Abschussverordnung für Wolf im Bezirk Innsbruck-Land

5.8.2026 - | Land Tirol

Tote und verletzte Schafe in einem Almgebiet im Gemeindegebiet von St. Sigmund.

Die Tiroler Landesregierung hat heute, Mittwoch, die Abschussverordnung für einen Schadwolf im Bezirk Innsbruck-Land erlassen. Die Verordnung ist mit der Kundmachung, heute, Mittwoch, in Kraft getreten und gilt bis zum Ablauf des 29. September 2026. Die betroffene Jägerschaft wurde bereits informiert.

In einem Almgebiet im Gemeindegebiet von St. Sigmund (Bezirk Innsbruck-Land) wurde vorgestern, Montag, ein totes Schaf aufgefunden. Gestern Dienstag, wurden vier weitere tote sowie vier verletzte Schafe aufgefunden. Die Tiere wurden sowohl vorgestern, Montag, als auch gestern, Dienstag amtstierärztlich begutachtet. Aufgrund des Rissbildes besteht der konkrete Verdacht auf einen Wolf als Verursacher.

Das Land Tirol appelliert wie immer an die Bevölkerung Sichtungen von Großraubtieren möglichst rasch über das Sichtungsformular auf der Website des Landes Tirol oder direkt an die zuständige Bezirkshauptmannschaft zu melden. Besonders wichtig für die fachliche Beurteilung ist Bildmaterial. Weitere Informationen finden sich unter www.tirol.gv.at/baer_wolf_luchs.

https://www.tirol.gv.at/presse/meldungen/meldung/abschussverordnung-fuer-wolf-im-bezirk-innsbruck-land