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        Bericht aus der Kabinettssitzung vom 14. Juli 2026
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    <datum>
        14.7.2026
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    <autor>
          | Bayerische Staatsregierung
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        1. Kulturstaat Bayern hervorragend aufgestellt / Rekordbesuche, verlässliche Kulturförderung und Investitionen stärken Kunst und Kultur im ganzen Freistaat / Museumsoffensive stellt Weichen für die Zukunft.
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2. Mehr Unabhängigkeit, mehr Transparenz, mehr Vertrauen: Freistaat setzt Empfehlungen des Runden Tisches Historische Verantwortung um und richtet Provenienzforschung in Bayern neu aus

3. Neue Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut stellt Restitutionspraxis bundesweit auf rechtssichere und rechtsverbindliche Basis / Freistaat restituiert auf Grundlage des neuen Bewertungsrahmens Bronze-Büste „Fernande/Beatrice“ von Pablo Picasso

4. Zukunftspaket stärkt den Frankenwein in einem schwierigen Marktumfeld / Steillagenförderung steigt um rund 50 Prozent / Innovationen, Digitalisierung und Bürokratieabbau schaffen neue Perspektiven / Weintourismus und Vermarktung sichern Wertschöpfung in Franken

5. Die Staatsregierung baut das Erfolgsmodell der Öko-Modellregionen konsequent weiter aus / Regionale Bio-Wertschöpfung stärkt Landwirtschaft, Lebensmittelhandwerk und ländliche Räume / Bayern vernetzt Erzeugung, Verarbeitung, Vermarktung und Gemeinschaftsverpflegung / Öko-Modellregionen schaffen regionale Lösungen mit Vorbildcharakter für ganz Deutschland

6. „Genuss Bayern – Heimat des Guten“ bündelt Bayerns kulinarische Stärken unter einer gemeinsamen Dachmarke / Regionale Spezialitäten schaffen Wertschöpfung für Landwirtschaft, Ernährung und Tourismus / Die Dachmarke stärkt Herkunft, Qualität und die Sichtbarkeit bayerischer Lebensmittel / Bayern verbindet Kulinarik und Tourismus zu einem gemeinsamen Erfolgsmodell

7. Die Staatsregierung entwickelt den Bayerntourismus nachhaltig und zukunftsfähig weiter / Ganzjahrestourismus stärkt Wertschöpfung, Beschäftigung und regionale Resilienz / Regionale Wirtschaftskreisläufe und Tourismus werden noch enger verzahnt / Neue Strategiewerkzeuge unterstützen Destinationen bei der nachhaltigen Entwicklung

1. Kulturstaat Bayern hervorragend aufgestellt / Rekordbesuche, verlässliche Kulturförderung und Investitionen stärken Kunst und Kultur im ganzen Freistaat / Museumsoffensive stellt Weichen für die Zukunft

Rekordbesuche in Museen und Theatern, eine verlässliche Kulturförderung sowie gezielte Investitionen in Infrastruktur, Digitalisierung und kulturelle Teilhabe stärken Kunst und Kultur in allen Landesteilen. Gleichzeitig stellt der Freistaat mit der Museumsoffensive und der Neuaufstellung der Provenienzforschung wichtige Weichen für die Zukunft seiner staatlichen Kulturinstitutionen. So verbindet Bayern Bewährtes mit Neuem, um auch künftig zu den führenden Kulturstandorten Europas zu zählen.

Besucherrekorde belegen die Attraktivität des Kulturstaats Bayern. Rund 6,3 Millionen Menschen besuchten 2025 die Staatlichen Museen und Sammlungen, das Haus der Bayerischen Geschichte, das Deutsche Museum, das Germanische Nationalmuseum und die Dokumentation Obersalzberg. Auch die Staatstheater verzeichnen Spitzenwerte und die Bayreuther Festspiele präsentieren sich im Jubiläumsjahr 2026 erneut mit vollständiger Auslastung.

