EmpCo-Anpassung: Bundestag stärkt Verhältnismäßigkeit statt Produktvernichtung

25.9.2026 - | ZVEI e.V.

Last-Minute-Anpassung der Anti-Greenwashing-Richtlinie (Empowering Consumers for the green transition) durch den Bundestag: Bei bereits in Verkehr gebrachten Produkten wird die Verhältnismäßigkeit im Umgang gestärkt und das zivilrechtliche Verfolgen von Verstößen für zwei Jahre erschwert. Der ZVEI äußert sich positiv zu dieser Entscheidung. Geschäftsführer Wolfgang Weber sagt:

Wichtig bei der Entscheidung des Bundestages: Die Vorgaben der Richtlinie bleiben unverändert. Falsche oder unbelegte Nachhaltigkeitsaussagen im Sinne der EmpCo-Richtlinie sind weiterhin verboten. Die Änderung betrifft ausschließlich bereits in Verkehr gebrachte Produkte und senkt in diesen Fällen das Risiko für Unternehmen, mit Strafen und Abmahngebühren konfrontiert zu werden.



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