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        Ergebnisse des Praxischecks „Marktüberwachung im Onlinehandel“: Impulse für wirksamere Kontrollen im E-Commerce
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    <datum>
        3.7.2026
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    <autor>
          | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
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        Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat heute die Ergebnisse des Praxischecks „Marktüberwachung im Onlinehandel“ veröffentlicht. Angesichts rapide steigender Importe nicht konformer und gefährlicher Produkte über den Onlinehandel wächst auch die Bedeutung der Marktüberwachungsbehörden und des Zolls. Ziel des Praxischecks war es, zentrale Herausforderungen für Marktüberwachungsbehörden im Onlinehandel zu identifizieren und praxisnahe Vorschläge für eine wirksamere und effizientere Marktüberwachung zu erarbeiten.
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Staatssekretär Dr. Thomas Steffen: „Der Onlinehandel wächst rasant – und mit ihm leider auch die Zahl der Produkte, die den europäischen Markt erreichen, ohne unsere rechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Um rechtstreue Unternehmen vor unfairem Wettbewerb und Verbraucherinnen und Verbraucher vor gefährlichen Produkten zu schützen, müssen wir die Marktüberwachung in Deutschland und Europa stärken. Dieses Ziel verfolgt der Praxischeck Marktüberwachung im Onlinehandel.“

Grundlage des Papiers sind drei Workshops, an denen Vertreterinnen und Vertreter von Marktüberwachungsbehörden, Bundes- und Landesministerien, Zollbehörden, zentralen Marktüberwachungsstellen der Länder sowie von Verbänden teilgenommen haben. Im Fokus standen insbesondere die Befugnisse der Marktüberwachungsbehörden im Onlinehandel, der Einsatz digitaler Instrumente sowie die Zusammenarbeit zwischen Marktüberwachung und Zoll.

Im Praxischeck wurden unter anderem folgende Vorschläge erarbeitet:


Beim Import von Produkten aus Drittstaaten muss die Greifbarkeit des verantwortlichen Wirtschaftsakteurs sichergestellt sein.
Die Befugnisse für Marktüberwachungsbehörden müssen insbesondere im Onlinehandel ausgeweitet werden.
Digitale Instrumente wie z.B. der Digitale Produktpass und effiziente Webcrawler müssen für die Marktüberwachung zeitnah nutzbar sein.
Importe über E-Commerce-Plattformen sollten von einer europäischen Marktüberwachungsbehörde kontrolliert werden, um Ausweich- und Umgehungsversuche von einem in ein anderes EU-Land zu verhindern.

Die Vorschläge werden nun fachlich geprüft und fließen in den gemeinsamen Modernisierungsprozess von Bund und Ländern ein, der auch Teil der Föderalen Modernisierungsagenda ist. Zudem wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Ideen in europäische Gesetzgebungsverfahren einbringen – insbesondere im Hinblick auf den geplanten European Product Act der Europäischen Kommission.

Der Praxischeck setzt ein wichtiges Vorhaben des Aktionsplans der Bundesregierung zu E-Commerce um.

Anbei finden Sie den Aktionsplan und das Ergebnispapier: https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Publikationen/Wirtschaft/aktionsplan-bundesregierung-e-commerce.html

https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/M-O/marktueberwachung-im-onlinehandel.pdf?__blob=publicationFile


https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2026/07/20260703-marktueberwachung-onlinehandel.html


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