Bayern hält auch in finanziell herausfordernden Zeiten Kurs und spart nicht an Kunst und Kultur. Die staatliche Kulturförderung wird auf hohem Niveau fortgeführt, Tarifsteigerungen der Staatstheater werden ausgeglichen und die Denkmalpflege weiter gestärkt. Gleichzeitig investiert der Freistaat gezielt in die Regionen – etwa mit dem sechsten bayerischen Staatstheater in Regensburg, der geplanten Erhebung des Mainfrankentheaters Würzburg zum Staatstheater sowie der staatlichen Förderung des Festspielhauses Neuschwanstein und des Theaters Kempten. Darüber hinaus unterstützt der Freistaat Kulturschaffende im gesamten Land mit einer breiten Förderlandschaft – vom Atelierprogramm im Bereich der Bildenden Kunst über die Literaturförderung bis hin zum Kulturfonds Bayern.

Bayern investiert auch nachhaltig in eine moderne Kulturinfrastruktur im ganzen Freistaat. Abgeschlossen wurden unter anderem die Generalsanierung der Archäologischen Staatssammlung und der Ausbau des Konventgebäudes der Bayerischen Musikakademie Hammelburg. Noch 2026 werden das neue Proben- und Werkstättenzentrum des Bayerischen Staatsschauspiels sowie das neue Staatsarchiv in Kitzingen fertiggestellt. Auf den Weg gebracht sind zudem die Campusentwicklung der Hochschule für Musik und Theater München, die Generalsanierung des Residenztheaters, die Sanierung des Landestheaters Coburg und des Bayreuther Festspielhauses sowie die Neukonzeption des Museums für Franken auf der Festung Marienberg. Auch die kommunale Kulturinfrastruktur wird konsequent gestärkt: Allein in den vergangenen zehn Jahren hat der Freistaat Baumaßnahmen an kommunalen Theatern und Konzertsälen mit rund 147 Millionen Euro unterstützt.

Zur Stärkung von künstlerischer Exzellenz und Nachwuchs gewinnt und hält Bayern im Kulturbereich herausragende Persönlichkeiten wie Staatsintendant Serge Dorny und Generalmusikdirektor Vladimir Jurowski an der Bayerischen Staatsoper. Die bayerischen Kunsthochschulen sind Magnete für junge Talente aus dem In- und Ausland. Die ungebrochen hohe Nachfrage nach Studienplätzen und das Spitzenprofessurenprogramm mit international renommierten Künstlerinnen und Künstlern schaffen beste Voraussetzungen dafür, dass Bayern auch künftig über exzellenten künstlerischen Nachwuchs verfügt.

Gleichzeitig stellt Bayern mit der Museumsoffensive die staatliche Museumslandschaft neu auf, unterstützt von einer unabhängigen Reformkommission. Damit soll die größte Weiterentwicklung der bayerischen Museumslandschaft seit den Wittelsbachern angestoßen werden – mit dem Ziel, Bayerns Museen international noch sichtbarer, leistungsfähiger und attraktiver für neue Zielgruppen zu machen.

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2. Mehr Unabhängigkeit, mehr Transparenz, mehr Vertrauen: Freistaat setzt Empfehlungen des Runden Tisches Historische Verantwortung um und richtet Provenienzforschung in Bayern neu aus

Bayern richtet die Provenienzforschung für den Bereich der staatlichen Kunstmuseen grundlegend neu aus und setzt damit die zentrale Empfehlung des Runden Tisches Historische Verantwortung um. Künftig werden Provenienzforschung und Restitutionsempfehlungen außerhalb der staatlichen Museumsverwaltung organisiert.

Mit der Einrichtung einer unabhängigen Kommission sowie eines wissenschaftlichen Zentrums für Provenienzforschung und Restitutionsfragen NS-Raubgut am Institut für Zeitgeschichte (IfZ) in München werden Forschung, wissenschaftliche Bewertung und Restitutionsempfehlungen künftig außerhalb der staatlichen Museumsverwaltung organisiert. Damit beschreitet Bayern einen deutschlandweit einzigartigen und beispielgebenden Weg. Die Kommission entwickelt die strategische Ausrichtung der Provenienzforschung, priorisiert die Bearbeitung, definiert dafür Richtlinien, die in Zusammenarbeit mit dem Zentrum erarbeitet werden, und spricht Restitutionsempfehlungen gegenüber dem Freistaat Bayern aus. Das Zentrum leistet hierfür die wissenschaftliche Forschungsarbeit und führt auch unabhängig davon eigenständige Forschungen und Kooperationen durch. Die Ansiedlung am IfZ ist Garant für wissenschaftliche Freiheit, institutionelle Unabhängigkeit, eigenständige Verantwortung für das Personal und Einhaltung der hohen Standards der Leibniz Gemeinschaft für wissenschaftliches Arbeiten.

