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    <titulek>Abgesetzt: Debatte über Menschenrechtspolitik der Bundesregierung</titulek>
    <datum>15.10.2026</datum>
    <subjekt>Deutscher Bundestag</subjekt>
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        <nadrazeny>Germany</nadrazeny>
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    <kategorie>
        <polozka>Politics</polozka>
        <polozka>Self-government</polozka>
        <polozka>Human rights</polozka>
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    <perex>Der Bundestag hat die für Donnerstag, 15. Oktober 2026, geplante 20-minütige Debatte über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (21/8396(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zum „16. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik“ (20/14480(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) von der Tagesordnung abgesetzt. In der Beschlussempfehlung wird die Annahme einer Entschließung empfohlen, wonach der Bundestag den Regierungsbericht als einen umfassenden Überblick über ihre Menschenrechtspolitik bewertet und begrüßt, „dass die Bundesregierung Menschenrechte als verbindliche Querschnittsaufgabe ihres Handelns in allen Politikfeldern versteht“.</perex>
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Beraten werden sollte ursprünglich auch ein von der Fraktion Die Linke angekündigter Antrag mit dem Titel „Völkerrechtliche Verpflichtungen einhalten – Menschenrecht auf angemessene Nahrung bei der Berechnung des Existenzminimums gewährleisten“. Er sollte im Anschluss den Ausschüssen zur weiteren Beratung überwiesen werden. Dabei sollte der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe federführend sein. 

Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik
In dem Bericht informiert die Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik im Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2024. Einen Schwerpunkt setzt sie dabei auf die Umsetzung der im Koalitionsvertrag festgelegten menschenrechtlichen Vorhaben, die von der Ratifizierung und Umsetzung von internationalen Übereinkommen und Konventionen wie der Istanbul Konvention, über Grundsicherung, Mieterschutz, Einsatz gegen Rechtsextremismus und Rassismus, über die Aufnahmen von gefährdeten Menschen bis zu Förder- und Schutzprogrammen für Menschenrechtsverteidiger reichen.

Das Kapitel „Menschenrechte in Deutschland“ ist der Menschenrechtsarbeit in Deutschland gewidmet und gibt einen Überblick über den Umsetzungsstand der im aktuellen Zyklus des Universellen Staatenüberprüfungsverfahrens des VN-Menschenrechtsrats (UPR) an Deutschland gerichteten und von Deutschland unterstützen Empfehlungen vor.

Das Engagement in internationalen Menschenrechtsforen und verschiedene Menschenrechtsthemen „vor dem Hintergrund einer wertegeleiteten, menschenrechtsorientierten Außen- und Entwicklungspolitik der Bundesregierung“ stellt das Kapitel „Menschenrechte in der Außen- und Entwicklungspolitik“ vor.Das Kapitel „Menschenrechte weltweit“ fokussiert die Menschenrechtslage in ausgewählten Ländern, darunter etwa Afghanistan, Belarus, Iran, Jemen, Kongo, Russland und die besetzen Palästinensischen Gebiete, und beschreibt das Menschenrechts- und Projektengagement Deutschlands sowie dessen Wirkung. (sas/hau15.10.2026)

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw42-de-menschenrechtspolitik-1223610

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