KLAGENFURT. Mit Montag, 12. Oktober, öffnet das Land Kärnten den zweiten Photovoltaik-Fördercall in diesem Jahr. Bis einschließlich 31. Dezember 2026 können Förderanträge für PV-Anlagen von Privatpersonen, Betrieben, Landwirten und öffentlichen Einrichtungen eingebracht werden.
Wie Energiereferent LR Sebastian Schuschnig informiert, bleiben die Rahmenbedingungen gegenüber dem ersten Call unverändert. Dies betrifft insbesondere die 2026 neu beschlossenen Richtlinien für private Anlagen. „Gerade in herausfordernden Zeiten wollen wir auch weiterhin private PV-Anlagen fördern, die auf den Eigenverbrauch von Haushalten ausgerichtet sind und zur Entlastung der regionalen Stromnetze beitragen. Deshalb bleibt die Errichtung eines Stromspeichers eine Fördervoraussetzung. Jede PV-Anlage mit Speicher macht Kärnten ein Stück unabhängiger“, so Schuschnig.
So werden auch diesmal neu installierte private PV-Anlagen mit einer Leistung von mindestens fünf Kilowatt-Peak (kWp) gefördert. Voraussetzung dafür ist, dass mit der neuen PV-Anlage auch ein Speicher mit mindestens fünf Kilowatt-Stunden (kWh) installiert wird. Förderfähig sind Anlagen, die nach dem 1. Jänner 2026 errichtet wurden. Die Antragstellung dafür erfolgt ausschließlich online unter www.ktn.gv.at. Die aktuelle PV-Förderung für private Anlagen arbeitet mit pauschalen Fördersätzen: 3.000 Euro erhält man für die Errichtung, auch größere Anlagen erhalten den gleichen pauschalen Fördersatz. Wer bereits eine Anlage besitzt und lediglich einen Speicher (ab 5 kWh) nachrüstet, wird mit einer Pauschale von 1.000 Euro unterstützt. Für kommunale und betriebliche Photovoltaik-Anlagen gelten andere Richtlinien.
Rechtzeitig zum Start des zweiten Calls sind nun auch alle übernommenen oder offenen Förderanträge aus früheren Calls erledigt. Ermöglicht haben das gezielte Modernisierungsschritte in der Förderabwicklung. Diese läuft mittlerweile vollständig digital. Das vereinfacht die Antragstellung und reduziert den bürokratischen Aufwand deutlich. „Unsere Maßnahmen haben sich bewährt. Die Kärntnerinnen und Kärntner können sich jetzt darauf verlassen, dass ihr Förderansuchen rasch und unkompliziert bearbeitet wird. Mein herzlicher Dank gilt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fachabteilung, die in den letzten Monaten einen wirklichen Kraftakt geleistet haben“, so Schuschnig.
Rückfragehinweis: Büro LR Schuschnig
Redaktion: Barbara Wedenigg / Versand: Markus Böhm
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