
<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<tiskova_zprava>
    <titulek>
        Parlament berät über Anträge zur Europapolitik
    </titulek>
    <datum>
        27.4.2026
    </datum>
    <autor>
          | Deutscher Bundestag
    </autor>
    <perex>
        Liveübertragung: Donnerstag, 7. Mai, 10.10 Uhr. 
    </perex>
    <text>
        
Die Europapolitik steht im Mittelpunkt einer Parlamentsdebatte am Donnerstag, 7. Mai 2026. Grundlage für die einstündige Debatte sind fünf Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. 

Anträge der Grünen
Der angekündigte Antrag mit dem Titel „Ein starker Europäischer Wettbewerbsfähigkeitsfonds für Souveränität und neuen Wohlstand“ soll nach einstündiger Debatte dem federführenden Europaausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. Bei den übrigen vier Anträgen handelt es sich darum, dass die Bundestag aufgefordert werden soll, gegenüber der Bundesregierung eine Stellungnahme gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes abzugeben. Darin heißt es, dass die Bundesregierung dem Bundestag Gelegenheit gibt, vor ihrer Mitwirkung an Rechtsetzungsakten der Europäischen Union eine Stellungnahme abzugeben, die die Regierung dann bei den Verhandlungen berücksichtigt.

Der erste dieser vier Anträge, die den Beschluss einer solchen Stellungnahme vorsehen, trägt den Titel „Für eine starke, wertebasierte europäische Entwicklungszusammenarbeit – Globale Gerechtigkeit in Zeiten multipler Krisen sichern“ und soll dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur weiteren Beratung überwiesen werden. Beim Antrag „Eigenständiges LIFE-Programm sichern – Für ein nachhaltiges Europa und den Schutz von Umwelt, Natur und Klima“ soll nach der Überweisung der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit federführend bei den weiteren Beratungen sein. Diese Anträge liegen noch nicht vor. 

Zur Abstimmung stehen die Anträge mit den Titeln „30 Jahre Erfolg nicht aufs Spiel setzen – LEADER-Programm sichern“ (21/4762) und „Höfe stärken, Klima schützen, Artenvielfalt bewahren, Europa zusammenführen“ (21/4763). In beiden Fällen wird der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat eine Beschlussempfehlung abgeben. 

Erster abzustimmender Antrag der Grünen
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung auf, sich für die Sicherung des EU-Förderprogramms LEADER einzusetzen. In ihrem Antrag (21/4762) verlangen die Abgeordneten, das Programm im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034 verbindlich zu verankern.

Das Programm trage zur Stärkung und Weiterentwicklung ländlicher Räume bei und beruhe auf dem „Bottom-up“-Ansatz, bei dem lokale Akteure eigene Entwicklungsstrategien erarbeiten. Sein Fortbestand sei im Vorschlag für den neuen Finanzrahmen jedoch nicht gesichert. „Lediglich als Teil der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ist LEADER danach verpflichtend, allerdings ohne Mindestquote und ausschließlich mit einem engen landwirtschaftlichen Bezug, der den Anforderungen ländlicher Räume nicht gerecht wird“, heißt es.

Die Bundesregierung soll sich den Angaben zufolge auf EU-Ebene unter anderem für eine verpflichtende Umsetzung von LEADER, für eine Mindestquote auf dem bisherigen Mittelniveau sowie für einen sektorübergreifenden Förderansatz einsetzen. Zudem fordern die Abgeordneten, den EU-Beteiligungssatz auf einem hohen Niveau zu halten, damit auch finanzschwache Regionen weiterhin profitieren können. 

Zweiter abzustimmender Antrag der Grünen
Mit diesem Antrag (21/4763) wird die Bundesregierung aufgefordert, sich für die Stärkung der Höfe, den Schutz des Klimas und die Bewahrung der Artenvielfalt einzusetzen. Die Abgeordneten verlangen, dies im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034 verbindlich zu verankern. Der Vorschlag der Europäischen Kommission vom 16. Juli 2025, zur Ausgestaltung des Mehrjährigen Finanzrahmens einschließlich der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der nächsten Förderperiode (2028 bis 2034) verfehle diese Ziele eklatant, heißt es im Antrag. Statt den notwendigen ökologischen und sozialen Aufbruch einzuleiten, zementiere er überholte Strukturen und drohe den Fortschritt der letzten Jahre zurückzudrehen.

Prinzip „öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“
Die Bundesregierung soll sich daher nach dem Willen der Grünen auf EU-Ebene für die Weiterführung und den Ausbau des Prinzips „öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ einsetzen. Dafür sei es unter anderem nötig, Anpassungen im Vorschlag der EU-Kommission vorzunehmen. So sollten zum Beispiel EU-weit einheitliche ambitionierte ökologische, auf Umwelt-, Klima- und Tierschutz einzahlende Standards sowie soziale Mindeststandards als Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln aus der GAP eingeführt werden, „damit es nicht zu einem Unterbietungswettbewerb im Binnenmarkt kommt“. (mis/hau/27.04.2026)

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw19-de-wettbewerbsfaehigkeitsfonds-1167308


    </text>
</tiskova_zprava>
