Finanzminister Klingbeil stellt Haushaltsentwurf für 2027 vor Haushaltsentwurf der Bundesregierung wird überwiesen

10.9.2026 - | Deutscher Bundestag

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat am Dienstag, 8. September 2026, vor dem Bundestag den Entwurf der Bundesregierung für das Haushaltsgesetz 2027 (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7650(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie den Finanzplan des Bundes bis 2030 (21/7301(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgestellt. Liveübertragung: Freitag, 11. September, 12.30 Uhr.

Zum Auftakt der Etatberatungen im Bundestag sprach sich der Minister für mehr „Standort-Patriotismus“ aus. „Hier investieren, hier die Arbeitsplätze schaffen, hier etwas Neues aufbauen“, sagte Klingbeil in seiner Einbringungsrede. Es dürfe kein „Schönreden“ geben, vielmehr müssten die Probleme gesehen und Verantwortung übernommen werden. Im kommenden Jahr sind Ausgaben in Höhe von 555,4 Milliarden Euro vorgesehen, 30,9 Milliarden Euro weniger als 2026.

Der Minister verwies auf das 65. Jubiläum des deutsch-türkischen Anwerbeabkommens. Millionen Menschen seien nach Deutschland gekommen, um zu arbeiten und Unternehmen aufzubauen. Dies sei Teil der gemeinsamen deutschen Geschichte. „Und deshalb muss gerade in diesen Tagen klar sein: Wir akzeptieren in der Demokratie keinen Rassismus und keine Politik der Ausgrenzung.“

Es sei nicht zu akzeptieren, wenn Menschen aufgrund von Herkunft, Hautfarbe, Religion oder sexueller Identität ausgegrenzt werden. „Wer zu Deutschland gehört, das entscheidet sich nicht an einem Nachnamen, einer Hautfarbe oder wo die Eltern geboren sind. Unser Wir ist größer.“

Große Herausforderungen sieht Klingbeil mit Blick auf die deutsche Sicherheitspolitik. Kriege und Konflikte wie beispielsweise im Iran würden Lieferketten unterbrechen und fossile Energien teurer machen. Daher sei es wichtig, dass Deutschland sich weiter unabhängig mache und auf erneuerbare Energien setze.

Diese Herausforderungen würden sich auch im Haushalt 2027 widerspiegeln. Zugleich betonte der Minister, dass es sich dabei auch um Chancen handele. Aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität entstehe ein „einzigartiges Zukunftsprogramm“. Die Aufnahme von Schulden sei an dieser Stelle notwendig, um Deutschlands Stärke und Resilienz zu fördern.

Die Investitionen seien ein wichtiger Wachstumsimpuls. Für das Jahr 2027 seien 118 Milliarden Euro für Investitionen vorgesehen. 17,7 Milliarden Euro würden in Schienen, Brücken und Straßen investiert werden. Neun Milliarden seien für die Digitalisierung vorgesehen. Und auch die Investitionen für Forschung und Entwicklung würden im Vergleich zu 2026 um 60 Prozent steigen.

Weitere wichtige Ausgaben seien für die Modernisierung der Krankenhäuser vorgesehen, „damit es für alle in unserem Land eine gute Gesundheitsversorgung geben kann“. Zugleich würden die Mittel für den sozialen Wohnungsbau auf fünf Milliarden Euro erhöht. Auch die Förderung von Elektromobilität und der Ausbau von Energienetzen sei geplant. Denn dies sei nicht nur „gute Klimapolitik, sondern auch eine Politik für Wachstum, für Wirtschaft und für Arbeitsplätze“.

Wichtig seien auch Investitionen in Familien und Bildung. Geplant sei eine Erhöhung des BAföG, um mehr jungen Menschen ein Studium zu ermöglichen. 3,5 Milliarden Euro seien zudem für den Ausbau von Ganztagsgrundschulen vorgesehen, weitere 1,4 Milliarden Euro sollen für den Ausbau von Kitas, Schulen und Hochschulen zur Verfügung gestellt werden.

Doch auch private Investitionen müssen laut Klingbeil gefördert werden. Es brauche mehr Kapital für Wachstum und Investitionen, damit unter anderem Start-ups in Deutschland bleiben und nicht in die USA oder nach Asien abwandern.

