Planungsprozess, Beschaffungsverfahren und sie beeinflussende Regelungen werden entlang dieser Richtschnur weiterhin angepasst und in die Zeitenwende überführt."
Verteidigungspolitische Richtlinien
Dieser Paradigmenwechsel hat zudem zu einer stärkeren Einbindung der Teilstreitkräfte in den Beschaffungsprozess geführt. Die Inspekteure der Teilstreitkräfte erhalten mehr Mitsprache bei der Definition von Anforderungen und der Auswahl von Lösungen. Marktverfügbare Produkte werden gegenüber langwierigen Neuentwicklungen bevorzugt, um die Zeit bis zur Auslieferung an die Truppe zu verkürzen. Interne Regelungen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen und den Prozess zusätzlich verlangsamen, wurden ausgesetzt oder angepasst. Die Bundeswehr nutzt nun konsequent alle rechtlichen und organisatorischen Spielräume, um die Beschaffung zu beschleunigen.
Nicht zuletzt ist das Beschaffungswesen der Bundeswehr heute stärker als je zuvor in europäische und transatlantische Kooperationsstrukturen eingebunden. Die Interoperabilität mit NATO- und EU-Partnern sowie gemeinsame Beschaffungsprojekte haben an Bedeutung gewonnen. Die EU hat mit Instrumenten wie SAFE und EDIP neue Rahmenbedingungen für die gemeinsame Beschaffung und Finanzierung von Verteidigungsgütern sowie für deren gemeinsame Nutzung geschaffen. Auch innerhalb der NATO haben sich Initiativen und Zusammenschlüsse für gemeinsame Rüstungsprojekte gebildet.
Die sicherheitspolitische Neuausrichtung hat zu einem deutlichen Anstieg der Verteidigungsausgaben in Deutschland geführt. Für das Jahr 2026 sind Verteidigungsausgaben in Höhe von 108,2 Milliarden Euro vorgesehen – ein historischer Höchststand seit dem Ende des Kalten Krieges. Diese Summe setzt sich aus dem regulären Wehretat (Einzelplan 14) mit 82,7 Milliarden Euro und weiteren 25,5 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Bundeswehr zusammen. Im Jahr 2014 beliefen sich die Verteidigungsausgaben noch auf rund 32,4 Milliarden Euro.
Die Finanzierung der Verteidigungsausgaben wurde durch eine Grundgesetzänderung erleichtert. Mit der sogenannten Bereichsausnahme für Verteidigungsausgaben kann der Bund dauerhaft und unbegrenzt Kredite für Verteidigungsausgaben aufnehmen, sobald diese ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts übersteigen. Diese Änderung verschafft erheblichen finanziellen Spielraum, verpflichtet aber zugleich zu einer besonders sorgfältigen und priorisierten Mittelverwendung.
Ein zentrales Steuerungsinstrument im Rüstungswesen sind die sogenannten 25-Millionen-Euro-Vorlagen. Alle Beschaffungs- und Entwicklungsverträge mit einem Investitionsvolumen über 25 Millionen Euro bedürfen nach Paragraf 54 Absatz 3 Bundeshaushaltsordnung vor Vertragsschluss der Billigung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags. Die Zahl der sogenannten 25-Millionen-Euro-Vorlagen hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen: 2025 waren es 103 Verträge. Im Jahr 2022 waren es nur 24 Verträge. Dies macht deutlich, dass mit Lieferung der vertraglich vereinbarten Leistungen die Ausstattung der Truppe stetig besser werden wird.
Die Entwicklung des Verteidigungsetats und die Praxis der 25-Millionen-Euro-Vorlagen spiegeln die gestiegenen Anforderungen an die Bundeswehr wider und die Notwendigkeit, große Beschaffungsprojekte effizient und politisch legitimiert umzusetzen. Die enge Verzahnung von Haushaltsrecht, parlamentarischer Kontrolle und administrativen Prozessen ist ein wesentliches Element der deutschen Rüstungspolitik.
Die Beschleunigung des Beschaffungswesens war eine der zentralen Herausforderungen der sicherheitspolitischen Lageänderung. Dabei wurden sowohl gesetzgeberische als auch administrative und organisatorische Aspekte berücksichtigt. Mit dem Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwPBBG) wurde ein Rechtsrahmen geschaffen, der die Beschaffung für die Bundeswehr vereinfacht und beschleunigt. Das Gesetz erweitert gegenüber vorherigen Regelungen den Anwendungsbereich des Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetzes auf alle Aufträge zur Deckung des Bundeswehrbedarfs – also nicht nur auf Rüstungsgüter, sondern auch auf zivile Bedarfe wie Sanitätsmaterial und Bauleistungen.
Kernelemente des BwPBBG sind:
Neben den gesetzlichen Änderungen wurden auch interne Prozesse und Strukturen angepasst:
Außerdem stehen Reformen beim Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) an. Das Amt versorgt die Truppe mit dem geeigneten Wehrmaterial. Zu seinen Kernaufgaben gehört auch die Nutzung. Um das BAAINBw zukunftsfest aufzustellen, wird der Reformprozess auch von einem externen Expertenteam begleitet. Im Mai 2026 soll eine Empfehlung für eine strukturelle Anpassungen vorgelegt werden. Die Struktur und die Prozesse sollen auch durch die Expertise von außen optimiert werden – in Abstimmung mit dem Verteidigungsministerium.
Das Beschaffungswesen der Bundeswehr befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel. Die Rückbesinnung auf die Landes- und Bündnisverteidigung als Kernauftrag, die massiven Steigerungen der Verteidigungsausgaben und die Einrichtung des Sondervermögens markieren eine historische Zäsur. Die parlamentarische Kontrolle, die Einbindung der Industrie und die Zusammenarbeit mit europäischen und transatlantischen Partnern sind und bleiben zentrale Erfolgsfaktoren. Insgesamt zeigt sich, dass das Beschaffungswesen der Bundeswehr flexibler, schneller und innovationsorientierter aufgestellt ist als je zuvor.
von Florian Manthey