Immobilientransparenz­register und Mieterschutz

14.9.2026 - | Deutscher Bundestag

Liveübertragung: Mittwoch, 23. September, 19.15 Uhr.

Der Bundestag berät am Mittwoch, 23. September 2026, über die Wohnungspolitik. Grundlage der 30-minütigen Aussprache sind zwei Anträge der Fraktion Die Linke, über die abgestimmt wird. Zum Antrag mit dem Titel „Immobilientransparenzregister einrichten – Geldwäsche bekämpfen, Transparenz über Eigentumsverhältnisse am Wohnungsmarkt herstellen“ (21/6566(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) gibt es eine Beschlussvorlage des Finanzausschusses (21/7039(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), in der die Ablehnung empfohlen wird. Auch im Falle des Antrags „Keine Spekulation mit Wohnraum – Marktzugang von Immobilienunternehmen einschränken, Mieterinnen und Mieter schützen“ (21/6020(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird in der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (21/6732(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) für die Ablehnung votiert. 

Erster Antrag der Linken

Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf zur Schaffung eines zentralen Immobilientransparenzregisters vorlegen, um Geldwäsche zu bekämpfen und Transparenz über die Eigentumsverhältnisse am Wohnungsmarkt herzustellen, fordern die Abgeordneten. Dieses Register solle als zentrale Zugangsstelle gemäß Artikel 18 der sechsten Geldwäscherichtlinie bis zum 10. Juli 2029 den Betrieb aufnehmen. Gespeichert werden sollen in dem Register unter anderem Angaben zu Art und Nutzung der Immobilie, zu den Eigentümern sowie zu aktuellen und früheren Kaufpreisen.

Zur Begründung schreibt die Fraktion, der Immobiliensektor gehöre zu den anfälligsten Bereichen für Geldwäsche in Deutschland. Undurchsichtige Eigentümerstrukturen, insbesondere über ausländische Holdinggesellschaften, anonyme Briefkastenunternehmen und Share Deal-Konstruktionen würden es ermöglichen, illegale Gewinne in großem Stil in den deutschen Immobilienmarkt einzuschleusen und so deren Herkunft zu verschleiern. Das Trierer Institut für Geldwäsche- und Korruptions-Strafrecht habe zudem 2025 nachgewiesen, dass Geldwäsche die Immobilienpreise in Deutschland messbar in die Höhe treibe. 

Zweiter Antrag der Linken

Auf die Vorlage eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung „zur Marktbeschränkung von Wohnungs- und Immobilienunternehmen und gewerblichen Privatvermietern“ zielt der zweite Antrag ab. Für Personen, die mehr als 50 Wohneinheiten besitzen und gewerblich vermieten, will die Linke auf diesem Weg einen Genehmigungsvorbehalt einführen.

Konkret ist geplant, Unternehmen die gewerbliche Vermietung zu versagen, deren Anteile an in- oder ausländischen Finanzmärkten gehandelt werden, also im Wesentlichen Aktiengesellschaften, Societates Europaeae und Kommanditgesellschaften auf Aktien, die börsennotiert sind. Außerdem heißt es in dem Antrag: „Eine Genehmigung soll nur erhalten, wer Gewähr dafür bietet, dass er dazu beiträgt, dass der Wohnungsmarkt seiner gesellschaftlichen Aufgabe gerecht werden kann, bezahlbaren Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten zu schaffen und zu erhalten.“ (bal/hle/hau/14.09.2026)


https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw39-de-immobilientransparenzregister-1211258