Förmliche Verpflichtung auch per Video: Bundeskabinett beschließt Modernisierung für Bedienstete der öffentlichen Verwaltung 15.4.2026 | Bundesministerium der Justiz Die sogenannte Verpflichtung von Personen, die für die öffentliche Verwaltung tätig sind, ohne Beamte oder andere Amtsträger zu sein, soll zukünftig auch online möglich sein. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vor, den das Bundeskabinett heute beschlossen hat. Bisher ist hierfür ein Präsenztermin erforderlich. Bedienstete der öffentlichen Verwaltung unterliegen aufgrund ihrer Tätigkeit bestimmten gesetzlichen Verpflichtungen (z. B. bei der Geheimhaltung) und sind vom Anwendungsbereich besonderer Straftatbestände (z. B. im Bereich der Korruption) erfasst. Diese Vorschriften setzen in der Regel eine Verbeamtung oder ein sonstiges öffentliches Amt der Person voraus. In bestimmten Fällen sollen diese Regelungen aber auch für andere Personen gelten, beispielsweise für Praktikantinnen und Praktikanten oder Beschäftigte des Gebäudemanagements und der Fahrbereitschaft. Hierfür ist eine sogenannte Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz erforderlich. Die bisherige Regelung aus dem Jahr 1975 sieht hierfür grundsätzlich einen Termin vor Ort bei der für die Verpflichtung zuständigen Stelle vor. Die Regelung soll an das digitale Zeitalter angepasst werden und zukünftig auch eine Verpflichtung online per Video erlauben. Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus kleinere Änderungen bei den Regelungen über die Arbeitsweise der Europäischen Staatsanwaltschaft in Deutschland vor. Damit soll das Gesetz zur Ausführung der EU-Verordnung zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetz) an die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs angepasst werden. Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf wird nun für das parlamentarische Verfahren an den Bundesrat und den Deutschen Bundestag übersandt. Den Gesetzentwurf finden Sie hier. https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/0415_Modernisierung_Verpflichtungsgesetz.html