Grundlage aller Empfehlungen ist der neue Bewertungsrahmen der Schiedsgerichtsbarkeit für NS-Raubgut, der bundesweit einen einheitlichen Bewertungsmaßstab schafft. Die abschließende Entscheidung über Restitutionen verbleibt beim Freistaat Bayern als Eigentümer der staatlichen Sammlungen. Für die Kommission sollen einvernehmlich insgesamt acht Mitglieder aus den Disziplinen Zeitgeschichte, Kunstgeschichte und Rechtswissenschaft benannt werden. Den Vorsitz soll Prof. Dr. Raphael Gross, Direktor des Deutschen Historischen Museums (Berlin), übernehmen.

Den Reformen vorausgegangen war eine umfassende Aufarbeitung der Provenienzforschung an den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen (BStGS). Die Ende 2025 vorgestellte externe Untersuchung unter Leitung von Prof. Dr. Meike Hopp bescheinigte der bisherigen Forschungsarbeit eine solide Recherchepraxis und methodische Tiefe. Gleichzeitig zeigte sie Verbesserungsbedarf bei Transparenz, Stringenz und Bearbeitungsgeschwindigkeit auf.

Für eine umfassende Reform der Provenienzforschung und Restitutionspraxis für den Bereich der staatlichen Kunstmuseen wurde zudem der Runde Tisch Historische Verantwortung unter Leitung von Prof. Dr. Andreas Wirsching, dem langjährigen Direktor des Instituts für Zeitgeschichte eingesetzt. Dem Gremium gehörten Staatsminister Markus Blume, Anton Biebl, Daniel Botmann, Susanne Breit-Keßler, Prof. Dr. Meike Hopp, Professor Dr. Bernhard Löffler, Dr. Rüdiger Mahlo, Prof. Dr. Michael Piazolo, Malgorzata Quinkenstein, Christiane Reeh und Prof. Dr. Christian Walter an. Damit waren Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Museums- und Rechtspraxis sowie des Zentralrats der Juden in Deutschland und der Jewish Claims Conference unmittelbar an den Beratungen beteiligt.

Im Zentrum der Überlegungen steht die Empfehlung, Provenienzforschung und Restitutionsempfehlung in hoher wissenschaftlicher Unabhängigkeit vom Freistaat als Träger der Museen und Sammlungen durchzuführen. Forschung und Restitutionsempfehlungen sollen daher künftig institutionell außerhalb der staatlichen Museumsverwaltung angesiedelt werden – eine Empfehlung, die der Freistaat nun vollständig umsetzt.

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3. Neue Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut stellt Restitutionspraxis bundesweit auf rechtssichere und rechtsverbindliche Basis / Freistaat restituiert auf Grundlage des neuen Bewertungsrahmens Bronze-Büste „Fernande/Beatrice“ von Pablo Picasso

Der neue Bewertungsrahmen der Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut ermöglicht die Restitution der Bronze-Büste „Fernande/Beatrice“ von Pablo Picasso durch den Freistaat. Es handelt sich um den bislang prominentesten Anwendungsfall der neuen Regelungen in Bayern. Ein Restitutionsgesuch der Erben von Albrecht Flechtheim war im Jahr 2024 auf Grundlage der damals geltenden Handreichung zur Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände sowie in Übereinstimmung mit der damaligen Spruchpraxis der Beratenden Kommission zum Fluchtgut abgelehnt worden. Mit Inkrafttreten des neuen Bewertungsrahmens konnte der Fall erneut geprüft und nun auf Restitution entschieden werden. Ausschlaggebend hierfür ist die erstmalige ausdrückliche Regelung zum Sicherungseigentum. Die neuen Bewertungskriterien schaffen damit die Grundlage, auch weitere bereits entschiedene Fälle erneut zu prüfen, sofern der neue Bewertungsrahmen im jeweiligen Einzelfall eine andere Beurteilung erfordert.

