Erreger nicht mehr nachweisbar.
Die amtliche Bekanntmachung erfolgt im elektronischen Amtsblatt der Landeshauptstadt Dresden in der Ausgabe vom 21. Juli 2026 unter www.dresden.de/amtsblatt.
Nach amtlicher Beprobung und sowohl klinischer als auch labordiagnostischer Untersuchung der im Sperrbezirk befindlichen Bienenhaltungen wurde der Erreger der AFB (Paenibacillus larvae) nicht mehr nachgewiesen. Laut Bienenseuchen-Verordnung ist damit die Grundlage geschaffen, den Sperrbezirk aufzuheben.
Alle Bienenhalter sind stetig aufgefordert, auf klinische Symptome der Faulbrut wie fadenziehende Masse, lückenhaftes Brutbild und eingesunkene Zelldeckel zu achten und jeden Verdachtsfall im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Dresden anzuzeigen: vor Ort auf der Oskar-Röder-Straße 8b, 01237 Dresden, telefonisch unter 0351-4887551 oder per E-Mail an veterinaeramt@dresden.de