Mehr Flexibilität im Anwaltsnotariat: Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf

25.3.2026 - | Bundesministerium der Justiz

Das Anwaltsnotariat soll für Bewerberinnen und Bewerber attraktiver werden. Der Zugang zum Anwaltsnotariat soll dazu vereinfacht und familienfreundlicher gestaltet werden. Zudem soll es unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein, das Amt auch über die bisherige Altersgrenze von 70 Jahren hinaus auszuüben. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vor, den das Bundeskabinett heute beschlossen hat. Der Gesetzentwurf soll die flächendeckende notarielle Versorgung auch in Zukunft sicherstellen und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Altersgrenze bei Anwaltsnotarinnen und -notaren umsetzen.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:
„Mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf wollen wir sicherstellen, dass das Anwaltsnotariat auch künftig für Bewerberinnen und Bewerber attraktiv ist. Wir wollen den Zugang zum Anwaltsnotariat familienfreundlicher und insgesamt zeitgemäßer ausgestalten. Gleichzeitig nehmen wir auch den demografischen Wandel in den Blick. Älteren Anwaltsnotarinnen und -notaren wollen wir ermöglichen, über die Altersgrenze hinaus zu arbeiten, ohne die Planungssicherheit für jüngere Bewerberinnen und Bewerber zu gefährden. Damit machen wir das Anwaltsnotariat fit für die Zukunft und sichern den bürgernahen Rechtszugang.“

Das Amt einer Notarin oder eines Notars wird in einigen Bundesländern in Deutschland durch Mitglieder der Rechtsanwaltschaft ausgeübt. Diese sogenannten Anwaltsnotarinnen und -notare haben dieselben Rechte und Pflichten wie hauptberufliche Notarinnen und Notare. Der Weg zur hauptberuflichen Notarin oder zum hauptberuflichen Notar führt über einen mehrjährigen Anwärterdienst, auf den man sich direkt nach dem zweiten juristischen Staatsexamen bewerben kann. Demgegenüber setzt die Zulassung zum Anwaltsnotariat eine mehrjährige Berufserfahrung als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt und das Bestehen der sogenannten notariellen Fachprüfung voraus. Seit Jahren sinkt die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber im Anwaltsnotariat. Die Gründe hierfür sind vielschichtig, lassen sich aber unter anderem auf die hohen Anforderungen für den Berufseinstieg und den demografischen Wandel zurückführen. Mit dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf will die Bundesregierung dieser Entwicklung entgegenwirken. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen das Anwaltsnotariat insgesamt attraktiver machen und so eine flächendeckende notarielle Versorgung der Bevölkerung gewährleisten.

Der Gesetzentwurf sieht vor, den Berufszugang zum Anwaltsnotariat zu erleichtern, insbesondere zu beschleunigen und familienfreundlicher zu gestalten. Künftig soll es interessierten Volljuristinnen und -juristen möglich sein, direkt im Anschluss an das zweite juristische Staatsexamen die notarielle Fachprüfung abzulegen. Die hierfür bislang erforderliche Zulassungsfrist von drei Jahren soll entfallen. Auch eine weitere Wiederholungsmöglichkeit der notariellen Fachprüfung ist vorgesehen, um die Belastung für Bewerberinnen und Bewerber zu verringern. Die bisher erforderliche anwaltliche Berufserfahrung im künftigen Amtsbereich soll von drei auf zwei Jahre verkürzt werden. Zudem sollen Zeiten des Mutterschutzes, Elternzeit und Pflegezeit künftig keine Unterbrechungen dieser Berufserfahrung mehr darstellen, nach denen die genannte Frist von neuem beginnt.

Älteren Anwaltsnotarinnen und -notaren soll außerdem ermöglicht werden, ihr Amt auf Antrag auch über die bisherige absolute Altersgrenze von 70 Jahren hinaus fortzuführen. Damit soll insbesondere die Versorgung mit notariellen Leistungen in ländlichen und strukturschwachen Regionen gesichert werden. Vorgesehen ist, dass die Amtszeit zweimal um jeweils drei Jahre verlängert werden kann. Voraussetzung dafür soll sein, dass die bei der letzten Ausschreibungsrunde ausgeschriebenen Stellen nicht mit anderen geeigneten Bewerberinnen oder Bewerbern besetzt werden konnten.

Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf wird nun für das parlamentarische Verfahren an den Bundesrat und den Deutschen Bundestag übersandt.

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.


https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/0325_Anwaltsnotariat.html