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        LH Wallner: Verlängerung des Versicherungsschutzes für freiwillig Engagierte
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    <datum>
        7.7.2026
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    <autor>
        Mathias Bertsch | Land Vorarlberg
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         Regierungsbeschluss zur Unterstützung des Ehrenamts: Haftpflicht- und Unfallversicherung erneut um ein Jahr verlängert.
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Bregenz (VLK) – Der Versicherungsschutz gegen Haftungs- und Unfallrisiken für Ehrenamtliche wurde erneut verlängert. Dies hat die Landesregierung heute (7. Juli) beschlossen, wie Landeshauptmann Markus Wallner informierte. Damit sichert das Land Vorarlberg in Zusammenarbeit mit der Vorarlberger Landesversicherung diesen Schutz bis Ende Juli 2027. „Für das Gemeinwesen in unserem Land ist das Engagement all jener, die sich freiwillig für andere einsetzen, unverzichtbar“, betonte Wallner. „Wir unterstützen das, auch durch wirksamen Versicherungsschutz für den Fall des Falles. Unsere Ehrenamtlichen sollen sich bei ihrer wertvollen Arbeit abgesichert fühlen.“



Mehr als die Hälfte (51,2 Prozent laut Statistik Austria) der Vorarlberger Bevölkerung ab 15 Jahren engagiert sich freiwillig. Um den in ehrenamtlichen Institutionen engagierten Bürgerinnen und Bürgern auch bei Haftungs- und Unfallrisiken Rückhalt zu bieten, wurde 2009 ein spezieller Versicherungsschutz eingeführt. Dieser umfasst freiwillige und ehrenamtliche Tätigkeiten in den Bereichen Sozialdienst, Nachbarschaftshilfe, Sport, Kultur, Religion, Politik, Rettung und Feuerwehr sowie Umwelt-, Natur- und Tierschutz. Damit bietet die Versicherung heute ein Sicherheitsnetz für Ehrenamtliche, das soziale Härtefälle vermeiden bzw. stark abfedern soll.

Sicherheit für freiwillig Engagierte

Durch die Ehrenamtsversicherung ist eine breite Gruppe an Personen abgesichert, nämlich alle, die Mitglieder in einem Verein sind oder die in losen oder rechtlich unselbstständigen Initiativen, Gruppierungen oder Organisationen tätig sind, und sich für das Gemeinwohl Vorarlbergs engagieren, wobei das unmittelbare Ausüben von Sport ausgenommen ist. Vorausgesetzt ist ein Wohnsitz in Vorarlberg oder einer Nachbarregion (Tirol, Baden-Württemberg, Bayern, Fürstentum Liechtenstein, St. Gallen, Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Graubünden). Vom Versicherungsschutz erfasst sind Sach- und Personenschäden an Dritten sowie eigene Personenschäden, die während der Ausübung der freiwilligen Tätigkeit entstehen. Die abgeschlossene Versicherung ist als Auffanglösung gedacht und greift deshalb nicht, wenn anderweitig bereits Versicherungsschutz besteht.



https://presse.vorarlberg.at/land/public/LH-Wallner-Verl-ngerung-des-Versicherungsschutzes-f-r-freiwillig-Engagierte


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