Bundesregierung ordnet Treuhandverwaltung über deutsche Rosneft-Töchter auf neuer Rechtsgrundlage an 12.3.2026 | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Die Bundesregierung ordnet auf Grundlage einer Neuerung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) eine Treuhandverwaltung über die deutschen Rosneft-Töchter Rosneft Deutschland GmbH (RDG) und RN Refining & Marketing GmbH (RNRM) an. Die Bundesnetzagentur wird als Treuhänderin eingesetzt und erhält auf dieser neuen Rechtsgrundlage die Kontrolle über Rosneft Deutschland und damit auch über den jeweiligen Anteil an den drei Raffinerien PCK Schwedt, MiRO (Karlsruhe) und Bayernoil (Neustadt/Vohburg a.d. Donau). Rosneft Deutschland vereint insgesamt rund dreizehn Prozent der deutschen Erdölverarbeitungskapazität auf sich und gehört zu den größten erdölverarbeitenden Unternehmen in Deutschland. Mit der Anordnung der AWG-Treuhandverwaltung wird die Sicherheit der Energieversorgung garantiert. Die Anordnung gewährleistet insbesondere die Versorgung der Bundesländer Berlin und Brandenburg mit Mineralölprodukten und sichert den Standort Schwedt.Die Gewährleistung der Versorgungssicherheit bleibt das oberste Ziel für alle Maßnahmen, die im Zusammenhang mit Rosneft Deutschland von der Bundesregierung getroffen werden. Informationen zur Treuhandverwaltung:Unter AWG-Treuhandverwaltung gestellt sind die deutschen Rosneft-Töchter RDGGmbH und RNRMGmbH. Rechtsgrundlage der Anordnung ist der im Februar 2026 neu eingeführte § 6a Außenwirtschaftsgesetz (AWG). Hintergrund der Gesetzesänderung war das 18. Sanktionspaket der EU gegen Russland aus dem Juli 2025. Dieses hat das bestehende Transaktionsverbot konkretisiert, das gegenüber Rosneft gilt. Demnach sind auch EU-Töchter vom Transaktionsverbot erfasst, wenn sie im Namen oder auf Anweisung der gelisteten russischen Muttergesellschaften handeln. Das Sanktionsrecht sieht hierfür u.a. dann eine Ausnahme vor, wenn die EU-Töchter unter einer öffentlich-rechtlichen Treuhand stehen.Durch die Anordnung der AWG-Treuhandverwaltung werden die deutschen RDGGmbH und RNRMGmbH somit davor geschützt, nach dem Ende der EnSiG-Treuhandverwaltung selbst unter die EU-Sanktionen gegen Russland zu fallen. Ohne eine Treuhandverwaltung wäre es sonst vielfach verboten, mit RDGGmbH und RNRMGmbH Geschäfte zu machen. Dann könnten RDGGmbH und RNRMGmbH auch ihren Beitrag zur Versorgungssicherheit in Deutschland nicht mehr leisten. Dank der zeitlichen Kopplung der AWG-Treuhandverwaltung an die Dauer der Sanktionen haben die betroffenen Unternehmen eine langfristigere Perspektive, die für ihren Geschäftsbetrieb notwendig ist. In Folge der Anordnung ist die Wahrnehmung der Stimmrechte der Gesellschafter ausgeschlossen und ihre Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis beschränkt. Die Bundesnetzagentur wird als Treuhänderin eingesetzt. Auf sie gehen diese Stimmrechte über.Die Anordnung erfolgte durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2026/02/20260228-bundesregierung-ordnet-treuhandverwaltung-ueber-deutsche-rosneft-toechter-auf-neuer-rechtsgrundlage-an.html