Bundesumweltminister Carsten Schneider begrüßt die heutige Annahme der Novelle des EU-Klimagesetzes.
"Das neue EU-Klimaziel für 2040 wird jetzt Gesetz. Das ist ein wegweisender Beschluss, der Europa stärker und sicherer machen wird. Die aktuelle Weltlage zeigt uns: Wer es schafft, weniger Öl und Gas zu verbrauchen, ist klar im Vorteil. Im Moment zahlt Deutschland jedes Jahr viele Milliarden Euro an andere Staaten für Importe von fossilen Energieträgern. Dieses Geld ist einfach weg. Europa wird dieses Geld Schritt für Schritt sparen und stattdessen in die heimische Energiewende investieren, in Wertschöpfung und in Arbeitsplätze bei uns. Die Energiewende ist kein "Alleingang", wie manche behaupten. Weltweit wird zehn Mal mehr in erneuerbaren Strom investiert als in fossilen. China und Indien haben 2025 erstmals weniger Strom aus Kohle erzeugt wurde als im Vorjahr – weil sie erneuerbare Energien massiv ausbauen. Für Deutschland bedeutet der heutige Beschluss: Die deutschen und europäischen Klimaziele sind eng verzahnt. Das 2040-Klimaziel der EU gibt unserer Wirtschaft langfristig Wettbewerbsgleichheit und Rückenwind. Denn der gesamte EU-Binnenmarkt wird so zum Treiber für neue Technologien, in denen die deutsche Industrie stark ist."
Die heutige Annahme der Novelle des EU-Klimagesetzes ist die letzte Etappe des Gesetzgebungsverfahrens. Die Änderung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und gilt unmittelbar in allen EU-Ländern. Die Kommission wird entsprechende Vorschläge zur Umsetzung des verbindlichen Klimaziels der EU für 2040 vorlegen.
Damit also das 2040-Klimaziel erreicht werden kann, müssen die Klimaschutzinstrumente der EU angepasst werden. Denn viele sind bisher nur auf das Klimaziel 2030 ausgerichtet. Die EU-Kommission hat angekündigt, ihre Vorschläge zur Anpassung des EU-Klimarahmens in diesem Jahr vorlegen zu wollen, angefangen mit dem Review des Europäischen Emissionshandels (ETS 1) im Sommer. Weitere Vorschläge sollen später im Jahr folgen.
In der geänderten Verordnung ist auch vorgesehen, dass das Europäische Klimagesetz alle zwei Jahre überprüft wird. Dazu wird die Kommission das Klimagesetz auf der Grundlage wissenschaftlicher und technologischer Entwicklungen bewerten und dabei die Wettbewerbsfähigkeit der EU, die Energiepreise, den Nettoabbau von CO2 auf EU-Ebene sowie die den EU-Ländern eingeräumte Flexibilität berücksichtigen, hochwertige internationale Gutschriften zu nutzen, um ihre Ziele für die Zeit nach 2030 zu erreichen.
https://www.bundesumweltministerium.de/meldung/eu-klimaziel-fuer-2040-wird-gesetz