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        Gewalthilfegesetz zur ersten Lesung im Bayerischen Landtag – Gewaltschutz
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    <datum>
        9.6.2026
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    <autor>
          | Bayerische Staatsregierung
    </autor>
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        Die Bayerische Sozialministerin und Frauenbeauftragte Ulrike Scharf hebt hervor: „Jede vierte Frau erleidet Gewalt durch einen aktuellen oder früheren Partner.  Hinter diesen Zahlen stehen Leben. Mütter, Töchter, Nachbarinnen, Kolleginnen. Wer Gewalt erlebt, braucht Schutz und bekommt ihn – Bayern steht zu seinem Schutzversprechen.“
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Heute ist die erste Lesung des Gesetzesentwurfs zur Umsetzung des bundesweiten Gewalthilfegesetzes im Bayerischen Landtag erfolgt. Gemäß dem Bundesgesetz tragen ab dem 1. Januar 2027 die Länder die Finanzierung der Frauenschutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen, bisher lag diese Verantwortung hauptsächlich bei den Kommunen. Zudem hat jede Frau, der Gewalt widerfahren ist, ab 2032 einen deutschlandweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung. Um die Inhalte des Bundesgesetzes in Bayern umzusetzen, erfolgt eine Anpassung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze.

Für den Erhalt des Schutzsystems sind im Jahr 2027 67 Millionen Euro eingeplant. Im nächsten Schritt wird die Gesetzesvorlage im Sozialausschuss beraten und soll noch vor der Sommerpause nach einer zweiten Lesung vom Landtag beschlossen werden. Parallel erarbeitet das Sozialministerium die Ausführungsverordnung. Für den 29. Juli ist ein digitaler Runder Tisch des Sozialministeriums und des Zentrums Bayern Familie und Soziales geplant, um die Fachpraxis über die anstehenden Änderungen zu informieren und Details der Ausführungsverordnung zu erörtern. Ministerin Scharf betont: „Mein großes Anliegen ist Planungssicherheit. Das heißt, dass Schutzplätze vorhanden sind, Beratungen stattfinden und die Fachkräfte ihrer Arbeit nachgehen können. Dafür stellen wir als Freistaat ab 2027 die Finanzierung sicher.“

Die Eckpunkte der künftigen Finanzierung orientieren sich an bestehenden Förderrichtlinien des Frauenhilfesystems. Tragende Säulen sind dabei Frauenschutzeinrichtungen (Frauenhäuser) und Fachberatungsstellen. Sachpauschalen sollen den bürokratischen Aufwand so gering wie möglich halten.

Bayern verfügt bereits über ein Hilfesystem mit Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen, welches bisher hauptsächlich auf kommunaler Ebene getragen wird. Mit der Übernahme durch den Freistaat werden die Kommunen entlastet. Diese können sich aber auch in Zukunft weiter auf freiwilliger Basis an der Finanzierung beteiligen.

https://www.bayern.de/gewalthilfegesetz-zur-ersten-lesung-im-bayerischen-landtag-gewaltschutz


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