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        Anhörung zur Änderung des Energiesteuergesetzes
    </titulek>
    <datum>
        20.4.2026
    </datum>
    <autor>
          | Deutscher Bundestag
    </autor>
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        Der Finanzausschuss hat sich am Montag, 20. April 2026, in einer öffentlichen Anhörung mit dem Thema „Energiesteuer“ befasst. Dazu lagen die Gesetzentwürfe von CDU/CSU und SPD für ein zweites Gesetz zur Änderung des Energiesteuergesetzes zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe (2. Energiesteuersenkungsgesetz, 21/5321) und von Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Stromsteuergesetzes und weiterer Vorschriften (21/5320) sowie Anträge der AfD-Fraktion mit den Titeln „Berufstätige Pendler sofort entlasten – Entfernungspauschalen für Kraftfahrzeuge ab dem ersten Kilometer auf 50 Cent erhöhen und an die Preisentwicklung anpassen“ (21/2363) und „Von der Einführung einer Übergewinnsteuer absehen – Den hohen Kraftstoffpreisen durch gezielte Maßnahmen begegnen“ (21/5326) vor.
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Aufgabe des 42 Mitglieder zählenden Finanzausschusses ist es, die ihm vom Plenum des Deutschen Bundestages überwiesenen Vorlagen zu beraten: vor allem Gesetzentwürfe der Bundesregierung, der Fraktionen und des Bundesrats, aber auch Anträge der Fraktionen, Berichte der Bundesregierung sowie Vorlagen der Europäischen Union. In den Bereichen der Finanzmarktregulierung (Banken, Wertpapier- und Versicherungsgeschäft), des Zollwesens und der Steuerpolitik hat der Finanzausschuss in der Regel die federführende Beratung inne. (20.04.2026)

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw17-pa-finanzen-1166336


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