Online-Verfahren vor Zivilgerichten: Amtsgerichte beginnen mit Erprobung

15.4.2026 - | Bundesministerium der Justiz

An acht deutschen Amtsgerichten beginnt heute die Erprobung des zivilgerichtlichen Online-Verfahrens. Zu diesem Zweck wird das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Tagesverlauf eine erste Version eines digitalen Eingabesystems freischalten.

Über das Eingabesystem können Bürgerinnen und Bürger in einem schrittweisen Verfahren eine Klage erstellen und bei einem der teilnehmenden Amtsgerichte einreichen. Das zivilgerichtliche Online-Verfahren steht im Rahmen der Erprobung zunächst für Zahlungsklagen mit einem Streitwert bis 10.000 Euro offen. Bei dem Online-Verfahren handelt es sich um eine eigene Verfahrensart mit eigenen Regeln: Das Verfahren soll vollständig digital geführt werden und für Bürgerinnen und Bürgerinnen günstiger und weniger aufwändig sein als ein herkömmliches Zivilverfahren. In den kommenden Wochen und Monaten sollen weitere Amtsgerichte den Erprobungsbetrieb des zivilgerichtlichen Online-Verfahrens aufnehmen. Geplant ist derzeit eine Erprobung an 18 Amtsgerichten in 10 Bundesländern. Für einige teilnehmende Amtsgerichte beschränkt sich die Teilnahme auf die Geltendmachung von Fluggastrechten. Ziel der Erprobung ist es, frühzeitig Feedback zum Verfahren und den digitalen Eingabesystemen einzuholen und es kontinuierlich anzupassen und zu erweitern. Durch das zivilgerichtliche Online-Verfahren wird ein wichtiger Beitrag zur Digitalisierung der Justiz geleistet.

Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:

„Online die eigenen Rechte durchsetzen – ohne Akten aus Papier, so sieht der Zivilprozess der Zukunft aus. Heute starten wir mit der Erprobung des Online-Verfahrens. Wir testen den digitalen Zivilprozess unter Realbedingungen. In Zukunft sollen Zivilprozesse komplett digital ablaufen - dort wo möglich. Jeder soll einfacher zu seinem Recht kommen, das ist unser Ziel. Denn wenn digitale Verfahren gut organisiert sind, sparen sie Zeit und Geld. Ich bin überzeugt: Ein starker Rechtsstaat zeigt sich auch daran, wie bürgernah und gut erreichbar er ist. Dazu gehört heute auch eine digitale Justiz.“

Das zivilgerichtliche Online-Verfahren ist eine eigene Verfahrensart im Zivilprozess mit eigenen Regeln und geringeren Gebühren, die auf Erprobungsgesetzgebung von 2025 beruht. Es geht über eine bloße Digitalisierung des bestehenden Zivilverfahrens hinaus und stellt eine insgesamt schlankere Verfahrensart dar, in der die Gerichte den Verfahrensablauf digitaler, strukturierter und flexibler gestalten können als im herkömmlichen Zivilprozess. Insbesondere kann das Verfahren regelmäßig ohne mündliche Verhandlung stattfinden oder den Parteien die Teilnahme als Videoverhandlung ermöglicht werden.

Das zivilgerichtliche Online-Verfahren ist eines der Hebelprojekte der Modernisierungsagenda Bund und als Reallabbor Teil der föderalen Modernisierungsagenda.

Die Erprobung erstreckt sich zunächst auf Zahlungsklagen bis 10.000 EUR. Der Fokus liegt auf einem einfachen Zugang für Bürgerinnen und Bürger, aber auch Anwältinnen und Anwälte können das Verfahren nutzen. Getestet wird das Verfahren an den Amtsgerichten Mannheim und Nürtingen (ab dem 20.04.), Nürnberg, Schöneberg, Bremen, Hamburg (Mitte), Frankfurt am Main und Leipzig. Ab dem 1. Juni kommen die Amtsgerichte Bonn, Essen, Dortmund, Bitburg und Sinzig hinzu. In Bezug nur auf Fluggastrechte nehmen zusätzlich die Amtsgerichte in Erding, Eilenburg, Königs Wusterhausen (ab dem 01.10.), Düsseldorf und Steinfurt (ab dem 01.06.) teil. Zugänglich ist das Verfahren unter service.justiz.de.

In der Entwicklung befinden sich zahlreiche weitere Funktionen, darunter unter anderem ein eigenes Eingabesystem für Anwältinnen und Anwälte sowie eine Klageeinreichung zusätzlich als strukturierter Datensatz im XJustiz-Format, der maschinell ausgelesen werden kann und aufseiten des Gerichts eine effiziente Weiterbearbeitung ermöglichen soll. Im weiteren Fortgang der Erprobung soll das zivilgerichtliche Online-Verfahren nach zwei, vier und acht Jahren evaluiert werden. Damit wird die Grundlage für Entscheidungen über eine Ausweitung der Erprobung oder Überführung in einen flächendeckenden Regelbetrieb geschaffen.

Weitere Informationen über das zivilgerichtliche Online-Verfahren finden Sie hier.

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/0415_Onlineverfahren_Zivilgerichte.html