Menschenhandel in Deutschland soll effektiver bekämpft, Täterinnen und Täter sollen konsequenter zur Rechenschaft gezogen werden. Dazu sollen die Strafvorschriften gegen Menschenhandel und Ausbeutung grundlegend reformiert werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett heute auf Vorschlag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz beschlossen. Der Gesetzentwurf berücksichtigt Erfahrungen der Strafverfolgungspraxis sowie Empfehlungen aus der Zivilgesellschaft und Wissenschaft. Mit dem Gesetzentwurf soll zugleich die geänderte europäische Richtlinie gegen Menschenhandel umgesetzt werden.
Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:
„Menschenhandel ist brutale Ausbeutung. Auch Deutschland ist Tatort. In Bordellen, in Nagelstudios, auf dem Bau oder im Schlachthof: Die moderne Sklaverei findet an vielen Orten statt. Betroffene werden mit Lügen angeworben, ihrer Freiheit beraubt, systematisch kontrolliert und ausgebeutet. Unser Rechtstaat muss entschlossen und effektiv gegen diese menschenverachtende Form von Kriminalität vorgehen. Deshalb werden wir das Strafrecht anpassen. Wir werden Strafbarkeitslücken schließen – und dabei insbesondere auch die Nachfrageseite in den Blick nehmen. Wer moderne Sklaverei ausnutzt, indem er wissentlich entsprechende Dienstleistungen in Anspruch nimmt, darf nicht straffrei davonkommen. Wir werden außerdem die Strafrahmen für besonders schwere Formen der Zwangsprostitution erhöhen. Sexuelle Ausbeutung ist besonders erniedrigend und richtet sich in den allermeisten Fällen gegen Frauen und Mädchen. Wir wollen Frauen und Mädchen insgesamt besser vor Gewalt schützen. Strenge Strafen für Zwangsprostitution gehören zwingend dazu.“
Die Menschenhandelstatbestände im Strafgesetzbuch wurden zuletzt 2016 neugefasst. Die Erfahrungen der Strafverfolgungspraxis sowie eine vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Auftrag gegebene wissenschaftliche Evaluation zeigen eindrücklich, dass die Vorschriften überarbeitungsbedürftig sind. Die Tatbestände sind unübersichtlich und die Anforderungen an die Beweisbarkeit der komplexen Tatbestandsmerkmale teils zu hoch. Die Schwierigkeiten der Strafverfolgung zeigen sich in den niedrigen Verurteilungszahlen im Bereich des Menschenhandels. Der Gesetzentwurf sieht daher eine grundlegende Reform der Menschenhandelsdelikte (§§ 232 bis 233a StGB) sowie der Tatbestände zur sexuellen Ausbeutung (insbesondere §§ 180a, 181a StGB) vor, die von der Wissenschaft, der Strafverfolgungspraxis und der Zivilgesellschaft gleichermaßen seit langem gefordert wird. Damit sollen neben der Umsetzung europäischer Vorgaben entscheidende Verbesserungen der rechtlichen Rahmenbedingungen erreicht werden, um Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung künftig effektiver bekämpfen zu können.
Der Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sieht im Wesentlichen folgende Änderungen vor:
Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf wird nun für das parlamentarische Verfahren an den Bundesrat und den Deutschen Bundestag übersandt.
Den Gesetzentwurf und weitere Informationen finden Sie hier.
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/0527_Kampf_gegen_Menschenhandel.html