Gewaltschutz: Steirische Initiative zur langfristigen Absicherung von Übergangswohnungen zeigt Wirkung

Datum15.10.2026
SubjektLand Steiermark
AutorThomas Bauer
E-mail[email protected]
RegionAustria
KategorieSocial services, Self-government, Human rights

Auf Antrag von Soziallandesrat Hannes Amesbauer forderten alle Bundesländer die Fortführung der Finanzierung von Schutzunterkünften für gewaltbetroffene Frauen und Kinder – nun laufen Gespräche mit dem Bund über eine neue 15a-Vereinbarung.

Graz (15. Oktober 2026).- Der Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt bleibt in der Steiermark auch in Zeiten notwendiger Budgetkonsolidierung ein zentraler sozialpolitischer Schwerpunkt. Neben bestehenden Einrichtungen und Unterstützungsangeboten wird das steirische Gewaltschutznetz gezielt weiterentwickelt. Mit dem Pilotprojekt „Check-in”, das gewaltbetroffenen Frauen kurzfristig eine sichere Unterkunft in teilnehmenden Hotels ermöglicht, sowie dem innovativen Telemedizin-Projekt der Gewaltambulanz wurden zuletzt wichtige zusätzliche Maßnahmen präsentiert und gesetzt. Ein wesentlicher Bestandteil des Gewaltschutznetzes sind darüber hinaus die Übergangswohnungen, die betroffenen Frauen und ihren Kindern nach einer akuten Gefährdungssituation den Weg in ein selbstbestimmtes und gewaltfreies Leben ebnen.

Um dieses wichtige Angebot langfristig abzusichern, brachte der steirische Soziallandesrat Hannes Amesbauer bei der Landessozialreferentenkonferenz am 29. Mai 2026 einen entsprechenden Antrag ein, der von allen Bundesländern einstimmig angenommen wurde. Darin wurde die Bundesregierung aufgefordert, zeitnah Verhandlungen mit den Ländern über die Weiterfinanzierung der bestehenden Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über Schutzunterkünfte und Begleitmaßnahmen für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder aufzunehmen. Hintergrund ist, dass die derzeitige Vereinbarung ausläuft und damit eine rechtzeitige Anschlussregelung erforderlich wird.

Bund und Länder führen Gespräche über Anschlussvereinbarung
Mittlerweile gibt es seitens des zuständigen Bundesministeriums positive Signale zur Fortsetzung der Finanzierung, um jedenfalls den Erhalt der bereits geschaffenen Plätze sicherzustellen. Auch ein konkreter Zeitplan für die weiteren Gespräche liegt vor. Auf dieser Grundlage laufen nun die Abstimmungen zwischen Bund und Ländern mit dem Ziel, eine entsprechende neue 15a-Vereinbarung abzuschließen. Damit wurde eine wesentliche Forderung der Landessozialreferentenkonferenz aufgegriffen und ein wichtiger Schritt zur langfristigen Absicherung der bestehenden Gewaltschutzangebote gesetzt.

„Gewaltschutz ist für mich keine Frage der budgetären Großwetterlage, sondern eine klare politische Verantwortung. Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten müssen wir sicherstellen, dass Frauen und Kinder, die von Gewalt betroffen sind, auf verlässliche Schutz- und Unterstützungsangebote zählen können. Die Übergangswohnungen sind dabei ein unverzichtbarer Bestandteil unseres steirischen Gewaltschutznetzes. Umso erfreulicher ist es, dass unsere Initiative von allen Bundesländern unterstützt wurde und der Bund nun konkrete Schritte zur Fortführung der Finanzierung gesetzt hat. Ich bin zuversichtlich, dass wir die laufenden Gespräche gemeinsam zu einem positiven Abschluss bringen werden”, so Soziallandesrat Hannes Amesbauer.

Landeshauptmann-Stv. Manuela Khom unterstreicht: „Jede und jeder hat das Recht, sicher und frei von Gewalt zu leben. Als Land Steiermark ist es uns ein besonderes Anliegen, von Gewalt Betroffenen in schwierigen Lebenssituationen Schutz, Unterstützung und eine Perspektive für die Zukunft zu geben. Dafür braucht es verlässliche Strukturen, die nicht nur kurzfristig helfen, sondern langfristig abgesichert sind. Dass sich alle Bundesländer überparteilich und gemeinsam für dieses wichtige Thema einsetzen, ist ein wichtiges Signal. Denn beim Schutz vor Gewalt müssen wir gemeinsam an einem Strang ziehen – über alle Zuständigkeitsgrenzen hinweg.”

Rückfragehinweis:

Oliver Brunnhofer | Büro Landesrat Amesbauer | Mobil: +43 676 8666 6746
Tel. +43 (316) 877 6746 | E-Mail: [email protected]

Graz, am 15. Oktober 2026

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