Neue Regeln für grenzüberschreitende Strafverfahren: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf 13.5.2026 | Bundesministerium der Justiz Das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) soll grundlegend neu gefasst werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die Bundesregierung heute auf Vorschlag des Bundesjustizministeriums beschlossen. Das IRG regelt die Zusammenarbeit deutscher Strafverfolgungsbehörden und Gerichte mit ausländischen Behörden und Gerichten – zum Beispiel bei der grenzüberschreitenden Beweiserhebung oder bei Auslieferungen. Mit der Reform sollen Rechte von Betroffenen im Verfahren gestärkt, europäische Vorgaben umgesetzt und das Gesetz insgesamt handhabbarer für Praktikerinnen und Praktiker gemacht werden. Außerdem soll erstmals eine allgemeine Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit mit internationalen Einrichtungen – zum Beispiel Sondertribunalen – geschaffen werden. Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu: „Kriminalität macht nicht an Landesgrenzen halt – darauf müssen Strafverfolger effektiv reagieren können. Deshalb stärken wir Betroffenenrechte und stellen die internationale Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung auf eine neue Grundlage. In schwierigen Zeiten setzen wir damit ein klares Signal für internationale Zusammenarbeit und Rechtsstaatlichkeit.“ Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Strafverfahren hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen, denn immer häufiger findet Kriminalität grenzüberschreitend statt. Das IRG in seiner geltenden Fassung ist nach Einschätzung vieler Praktikerinnen und Praktiker zu unübersichtlich und kompliziert. Das bisherige Gesetz stammt aus dem Jahr 1982 und wurde über die Jahrzehnte immer wieder angepasst. Nach über 40 Jahren ist eine umfassende Modernisierung erforderlich. Der Entwurf eines neuen Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen baut auf einem mehrjährigen Austausch mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis auf. Zudem berücksichtigt er Entwicklungen auf europäischer Ebene. Im Einzelnen sind folgende Regelungen hervorzuheben: Stärkung der Rechte von Betroffenen Auslieferungen und andere Maßnahmen der internationalen Rechtshilfe können weitreichende Konsequenzen für Betroffene haben. Der Gesetzentwurf stärkt deshalb ihre Verfahrensrechte: Betroffene sollen unter anderem ein ausdrückliches Recht auf mündliche Anhörung im Auslieferungsverfahren erhalten. Betroffene sollen auch zusätzliche Möglichkeiten bekommen, Entscheidungen überprüfen zu lassen. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass Betroffene im Auslieferungsverfahren eine erneute gerichtliche Entscheidung und unter bestimmten Umständen auch eine Vorlage an den Bundesgerichtshof beantragen können. Klare Strukturen für die Praxis Für eine wirksame Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität bedarf es praxistauglicher Rechtsgrundlagen. Deshalb soll die Handhabbarkeit des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen verbessert werden. Hierbei sollen insbesondere die Unterschiede zwischen der Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union, mit Drittstaaten und mit internationalen Einrichtungen besser berücksichtigt werden. Neue Formen der Zusammenarbeit Der Gesetzentwurf sieht erstmals ausdrückliche Regelungen für die polizeiliche Rechtshilfe vor. Damit soll die internationale Zusammenarbeit der Polizeibehörden insbesondere mit Drittstaaten verbessert werden. Dies betrifft Fahndungsmaßnahmen und andere Formen der polizeilichen Zusammenarbeit. Auch wird erstmals eine allgemeine Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit in Strafsachen mit internationalen Einrichtungen, darunter zum Beispiel Sondertribunale zur Ahndung von Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit, geschaffen. Die bereits bestehenden Regelungen im Gesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof bleiben davon unberührt. Umsetzung von EU-Gesetzgebung und Rechtsprechung Die Regelungen zur internationalen Rechtshilfe in Strafsachen wurden in den letzten 20 Jahren stark durch die europäische Ebene geprägt und vom Europäischen Gerichtshof näher konkretisiert. Der Gesetzentwurf trägt dieser Entwicklung umfassend Rechnung und dient damit auch der Umsetzung verschiedener europäischer Rechtsakte der letzten Jahre. Unter anderem sieht der Gesetzentwurf vor, dass nunmehr ausschließlich die Gerichte abschließend über die Ausstellung und Vollstreckung Europäischer Haftbefehle entscheiden. Damit berücksichtigt der Gesetzentwurf die durch den Europäischen Gerichtshof in den letzten Jahren aufgestellten Anforderungen an die Unabhängigkeit der entscheidenden Justizbehörde. Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf wird nun für das parlamentarische Verfahren an den Bundesrat und den Deutschen Bundestag übersandt. Den Gesetzentwurf finden Sie hier. https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/0513_IRG.html