
<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<tiskova_zprava>
    <titulek>
        Ärger um fehler­hafte Depot­über­träge
    </titulek>
    <datum>
        27.8.2026
    </datum>
    <autor>
        Kai Schlieter | Stiftung Warentest
    </autor>
    <perex>
        Im Depot eines Trade-Republic-Kunden liegen plötzlich fremde Wert­papiere. Er verkauft und bekommt Probleme. Was Sie bei ähnlichen Fällen tun sollten.
    </perex>
    <text>
        
Ende Juli tauchten im Depot eines unserer Leser Wert­papiere auf, die der Kunde nie gekauft hatte: Anteile an einem MSCI-World-ETF sowie Aktien von Tesla, Amazon und Berks­hire Hathaway.


Es geht um 52 000 Euro
Der Nutzer, nach eigener Darstellung ein Börsen­anfänger, hielt den Zuwachs für einen Kurs­gewinn, verkaufte seinen gesamten Bestand über­eilt und über­wies den Erlös von rund 52 000 Euro auf sein Giro­konto. Erst danach bemerkte er, dass die Papiere nicht ihm gehörten.

Der Verkauf fremder Aktien war ein gravierender Verstoß, allerdings meldete der Kunde den Fehler noch am selben Tag. Trotzdem fingen damit die Probleme an, denn ohne den Verkauf wäre eine Rück­buchung möglich gewesen.



Trade Republic schiebt zuerst Kunden die Verantwortung zu
Statt den Vorgang kulant zu korrigieren, verlangte der Support von Trade Republic zunächst, der Kunde solle die Papiere „behalten und nicht verkaufen“. Allerdings hatte er da den Verkauf bereits gemeldet.

Dann forderte die Bank ihn auf, die Wert­papiere auf eigene Kosten zurück­zukaufen. Andernfalls müsse der Vorgang „als Short-Position behandelt“ werden – der Kunde hätte das Kurs­risiko für den Fehler getragen. Dieser lehnte ab, bot aber an, die 52 000 Euro nach einer Rück­abwick­lung zurück­zuzahlen.


Fehler­hafter Depot­über­trag einer anderen Bank
Auf unsere Anfrage erklärte Trade Republic, den Fehler habe nicht ihr System verursacht, sondern sei durch einen Depot­über­trag einer anderen Bank entstanden; die Verarbeitung sei „regel­konform“ gewesen. Es handele sich um einen „absoluten Ausnahme­fall“.

Wie viele vergleich­bare Fälle es zuletzt gab, teilte die Bank uns aber nicht mit. Ein Börsen­geschäft lasse sich zudem grund­sätzlich nicht rück­gängig machen.



Dann rudert der Broker zurück
Nach unserer Anfrage stornierte Trade Republic jedoch die Verkäufe nach Angaben unseres Lesers wieder, buchte die fremden Papiere zurück und über­trug sie – für den Handel gesperrt – an den recht­mäßigen Eigentümer. „Um eine gute Lösung zu finden“, heißt es, waren „zunächst mehrere umfang­reiche Prüf­prozesse erforderlich“. Die eigenen, versehentlich mitverkauften Bestände des Kunden wurden wieder­hergestellt, einbehaltene Kapital­ertrags­steuer und Gebühren erstattet. Von der „Short-Position“ war später keine Rede mehr; eine Vertrags­klausel für die ursprüng­liche Rück­kauf­forderung nannte Trade Republic auch auf Nach­frage nicht.



Oft Probleme mit Depot­über­trag
Viele Beschwerden. Bei der Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (Bafin) gingen im vergangenen Jahr 6 860 Beschwerden zu Wert­papier­geschäften ein (2024: 5 910). Die meisten betrafen verzögerte oder fehler­hafte Depot­über­träge und die fehler­hafte Über­mitt­lung steuerlicher Einstands­werte; betroffen waren „haupt­sächlich zwei Institute“ – deren Namen die Aufsicht aber nicht nennt.

Häufig Ärger mit Neobrokern. Bei der Schlichtungsstelle der Bafin stieg die Zahl der Anträge auf 1 521 (2024: 1 110). 767 davon betrafen Wert­papier­geschäfte und zwar insbesondere Neobroker – die mehr als die Hälfte aller Verfahren ausmachen.

Unrühmliche Spitzen­position. Laut Verbraucherzentrale Bundes­verband (VZBV) ist Trade Republic bei den Beschwerden „klar führend“ – gut 350 seien es bis Ende Oktober 2025 gewesen, ein Plus von rund 133 Prozent von Januar bis September 2025. In den ersten sechs Monaten 2026 registrierten Verbraucherzentralen nach Recherchen der Wirt­schafts­woche noch rund 150 Beschwerden zu Trade Republic – zwar signifikant weniger als im gleichen Vorjahres­zeitraum, als die Zahl bei 200 lag, aber immer noch viel.



Trade Republic baut Service aus
Nach Angaben von Mitgründer Christian Hecker hat der Neobroker zuletzt einen „hohen zwei­stel­ligen Millionen­betrag“ investiert und 2026 rund 1 000 Service­mit­arbeiter einge­stellt. Unter anderem wurde ein Telefon-Support einge­führt. Davor hatten wir erst über den fragwürdigen Umgang des Neobrokers mit dem Opfer eines Betrugsfalls berichtet.






Vier Tipps: Das sollten Sie als Anleger beachten


Fremde Bestände nicht anrühren. Tauchen unerwartet Wert­papiere oder Geld im Konto auf, gehören sie Ihnen nicht auto­matisch. Nichts verkaufen, nichts abheben, sofort melden. Unterlässt man dies, kann es kompliziert werden, wie der oben geschilderte Fall zeigt.
Auszüge zeit­nah prüfen. Depot- und Konto­auszüge regel­mäßig kontrollieren und Unstimmig­keiten unver­züglich bean­standen – dazu sind Sie vertraglich verpflichtet.
Börsen­geschäfte sind endgültig. Ein ausgeführter Trade lässt sich in der Regel nicht widerrufen; die Ausnahme für „Mistrades“ greift nur bei offen­kundig falschen Kursen.
Belege sichern. Schrift­wechsel dokumentieren und nicht unter Druck vorab zahlen, bevor die Korrektur auf dem Auszug sicht­bar ist. Zur Schlichtung von Verbraucherfragen existieren je nach Bank verschiedene Ombuds­stellen. Eine Über­sicht finden Sie beim Bundesamt für Justiz.





https://www.test.de/Trade-Republic-Aerger-um-fehlerhafte-Depotuebertraege-6331310-0?wt_mc=owned.site.rssfeeds.dl...


    </text>
</tiskova_zprava>
