Georgien – Gemeinsame Erklärung der Außenminister Deutschlands, Frankreichs und Polens zur Verabschiedung von Gesetzesänderungen betreffend Finanzierung aus dem Ausland und politische Aktivitäten 10.3.2026 Pressemitteilung | Auswärtiges Amt Wir, die Außenminister des Weimarer Dreiecks, bedauern die Verabschiedung neuer gesetzlicher Vorschriften betreffend Finanzierung aus dem Ausland und politische Aktivitäten durch das georgische Parlament am 4. März, die von einer weiteren repressiven Vorgehensweise der georgischen Behörden gegenüber der Zivilgesellschaft zeugt. Wir stehen uneingeschränkt hinter der Erklärung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 6. März 2026. Die jüngsten Gesetzesänderungen weiten die staatliche Kontrolle über politische und gesellschaftliche Aktivitäten auf ein beispielloses Maß aus und schränken die Meinungs- und die Vereinigungsfreiheit ein. Sie schwächen den Rechtsstaat und setzen die unabhängige Zivilgesellschaft einschließlich der unabhängigen Medien sowie Menschenrechtsverteidiger, als Fachleute tätige Personen und Dienstleistende weiter unter Druck. Mit diesen neuen Vorschriften setzen sich die georgischen Behörden bewusst über die Verpflichtungen Georgiens gegenüber der Europäischen Union hinweg, insbesondere das Assoziierungsabkommen mit der Europäischen Union. Wir erinnern daran, dass es das Vorgehen der georgischen Regierung seit 2024 ist, das den EU-Beitrittsprozess de facto zum Stillstand gebracht hat; dies kommt in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von 2024 zum Ausdruck und wird auch von der Europäischen Kommission in ihrem Erweiterungsbericht 2025 so eingeschätzt. Wir bekräftigen unsere unverbrüchliche Unterstützung für das georgische Volk und die georgischen zivilgesellschaftlichen Organisationen, die sich beständig für eine demokratische und europäische Zukunft Georgiens eingesetzt haben. Wir bekräftigen ferner unsere Unterstützung für die Souveränität und territoriale Unversehrtheit Georgiens innerhalb seiner international anerkannten Grenzen. https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/2759546-2759546