95 % des Gesamtwerts steuerpflichtiger Erbschaften und Schenkungen 2025 in Westdeutschland

29.9.2026 - | Statistisches Bundesamt - Destatis

WIESBADEN – Bei Erbschaften und Schenkungen gibt es deutliche Unterschiede zwischen Ost und West. Im Jahr 2025 entfielen 95 % des Gesamtwerts der steuerlich berücksichtigten Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen auf die westlichen Bundesländer, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Das waren 142,5 Milliarden Euro, die die Finanzverwaltungen veranlagt haben. In den östlichen Ländern und Berlin waren es 8,0 Milliarden Euro.

Im Westen werden pro Kopf 2 100 Euro vererbt und verschenkt, im Osten 500 Euro

In den östlichen Ländern und Berlin lebte Ende 2025 knapp ein Fünftel (19 %) der Bevölkerung Deutschlands, ihr Anteil an dem Gesamtwert der steuerlich berücksichtigten Vermögensübertragungen entsprach 5 %. Somit lag das steuerlich berücksichtigte vererbte und verschenkte Vermögen in den östlichen Ländern und Berlin mit knapp 500 Euro pro Kopf deutlich unter dem Wert in den westlichen Ländern. Dort wurden gut 2 100 Euro pro Kopf übertragen und steuerlich von den Finanzämtern veranlagt. Das war mehr als viermal so viel wie im Osten. Der gesamtdeutsche Schnitt lag im Jahr 2025 bei gut 1 800 Euro.

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Festgesetzte Steuer durch Erbschaften und Schenkungen im Osten geringer

Die geringeren steuerlich berücksichtigten Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen wirken sich entsprechend auch auf die festgesetzte Steuer aus. Von den im Jahr 2025 insgesamt 21,4 Milliarden Euro festgesetzter Erbschaft- und Schenkungsteuer in Deutschland fielen entsprechend mit 20,4 Milliarden Euro 95 % in den westlichen Bundesländern an. In den östlichen Bundesländern und Berlin waren es 1,0 Milliarden Euro (5 %). Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist eine Ländersteuer. Aufgrund von späteren Zahlungsflüssen, Änderungsfestsetzungen und Steuererlassen nach der Verschonungsbedarfsprüfung gemäß § 28a ErbStG entspricht die festgesetzte Steuer nicht den Steuereinnahmen desselben Berichtsjahres.

Methodische Hinweise:

Die Erbschaft- und Schenkungssteuerstatistik kann keine Informationen über alle Vermögensübergänge liefern, da die meisten Erbschaften, Vermächtnisse und Schenkungen innerhalb der Freibeträge liegen. Für diese wird in der Regel keine Steuer festgesetzt, sodass sie in der Statistik nicht enthalten sind. Die Daten werden in den Finanzämtern im Rahmen der Steuerfestsetzung im jeweiligen Berichtsjahr bearbeitet und für die Statistik erhoben.

Für die Berechnung der Pro-Kopf-Angaben wurden die Ergebnisse der Bevölkerungsfortschreibung zum 31. Dezember 2025 auf Grundlage des Zensus 2022 herangezogen. Für die westlichen Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Schleswig-Holstein waren es insgesamt 67 415 169 Einwohnerinnen und Einwohner. Für Berlin und die östlichen Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen waren es insgesamt 16 051 948 Einwohnerinnen und Einwohner.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse und methodische Hinweise bietet der Statistische Bericht "Statistik über die Erbschaft- und Schenkungsteuer 2025" und die Themenseite "Weitere Steuern" im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2026/PD26_40_p002.html