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    <titulek>
        ESMA empfiehlt verhältnismäßige Aufsicht bei MiFID II Nachhaltigkeit
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    <datum>
        11.5.2026
    </datum>
    <autor>
          | Finanzmarktaufsicht Österreich
    </autor>
    <perex>
        Der Bericht der Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zur Common Supervisory Action 2024–2025 (CSA) zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsanforderungen der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID ) wurde am 06.05.2026 auf der ESMA-Website veröffentlicht ESMA promotes proportionate supervision of MiFID II sustainability requirements Link zu externer Seite. Öffnet in neuem Fenster..
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    <text>
        
Der Bericht beinhaltet insbesondere die Aufsichtserwartungen in Bezug auf:


die Erhebung und Berücksichtigung der Nachhaltigkeitspräferenzen von Kund:innen;
die Kategorisierung und Zuordnung von Produkten zu diesen Präferenzen;
die Anwendung des Portfolioansatzes; sowie
die Definition des Zielmarkts für nachhaltige Produkte.

Die ESMA bekräftigt die Bedeutung der Nachhaltigkeitsanforderungen. Sie hält aber auch fest, dass der Rechtsrahmen für nachhaltige Investitionen derzeit umfassend überarbeitet wird. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die ESMA den nationalen Aufsichtsbehörden, einen verhältnismäßigen Aufsichtsansatz zu verfolgen: Während der Übergangsphase sollen Aufsicht und Unternehmen vorrangig in Dialog treten, anstatt Durchsetzungsmaßnahmen in den Vordergrund zu stellen. Dies unbeschadet von Fällen mit klaren Verstößen oder Fehlberatungen. Die FMA wird die Empfehlung der ESMA in der Aufsicht berücksichtigen.

https://www.fma.gv.at/esma-empfiehlt-verhaltnismasige-aufsicht-bei-mifid-ii-nachhaltigkeit


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