KOM erteilt beihilferechtliche Genehmigung zur novellierten Förderrichtlinie CO2-Differenzverträge 7.5.2026 | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) begrüßt die am heutigen Tag erteilte beihilferechtliche Genehmigung der novellierten Förderrichtlinie und des zugehörigen Förderaufrufs der CO2-Differenzverträge (CCfD) durch die Europäische Kommission. Damit gibt es nun finale Rechtssicherheit für die Förderbedingungen des Gebotsverfahrens 2026 der CCfD. Am Dienstag, dem 05.05.2026 hatte das BMWE das Gebotsverfahren 2026 der CCfD gestartet. Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium Investitionen energieintensiver Industrieunternehmen in innovative, zukunftsweisende und CO2-arme Produktionsverfahren, insbesondere in den Branchen Chemie, Metalle, Zement, Kalk, Glas, Papier und Keramik. Alle Informationen und Unterlagen zum Gebotsverfahren 2026 finden Sie auf der Website des Förderprogramms www.co2-differenzvertraege.info. https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2026/05/20260507-kom-erteilt-beihilferechtlich-genehmigung-zur-novellierten-foerderrichtlinie-co2-differenzvertraege.html