Mit der neuen Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut wurde die Restitutionspraxis in Deutschland grundlegend weiterentwickelt und auf eine bundesweit einheitliche, rechtssichere sowie rechtsverbindliche Grundlage gestellt. Der Freistaat Bayern hatte sich nachdrücklich für die Errichtung einer Schiedsgerichtsbarkeit eingesetzt und die Verhandlungen hierzu maßgeblich geprägt. Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände haben sich Ende 2024 in Abstimmung mit dem Zentralrat der Juden und der Jewish Claims Conference auf die Einrichtung einer gemeinsamen Schiedsgerichtsbarkeit verständigt.

Seit dem 1. Dezember 2025 entscheidet das Schiedsgericht über Rückgabefragen auf Grundlage verbindlicher Regelungen. Der Freistaat Bayern hat hierfür ein sogenanntes stehendes Angebot abgegeben, sodass Opfer und ihre Nachkommen ein Schiedsverfahren auch einseitig einleiten können. An die Stelle unverbindlicher Empfehlungen sind damit rechtsverbindliche Entscheidungen getreten. Zugleich wurde mit dem Bewertungsrahmen für die Prüfung und Entscheidung zum Umgang mit NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut erstmals eine bundesweit einheitliche materielle Entscheidungsgrundlage geschaffen. Sie gilt nicht nur für Verfahren vor dem Schiedsgericht, sondern bildet zugleich den verbindlichen Maßstab für alle Kulturgut bewahrenden Einrichtungen bei der Prüfung und Entscheidung von Restitutionsfragen.

Der neue Bewertungsrahmen trägt den besonderen Anforderungen historischer Restitutionsverfahren Rechnung und schafft erstmals einheitliche Regelungen für bislang nicht abschließend geklärte Fallkonstellationen wie Händlerware, Auslandverkäufen, Fluchtgut und Sicherungseigentum. Ergänzt wird dies durch eigenständige Regelungen zu Beweismaß und Beweislast. Damit steht erstmals ein verbindliches, transparentes und ausgewogenes Gesamtkonzept für Restitutionsentscheidungen zur Verfügung.

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4. Zukunftspaket stärkt den Frankenwein in einem schwierigen Marktumfeld / Steillagenförderung steigt um rund 50 Prozent / Innovationen, Digitalisierung und Bürokratieabbau schaffen neue Perspektiven / Weintourismus und Vermarktung sichern Wertschöpfung in Franken

Mit einem umfassenden Förder- und Innovationspaket stärkt die Bayerische Staatsregierung die Zukunft des fränkischen Weinbaus. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der fränkischen Weinwirtschaft zu sichern, die einzigartige Wein-Kulturlandschaft dauerhaft zu erhalten und neue Wachstumschancen in Vermarktung und Tourismus zu erschließen. Damit reagiert der Freistaat auf den Strukturwandel am Weinmarkt, der durch rückläufigen Weinkonsum, steigenden Kostendruck und die Folgen des Klimawandels geprägt ist.

Ein Schwerpunkt des Maßnahmenpakets ist die wirtschaftliche Stärkung der Betriebe. Die Steillagenförderung im Kulturlandschaftsprogramm wird um rund 50 Prozent erhöht, um besonders arbeitsintensive Weinbergslagen dauerhaft zu erhalten. Gleichzeitig schafft der Freistaat mehr Planungssicherheit: Der Zeitraum zwischen Rodung und Wiederbepflanzung von Rebflächen wird auf bis zu 13 Jahre ausgeweitet. Ergänzend soll ein neuer Investitionsfonds Innovationen in Produktion, Vermarktung und Betriebsentwicklung gezielt unterstützen. Eine Rodungsprämie im Rahmen des EU-Weinpakets begleitet notwendige strukturelle Anpassungen und erleichtert den Betrieben die Reaktion auf veränderte Marktbedingungen.