Mit Blick auf die geplanten Ausgaben für Sicherheit und Verteidigung betonte Klingbeil, dass es sich um keine Investition in Kriegsführung handle. Vielmehr sei die Investition notwendig, um sicherzustellen, dass kein Mensch in Deutschland Krieg erleben müsse.

Um Freiheit und Sicherheit gewährleisten zu können, müsse in die Bundeswehr investiert und ein größerer Fokus auf die Abwehr von Cyberangriffen gelegt werden. Doch dies setze die Aufnahme von neuen Schulden voraus. „Ohne neue Schulden sich zu verteidigen, das ist, wie ohne Rakete zum Mond fliegen“, sagte der Minister.

Der Entwurf der Bundesregierung sieht für 2027 Ausgaben in Höhe von 555,4 Milliarden Euro vor. Im Jahr 2026 stehen 524,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Als Investitionen sind 56,3 Milliarden Euro ausgewiesen (2026: 58,3 Milliarden Euro). Als Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre sind Mittel in Höhe von insgesamt 367,8 Milliarden Euro eingeplant. 48,3 Milliarden Euro davon sollen 2028 fällig werden.

Den Gesamtausgaben stehen Einnahmen in gleicher Höhe gegenüber. Davon entfallen laut Planung 394,7 Milliarden Euro auf Steuereinnahmen (2026: 387,4 Milliarden Euro) und 26,9 Milliarden Euro auf Verwaltungseinnahmen (2026: 22,9 Milliarden Euro).

Die Nettokreditaufnahme des Kernhaushalts soll um 20,7 Milliarden Euro auf 118,7 Milliarden Euro steigen. Davon entfallen 33,4 Milliarden Euro auf die nach der regulären Schuldenregel zulässige Kreditaufnahme, die nach Angaben der Bundesregierung vollständig ausgeschöpft werden soll. Weitere 85,4 Milliarden Euro sollen über die grundgesetzliche Bereichsausnahme insbesondere für Verteidigungs- und sicherheitspolitische Ausgaben aufgenommen werden.

Der größte der 25 Einzeletats ist wie in den Vorjahren der Einzelplan des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Für 2027 sind im Einzelplan 11 Ausgaben in Höhe von 201,5 Milliarden Euro eingeplant – 4,1 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr.

Den größten Aufwuchs im Vergleich zu 2026 verzeichnet der Einzelplan 14. Der Etat des Verteidigungsministeriums steigt um 27,1 Milliarden Euro auf 109,7 Milliarden Euro. Darunter fallen 55,8 Milliarden Euro für militärische Beschaffungen. Mit 12,7 Milliarden Euro ist der Haushaltsplan des Bundesministeriums für Verkehr der größte Investitionsetat. Zusätzlichen 17,7 Milliarden Euro (2026: 21,2 Milliarden Euro) für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur sollen aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ kommen.

Im Finanzplan des Bundes 2026 bis 2030 (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sind Anstiege im Ausgabevolumen geplant. Es soll 2028 bei 588,2 Milliarden Euro, 2029 bei 597,8 Milliarden Euro und 2030 bei 635,4 Milliarden Euro liegen. Gleichzeitig wird mit einem stetigen Anstieg der Steuereinnahmen gerechnet. Sie sollen 2028 bei 406,4 Milliarden Euro, 2029 bei 416,6 Milliarden Euro und 2030 bei 437,3 Milliarden Euro liegen.

Die Nettokreditaufnahme soll auf 148,8 Milliarden Euro in 2028, 152,0 Milliarden Euro im Jahr 2029 und 16,3 Milliarden Euro im Jahr 2030 steigen. Die Nettokreditaufnahme ohne die im Grundgesetz verankerte Bereichsausnahme soll von 40,4 Milliarden Euro 2026 auf 33,4 Milliarden Euro 2027 und 15,6 Milliarden Euro 2030 sinken. Nach Angaben der Bundesregierung wird die jeweils zulässige Nettokreditaufnahme nach der regulären Obergrenze der Schuldenregel in jedem Jahr vollständig ausgeschöpft.

