Sitzung zu Landes-Volksbegehren „Erhalt der Abteilungen, Geburtshilfe, Gynäkologie und Kinderheilkunde im Krankenhaus Dornbirn“ fand heute statt.
Nach Ablauf des Eintragungszeitraums wurden von den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern die Niederschriften, in denen die Feststellungen über die Summe der Stimmberechtigten sowie die Summe der gültigen Eintragungen in der Gemeinde beurkundet wurden, an die Landeswahlbehörde übermittelt.
Die Landeswahlbehörde hat nach Einlangen der Ergebnisse aller Gemeinden die Niederschriften der Gemeinden auf allfällige Irrtümer in den zahlenmäßigen Ergebnissen geprüft und die Gesamtzahl der Stimmberechtigten sowie der gültigen Eintragungen ermittelt.
Die Landeswahlbehörde hat im Rahmen der Ermittlungen zum Volksbegehren in ihrer Sitzung am 6. Juli 2026 festgestellt, dass insgesamt 272.136 Personen stimmberechtigt waren und insgesamt 17.605 gültige Eintragungen abgegeben wurden.
Auf Grundlage dieser Ermittlungen hat die Landeswahlbehörde den einstimmigen Beschluss gefasst, dass nach den Bestimmungen der Landesverfassung ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung „Erhalt der Abteilungen, Geburtshilfe, Gynäkologie und Kinderheilkunde im Krankenhaus Dornbirn“ vorliegt.
Die nach Gemeinden gegliederten Einzelergebnisse sind auf der Homepage des Landes, Abteilung Inneres und Sicherheit, abrufbar.
Das Landes-Volksbegehren ist nun durch die Landeswahlbehörde innerhalb einer Woche der Landesregierung vorzulegen. Die Landesregierung hat das Volksbegehren innerhalb von drei Monaten zu behandeln. Vor ihrer Entscheidung sind die Antragsteller zu einer mündlichen Anhörung einzuladen.