Gleichzeitig setzt Bayern konsequent auf Innovation und Nachhaltigkeit. Die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau entwickelt hitzetolerante Silvaner-Klone und forscht an wassersparenden Bewässerungssystemen, Agri-Photovoltaik sowie einem nachhaltigen Energie- und Wassermanagement. Viele Betriebe setzen bereits auf Tropfbewässerung und pilzwiderstandsfähige Rebsorten, um Ressourcen zu schonen und den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren. Der Einsatz moderner Technologien wird weiter ausgebaut. So soll insbesondere der Einsatz von Drohnen im Steillagenweinbau weiter erleichtert werden. Gleichzeitig werden mit einer Änderung der Bayerischen Weinrechts-Ausführungsverordnung zahlreiche Meldepflichten vereinfacht und die Betriebe spürbar von Bürokratie entlastet.Neue Perspektiven eröffnet die Staatsregierung auch bei Vermarktung und Tourismus. Alkoholfreie und alkoholreduzierte Weine erschließen zusätzliche Zielgruppen; moderne Entalkoholisierungsanlagen schaffen hierfür neue Produktionskapazitäten in Franken. Zugleich werden Weintourismus, Direktvermarktung und Marketing gezielt weiterentwickelt. Dazu gehören eine stärkere Zusammenarbeit mit Gastronomie und Tourismus, eine bessere Positionierung bayerischer Weine im Handel sowie moderne Vermarktungswege und Social-Media-Kampagnen. Weinwanderungen, Genussangebote und regionale Kooperationen stärken die Wertschöpfung in den Weinregionen und machen Franken als Genussdestination noch attraktiver.

Mit dem Zukunftspaket verbindet die Staatsregierung finanzielle Unterstützung, Innovation, Nachhaltigkeit und moderne Vermarktung zu einer gemeinsamen Strategie. Damit schafft sie die Voraussetzungen, den Frankenwein als bedeutenden Wirtschafts-, Tourismus- und Kulturfaktor langfristig zu stärken und seine Wettbewerbsfähigkeit in einem anspruchsvollen Marktumfeld zu sichern.

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5. Die Staatsregierung baut das Erfolgsmodell der Öko-Modellregionen konsequent weiter aus / Regionale Bio-Wertschöpfung stärkt Landwirtschaft, Lebensmittelhandwerk und ländliche Räume / Bayern vernetzt Erzeugung, Verarbeitung, Vermarktung und Gemeinschaftsverpflegung / Öko-Modellregionen schaffen regionale Lösungen mit Vorbildcharakter für ganz Deutschland

Mit den staatlich anerkannten Öko-Modellregionen hat die Bayerische Staatsregierung ein bundesweit einzigartiges Erfolgsmodell geschaffen, das ökologischen Landbau mit regionaler Entwicklung verbindet. Ziel ist es, durch Umsetzung zukunftsfähiger Projekte zum Ausbau des ökologischen Landbaus sowie der Verarbeitung und Vermarktung von regionalen Bioprodukten den Ökolandbau in der Region zu stärken – von der Erzeugung über Verarbeitung und Vermarktung bis hin zu Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung. Damit werden regionale Wirtschaftskreisläufe ausgebaut, neue Einkommensperspektiven für landwirtschaftliche Betriebe geschaffen und der ländliche Raum nachhaltig gestärkt.

Die Öko-Modellregionen haben sich seit ihrer Einführung im Jahr 2014 zu einem Vorbild für zahlreiche andere Bundesländer entwickelt. Heute verfügt Bayern über 36 staatlich anerkannte Öko-Modellregionen. Sie umfassen 43 Prozent der Landesfläche und die Hälfte aller bayerischen Kommunen. Aus einem Modellprojekt ist damit das größte Netzwerk dieser Art in Deutschland entstanden. Grundlage des Erfolgs ist der regionale Ansatz: Projekte werden gemeinsam mit Akteuren vor Ort wie Landwirten, Lebensmittelhandwerk, Handel, Gastronomie, Kommunen und Verbraucherinnen und Verbrauchern entwickelt und passgenau auf die jeweiligen regionalen Bedürfnisse zugeschnitten. So entstehen tragfähige Bio-Wertschöpfungsketten und langfristige Kooperationen vor Ort.

Die Öko-Modellregionen stärken insbesondere die regionale Verarbeitung und Vermarktung heimischer Bio-Produkte. Neue Kooperationen zwischen Landwirtschaft, Lebensmittelhandwerk, Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung schaffen zusätzliche Absatzmöglichkeiten und erhöhen die regionale Wertschöpfung. Gleichzeitig unterstützen die Regionen Kindertageseinrichtungen, Schulen, Kantinen und Senioreneinrichtungen dabei, den Einsatz regional erzeugter Bio-Lebensmittel in der Gemeinschaftsverpflegung auszubauen. Bildungsangebote, Informationskampagnen und Öffentlichkeitsarbeit fördern darüber hinaus das Bewusstsein für regionale Lebensmittel und nachhaltige Ernährung. Innovative Projekte zu Biodiversität, Bodenschutz, Humusaufbau, Digitalisierung oder der Verbindung von Landwirtschaft und Tourismus zeigen, wie flexibel die Öko-Modellregionen aktuelle Herausforderungen aufgreifen und in praxisnahe Lösungen umsetzen.