Hinzu kommen Kredite zur Finanzierung von Ausgaben insbesondere für Verteidigung, Zivil- und Bevölkerungsschutz, Nachrichtendienste, IT-Sicherheit und die Unterstützung völkerrechtswidrig angegriffener Staaten. Diese von der Schuldenregel ausgenommene Kreditaufnahme soll von 85,4 Milliarden Euro 2027 auf 151,8 Milliarden Euro 2030 steigen. Den Anstieg führt die Bundesregierung im Wesentlichen auf den Hochlauf der Verteidigungsausgaben zurück.

Zusätzlich zur Nettokreditaufnahme des Bundeshaushalts tritt die Kreditaufnahme von Sondervermögen des Bundes mit eigener Kreditermächtigung. Dazu gehört das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Für dieses sind 2027 Einnahmen aus Krediten am Kreditmarkt von rund 54,9 Milliarden Euro vorgesehen.

Auch das 2022 mit einem Volumen von bis zu 100 Milliarden Euro eingerichtete Sondervermögen Bundeswehr verfügt über eine eigene Kreditermächtigung. Für 2027 sieht dessen Wirtschaftsplan Ausgaben von rund 30 Milliarden Euro vor. Nach derzeitiger Planung soll das Sondervermögen damit Ende 2027 verausgabt sein.

Deutlich steigen sollen zugleich die Zinsausgaben des Bundes. Im Kernhaushalt sind dafür 2027 rund 41,9 Milliarden Euro veranschlagt. 2028 sollen es 55,2 Milliarden Euro, 2029 68,1 Milliarden Euro und 2030 80,7 Milliarden Euro sein. Die Bundesregierung führt den Anstieg wesentlich auf den höheren Schuldenstand und gestiegene Renditen für Bundeswertpapiere zurück.

In den Beträgen sind die Zinsausgaben des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität sowie ab 2028 die Zinszahlungen für die vom Sondervermögen Bundeswehr aufgenommenen Kredite berücksichtigt. (mtt/scr/hau/08.09.2026)

Den Abschluss der Beratungen des Haushaltsentwurfs der Bundesregierung bildet die sogenannte Schlussrunde zum Haushaltsgesetz 2027 (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7650(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) am Freitag, 11. September 2026, die einen Rückblick auf die in der Haushaltswoche stattgefundenen Beratungen bietet. Nach der 90-minütigen Debatte werden sämtliche Einzelpläne zur weiteren Beratung an den Haushaltsausschuss überwiesen.

Der Entwurf der Bundesregierung sieht für 2027 Ausgaben in Höhe von 555,4 Milliarden Euro vor. Im Jahr 2026 stehen 524,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Als Investitionen sind 56,3 Milliarden Euro ausgewiesen (2026: 58,3 Milliarden Euro). Als Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre sind Mittel in Höhe von insgesamt 367,8 Milliarden Euro eingeplant. 48,3 Milliarden Euro davon sollen 2028 fällig werden.

Den Gesamtausgaben stehen Einnahmen in gleicher Höhe gegenüber. Davon entfallen laut Planung 394,7 Milliarden Euro auf Steuereinnahmen (2026: 387,4 Milliarden Euro) und 26,9 Milliarden Euro auf Verwaltungseinnahmen (2026: 22,9 Milliarden Euro).

Die Nettokreditaufnahme des Kernhaushalts soll um 20,7 Milliarden Euro auf 118,7 Milliarden Euro steigen. Davon entfallen 33,4 Milliarden Euro auf die nach der regulären Schuldenregel zulässige Kreditaufnahme, die nach Angaben der Bundesregierung vollständig ausgeschöpft werden soll. Weitere 85,4 Milliarden Euro sollen über die grundgesetzliche Bereichsausnahme insbesondere für Verteidigungs- und sicherheitspolitische Ausgaben aufgenommen werden.

Teil des Entwurfes sind auch die Wirtschaftspläne für das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität sowie für das Sondervermögen Bundeswehr. Ausgaben aus diesen Sondervermögen werden vollständig kreditfinanziert. Ebenso enthalten ist der Wirtschaftsplan für den Klima- und Transformationsfonds. (hau/24.08.2026)

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw37-de-schlussrunde-1194760