Schnell und leicht Recht auf Erstattung sichern 9.9.2026 Christoph Herr­mann | Stiftung Warentest Dazn erhöhte einseitig die Preise. Das ist rechts­widrig, sagten die Richter am OLG Hamm. Bald fällt das Urteil. Anmeldungen zur Erstattung sind noch möglich. Seit Jahren urteilen die deutschen Gerichte immer wieder: Einseitige Abo-Preis­erhöhungen sind rechts­widrig. Nur mit Zustimmung der Kunden oder einer trans­parenten und nach­voll­zieh­baren Regel dafür dürfen Unternehmen den Preis für eine Leistung wie Sport­streaming oder Fitness­studio ändern. Trotzdem schraubte Dazn die Preise vor allem für die Streaming­angebote mit Fußball­bundes­liga und Champions­league in die Höhe, ohne die Zustimmung der Kunden einzuholen. Die können Erstattung fordern. Dank Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundes­verbandes geht das ganz leicht und kostenlos. Kunden mit Alt-Abo können Recht auf Erstattung haben Ein Recht auf Erstattung haben Dazn-Abonnenten immer dann, wenn sie das Abo für einen geringeren Preis abge­schlossen haben, als sie heute zahlen. Erst ab der ausdrück­lichen Zustimmung darf Dazn mehr kassieren. Noch bis ins Jahr 2022 hinein gab es das Sport­streaming für 14,99 Euro pro Monat. Ab August 2022 waren dann 29,99 Euro fällig und ab ein Jahr später stieg der Preis auf 44,99 Euro. Mit anderen Worten: Dazn-Kunden mit vor Februar 2022 abge­schlossenem Alt-Abo stehen bis zu 1 320 Euro Erstattung zu, wenn sie nicht inzwischen gekündigt oder neuen Preisen zuge­stimmt haben. So funk­tioniert die Anmeldung Gehen Sie zum Online-Formular, das das Bundes­amt für Justiz für die Anmeldung der Rechte gegen Dazn bereit­stellt. Lassen Sie die Felder unter IV. frei, wenn Sie keinen Rechts­anwalt beauftragt haben. Noch bis Freitag, 25. September 2026, sind Anmeldungen möglich. Um Mitter­nacht endet die Frist. Soweit für Sie zutreffend, schreiben Sie unter „Gegen­stand und Grund des geltend gemachten Anspruchs oder des Rechts­verhält­nisses“:Ich benutze dazn.com mit meiner E-Mail-Adresse [die E-Mail-Adresse, mit der Sie sich bei Dazn einloggen]. Ich habe mein Dazn-Abo vor Februar 2022 abge­schlossen. Die Gebühren lagen damals [bei NNN Euro/Jahr oder Monat, wenn Sie das wissen, sonst:] viel geringer. Ich habe keiner Preis­erhöhung zuge­stimmt. Ich bin der Meinung, das Dazn mir auf die Preis­erhöhung entfallende Zahlungen erstatten muss.Das Feld „Betrag in Euro“ können Sie leer lassen. Über alle Einzel­heiten zur Sammelklage informiert der vzbv unter sammelklagen.de/verfahren/dazn. Das Sammelklage­verfahren ist inzwischen fort­geschritten. Die Richter am Ober­landes­gericht Hamm ließen in der mündlichen Verhand­lung erkennen: Sie halten die Klage für begründet. Urteils­verkündung ist am Mitt­woch, 18. November. Gerichte in München haben bereits geur­teilt, dass Dazn kein Recht zu einseitigen Preis­erhöhungen hat. Dort hatten Verbraucherschützer beantragt, es Dazn zu verbieten, die Preise unter Berufung auf unbe­stimmte Rege­lungen in den Geschäfts­bedingungen zu erhöhen.Land­gericht München I, Urteil vom 25.05.2023Aktenzeichen: 12 O 4760/22Ober­landes­gericht München, Urteil vom 11.10.2024Aktenzeichen: 39 U 2482/23 eDie Urteile sind noch nicht rechts­kräftig. Dazn hat sich beim Bundes­gerichts­hof darüber beschwert, dass die Justiz in Bayern keine Revision zugelassen hat. Das Verfahren ist unter dem Aktenzeichen: I ZR 211/24 anhängig. Unsere Juristen sind sicher: Der Bundes­gerichts­hof wird die Beschwerde zurück­weisen, wenn Dazn sie nicht noch wieder zurück­nimmt. Bestands­kunden sollen schon seit 2022 mehr zahlen Schon seit Sommer 2022 will Dazn, dass Bestands­kunden mehr zahlen. Zum Start der Fußball-Bundes­liga 2023/2024 sollte der Preis von 14,99 auf 29,99 Euro pro Monat und bei Einmalzahlung von 149,99 auf 274,99 Euro pro Jahr steigen. Das Unternehmen verschickte entsprechende Nach­richten an seine Abonnenten. Danach sollten die neuen Preise bereits seit 1. August 2022 gelten. Bei Kunden mit voraus­bezahlten Jahres­abo sollte die Gebühren­erhöhung nach Ablauf des Jahres in Kraft treten. Neuer Preis nur mit Zustimmung wirk­sam Ob Dazn von seinen Bestands­kundinnen und -kunden eine Zustimmung für die Preis­erhöhung einholte oder sich vorbehielt, die Preise mit Blick auf eine Vertrags­klausel einseitig zu erhöhen, steht noch nicht fest. Das Dazn-Schreiben zur Preis­erhöhung an eine test.de-Leserin, das uns vorliegt, klingt nicht so, als habe das Unternehmen eine Zustimmung einholen wollen. „Um dir weiterhin den besten Sport anbieten zu können, passen wir den Preis deiner Jahres­mitgliedschaft an“, heißt es in dem Schreiben wörtlich. Möglicher­weise holte Dazn trotzdem eine ausdrück­liche Zustimmung ein. Es könnte vor Anzeige von Streams eine entsprechende Aufforderung erschienen sein. Wer da auf Zustimmung klickte, muss auch mehr zahlen. https://www.test.de/Dazn-Gebuehrenerhoehungen-Widerstand-erscheint-moeglich-5901145-0?wt_mc=owned.site.rssfeeds.dl...