Der Freistaat unterstützt die Regionen mit drei Fördersäulen: einem abgestuften Förderkonzept für das Management der Öko-Modellregion, einer Förderung für Projekte zur Weiterentwicklung von Bio-Wertschöpfungsketten und einem Verfügungsrahmen für Öko-Kleinprojekte. Angesichts der angespannten Haushaltslage wird die Förderung derzeit geprüft. Ziel bleibt es, alle Öko-Modellregionen auch künftig verlässlich zu unterstützen und die verfügbaren Mittel möglichst effizient einzusetzen. Die Öko-Modellregionen bleiben damit eine tragende Säule des Landesprogramms BioRegio 2030 und leisten einen wichtigen Beitrag für regionale Wertschöpfung, nachhaltige Landwirtschaft und lebenswerte ländliche Räume in Bayern.

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6. „Genuss Bayern – Heimat des Guten“ bündelt Bayerns kulinarische Stärken unter einer gemeinsamen Dachmarke / Regionale Spezialitäten schaffen Wertschöpfung für Landwirtschaft, Ernährung und Tourismus / Die Dachmarke stärkt Herkunft, Qualität und die Sichtbarkeit bayerischer Lebensmittel / Bayern verbindet Kulinarik und Tourismus zu einem gemeinsamen Erfolgsmodell

Mit der Dachmarke „Genuss Bayern“ entwickelt die Bayerische Staatsregierung ihre Premiumstrategie für Lebensmittel konsequent weiter. Ziel ist es, regionale Spezialitäten sichtbarer zu machen, neue Wertschöpfung für die bayerische Land- und Ernährungswirtschaft zu schaffen und Bayern als führende Genuss- und Tourismusregion weiter zu profilieren. Die Dachmarke bündelt bestehende Initiativen erstmals unter einem einheitlichen Auftritt und schafft einen hohen Wiedererkennungswert für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Gäste aus dem In- und Ausland.

Bayern verfügt über eine einzigartige Vielfalt hochwertiger regionaler Lebensmittel, die eng mit der Kulturlandschaft, dem Ernährungshandwerk und der regionalen Identität verbunden sind. Gerade kleine und mittlere Betriebe leisten einen wichtigen Beitrag zur Versorgung, sichern Arbeitsplätze und stärken die Wirtschaftskraft im ländlichen Raum. Gleichzeitig stehen viele dieser Spezialitäten durch den Strukturwandel und den zunehmenden Wettbewerb unter Druck.

Mit „Genuss Bayern“ setzt die Staatsregierung deshalb auf eine gemeinsame Strategie, die Wertschätzung für regionale Lebensmittel in zusätzliche Wertschöpfung umwandelt und die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe stärkt. Die Dachmarke verbindet bewährte Initiativen des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus unter einem gemeinsamen Dach. Dazu gehören unter anderem die GenussOrte, die GenussAkademie, die Initiative GenussSchätze, die GenussKüche sowie die Vermarktung geschützter bayerischer Spezialitäten. Ergänzend werden Beratung, Qualifizierung und Marketing enger verzahnt, um regionale Wertschöpfungsketten weiter auszubauen und Erzeuger, Verarbeiter, Gastronomie und Handel besser miteinander zu vernetzen. Gleichzeitig werden die Aktivitäten am Kompetenzzentrum für Ernährung gebündelt und die Außendarstellung weiter vereinheitlicht.Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der stärkeren Verknüpfung von Kulinarik und Tourismus. Regionale Spezialitäten werden zunehmend zu einem wichtigen Reisemotiv und stärken die Attraktivität Bayerns als Urlaubsland. Die Dachmarke schafft hierfür neue Vermarktungsmöglichkeiten und unterstützt Gastgeber, Gastronomie, Direktvermarkter und Lebensmittelhandwerk dabei, ihre Angebote gemeinsam sichtbar zu machen. Davon profitieren insbesondere auch landwirtschaftliche Familienbetriebe und Direktvermarkter, die neue Absatzmöglichkeiten erschließen können.

