
<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<tiskova_zprava>
    <titulek>
        Milcherzeuger stärken statt Vertragsfreiheit einschränken
    </titulek>
    <datum>
        29.9.2026
    </datum>
    <autor>
        DBV-Pressestelle  | Deutscher Bauernverband
    </autor>
    <perex>
        Anlässlich der heutigen Verbändeanhörung im Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) spricht sich der Deutsche Bauernverband (DBV) gegen eine verpflichtende Anwendung der verschärften Vorgaben des Artikels 148 der Gemeinsamen Marktorganisation im deutschen Milchsektor aus. Besonders kritisch bewertet der Deutsche Bauernverband die vorgesehenen Eingriffe in die Preisbildung sowie die verpflichtende Revisionsklausel bei längerfristigen Verträgen.
    </perex>
    <text>
        
Der DBV lehnt insbesondere zwei Punkte ab: Zum einen sollen Veränderungen relevanter Produktionskosten verpflichtend in die Preisbildung einfließen. Zum anderen soll bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als sechs Monaten eine vom Erzeuger auslösbare Revisionsklausel vorgeschrieben werden.

Dazu erklärt DBV-Vizepräsident und Milchpräsident Karsten Schmal: „Das Ziel, die Position der Milcherzeuger in der Wertschöpfungskette zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich. Aber höhere Milchpreise entstehen nicht durch zusätzliche gesetzliche Vorgaben in Lieferverträgen. Entscheidend ist, welchen Wert unsere Milch auf den Märkten erzielt. Wenn Preisbildungsmechanismen regulatorisch vorgegeben werden und Produktionskosten verpflichtend in die Preisbildung einfließen, droht die Preisfindung stärker von den tatsächlich am Markt erzielbaren Verwertungserlösen abzuweichen. Damit wird am Ende genau das Gegenteil dessen erreicht werden, was beabsichtigt ist, nämlich eine geringere Wettbewerbsfähigkeit und eine schwächere Milchverwertung.“

Der DBV sieht zudem die Vertrags- und unternehmerische Freiheit der Milcherzeuger als zentral an. Erzeuger und Molkereien müssen weiterhin selbst entscheiden können, welche Vertragsmodelle und Instrumente zur Preis- und Planungssicherheit zu ihrer betrieblichen Situation passen. Starre gesetzliche Vorgaben können diese Wahlmöglichkeiten einschränken und die Ausgestaltung differenzierter Vertragsmodelle erschweren. In einem volatilen Milchmarkt muss es den Marktpartnern möglich bleiben, Risiken entsprechend ihrer individuellen Risikotragfähigkeit und Vermarktungsstrategie zu gestalten.

„Milchviehhalter sind Unternehmer. Sie müssen gemeinsam mit ihren Marktpartnern weiterhin entscheiden können, welche Vertragslaufzeiten, Preisbildungsmodelle und Formen der Preisabsicherung für ihren Betrieb sinnvoll sind. Diese unternehmerische und vertragliche Freiheit darf nicht durch immer detailliertere staatliche Vorgaben konterkariert werden.“, so Vizepräsident Schmal.

Das gilt umso mehr für die besonderen Strukturen des deutschen Milchmarktes. Mehr als zwei Drittel der in Deutschland erzeugten Milch werden von Genossenschaften erfasst und verarbeitet. In diesen Unternehmen sind die Milcherzeuger zugleich Mitglieder und Miteigentümer ihrer Molkerei. Hinzu kommen zahlreiche Milcherzeugergemeinschaften, die bereits mit bewährten Vertragssystemen arbeiten. Eingriffe in Preisbildungs- und Vertragsmechanismen treffen deshalb einen Markt, der durch vielfältige und langjährig etablierte Unternehmens- und Lieferbeziehungen geprägt ist.

Der DBV fordert daher, die im europäischen Recht ausdrücklich vorgesehenen nationalen Spielräume konsequent zu nutzen. Die Position der Milcherzeuger wird nicht durch zusätzliche Vorgaben gestärkt, sondern durch funktionierende Märkte, wettbewerbsfähige Molkereien und echte Wahlfreiheit bei der Vertragsgestaltung.

https://www.bauernverband.de/pressemitteilungen/milcherzeuger-staerken-statt-vertragsfreiheit-einschraenken-48695


    </text>
</tiskova_zprava>