Auf der Grünen Woche 2026 in Berlin hat sich gezeigt, dass „Genuss Bayern“ bereits heute eine hohe Strahlkraft entwickelt und bundesweit sowie international als modernes und überzeugendes Konzept wahrgenommen wird. Die Staatsregierung wird den weiteren Ausbau der Dachmarke konsequent vorantreiben und so das Profil Bayerns als Heimat hochwertiger Lebensmittel, starker regionaler Wertschöpfung und einzigartiger Genusskultur weiter schärfen. Damit stärkt sie gleichermaßen Landwirtschaft, Ernährungswirtschaft und Tourismus und baut Bayerns Vorreiterrolle bei der Verbindung von regionaler Qualität und kulinarischer Identität weiter aus.

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7. Die Staatsregierung entwickelt den Bayerntourismus nachhaltig und zukunftsfähig weiter / Ganzjahrestourismus stärkt Wertschöpfung, Beschäftigung und regionale Resilienz / Regionale Wirtschaftskreisläufe und Tourismus werden noch enger verzahnt / Neue Strategiewerkzeuge unterstützen Destinationen bei der nachhaltigen Entwicklung

Die Bayerische Staatsregierung entwickelt den Bayerntourismus konsequent weiter. Im Mittelpunkt stehen eine nachhaltige Destinationsentwicklung, ein stärkerer Ganzjahrestourismus sowie regionale Wertschöpfungsketten. So verbindet Bayern wirtschaftlichen Erfolg, hohe Lebensqualität und den verantwortungsvollen Umgang mit Natur und Ressourcen. Damit schafft der Freistaat die Voraussetzungen, auch künftig zu den führenden Tourismusdestinationen Europas zu gehören.

Ein Schwerpunkt ist die Weiterentwicklung der Instrumente für die Destinationsentwicklung. Aufbauend auf den Erfahrungen der vergangenen Jahre werden diese praxisnah fortentwickelt und stärker auf Resilienz sowie langfristige Handlungsfähigkeit ausgerichtet. Mit einem neuen Arbeitsbuch erhalten die Destinationen konkrete Hilfestellungen, um wirtschaftliche Stärke, Lebensqualität vor Ort und den Schutz natürlicher Ressourcen noch besser miteinander zu verbinden. Flankierend startet die Bayern Tourismus Marketing GmbH eine neue B2B-Kampagne, die die Umsetzung vor Ort unterstützt.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Ausbau des Ganzjahrestourismus. Eine gleichmäßigere Auslastung über das gesamte Jahr stärkt die wirtschaftliche Stabilität der Betriebe, sichert Arbeitsplätze und verbessert die Auslastung touristischer Infrastruktur. Gleichzeitig werden Besucherströme besser verteilt und Regionen dabei unterstützt, attraktive Angebote unabhängig von einzelnen Saisonspitzen zu entwickeln. Der Freistaat flankiert diesen Weg mit gezielten Förderinstrumenten für touristische Infrastruktur, barrierefreie Mobilität, Allwetterangebote sowie den Kongresstourismus. Ergänzend stärkt die Marketingkampagne „Bayern geHÖRT erlebt“ die kulturelle Identität und Authentizität des Reiselandes Bayern.

Ebenso konsequent stärkt die Staatsregierung regionale Wertschöpfungsketten. Tourismus, Landwirtschaft, Ernährungswirtschaft, Handwerk und regionale Produzenten werden noch enger miteinander vernetzt, damit mehr Wertschöpfung in den Regionen verbleibt und authentische Angebote für Gäste entstehen. Programme wie LEADER und die Integrierte Ländliche Entwicklung, Marken wie „Genuss Bayern“, „GenussKüche“ und „GenussOrte“ sowie der Strategieprozess „Bayern.Vision.Tourismus“ schaffen dafür die Grundlage. Ziel ist es, den Tourismus noch stärker als Motor regionaler Entwicklung zu etablieren und gleichzeitig die Lebensqualität der Menschen vor Ort zu sichern.

Mit diesem Ansatz verbindet die Staatsregierung wirtschaftliche Stärke, regionale Wertschöpfung und Lebensqualität vor Ort. Damit bleibt Bayern auch künftig ein attraktives Reiseland und zugleich eine lebenswerte Heimat mit authentischen, regional verwurzelten Angeboten.

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https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-14-juli-2026


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